Der Vortrag „Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Urkundendelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist Schutzgut des § 268 StGB?
Wo ist die technische Aufzeichnung legedefiniert?
Wie viele Voraussetzungen ergeben sich aus der Definition des § 268 II StGB?
Was sind die Hauptunterschiede zwischen einer technischen Aufzeichnung und einer Urkunde?
Wie werden nach der h.M. bzw. Mindermeinung sog. "Nur-Anzeigegeräte" im Rahmen des § 268 StGB behandelt?
Wie ist das Merkmal der Selbsttätigkeit zu verstehen?
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