 
                                                                        Der Vortrag „Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Urkundendelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Rechtsgut schützt die Vorschrift des § 269 StGB?
Was versteht man unter dem Begriff "beweiserheblich" im Sinne des § 269 StGB?
Was versteht man unter der sogenannten Garantiefunktion einer Urkunde?
Welche Tatbestandsmerkmale erfordert der subjektive Tatbestand des § 269 StGB?
Was sind "Daten" im Sinne des § 269 StGB?
Welche Funktionen hat eine Urkunde nach § 267 StGB?
Das Speichern von Daten nach § 269 StGB entspricht ...
Was versteht man unter dem "Gebrauch" beweiserheblicher Daten?
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