Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen: Erfolgsqualifikationen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen: Erfolgsqualifikationen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Struktur der Erfolgsqualifikation
  • Der Aufbau des erfolgsqualifizierten Delikts
  • Der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang
  • Die Beteiligung am erfolgsqualifiziertem Delikt
  • Verschiedene Versuchskonstellationen der Erfolgsqualifikationen
  • Fallbeispiel: Ein verhängnisvoller Ratschlag
  • Falllösung: Ein verhängnisvoller Ratschlag

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, da sie gemäß § 11 II StGB rechtlich als Vorsatztat einzustufen ist, deren Versuch unproblematisch möglich ist.
  2. Nein, da § 11 II StGB auf die Konstellation des erfolgsqualifizierten Versuchs wegen des begangenen Unrechts keine Anwendung findet.
  3. Nein, da der Täter gerade keinen Tatentschluss bezüglich der schweren Folge haben kann.
  1. Angesichts des erhöhten Strafrahmens soll er die Tatbestandserfüllung restriktiver ausgestalten.
  2. Er soll entsprechend der Lehre von der objektiven Zurechnung solche Erfolge aussondern, für deren Eintritt der Täter keine Gefahr gesetzt hat.
  3. Er ermöglicht eine etwaige Zurechnung von Tatbeiträgen entsprechend dem § 25 II StGB.
  4. Er verlagert den Zeitpunkt der Vollendung des Delikts nach vorne.
  1. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
  2. Vorsätzliches Dazwischentreten Dritter
  3. Sobald jemand anderes an der Erfolgsqualifikation beteiligt ist.
  4. Sobald der Täter gerechtfertigt ist.
  1. Während die schwere Folge bereits eingetreten ist, ist das Grunddelikt im Versuch stecken geblieben.
  2. Der Grundtatbestand ist eingetreten, wobei die Erfolgsqualifikation jedoch lediglich versucht wurde.
  3. Sowohl Grunddelikt als auch die schwere Folge sind im Versuch stecken geblieben.

Dozent des Vortrages Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen: Erfolgsqualifikationen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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