Der Vortrag „Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 2 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kreuzen Sie bitte zutreffendes an.
Genügt nach Ansicht der Rechtsprechung auch eine versuchte Erpressung im Rahmen des § 239a I Var. 2 StGB?
Im Rahmen des subjektiven Tatbestandes des § 239a I Var. 2 (Ausnutzungstatbestand ist was zu prüfen?
§ 239a III StGB enthält eine...?
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