Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 2 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 2 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Erpresserischer Menschenraub, § 239a I Var. 2 StGB
  • Gesetzestext
  • Ausnutzungstatbestand
  • Die tätige Reue
  • Fallbeispiel: Der Überfall
  • Falllösung: Der Überfall

Quiz zum Vortrag

  1. Bei § 239a I Var. 2 StGB (Ausnutzungstatbestand) handelt es sich um ein zweiaktiges Delikt
  2. Im Rahmen von § 239a I Var. 2 StGB ist erforderlich, dass die zunächst absichtslos geschaffene Gewaltlage später für eine Erpressungshandlung ausgenutzt wird
  3. Im Rahmen von § 239a I Var. 1 StGB ist erforderlich, dass die zunächst absichtslos geschaffene Gewaltlage später für eine Erpressungshandlung ausgenutzt wird
  4. Nach Ansicht der Rechtsprechung genügt auch das spätere Ausnutzen der zunächst absichtslos geschaffene Gewaltlage für einen Raub
  1. Ja weil der Schutzzweck der Norm auch bei einer versuchten Erpressung bereits betroffen ist
  2. Nein, im Gegensatz zu § 239a I Var. 1 StGB steht im Gesetzestext gerade nicht "um zu" sondern "Erpressung"
  3. Nein, denn eine solche Auslegung des Gesetzestextes des § 239a I Var. 1 StGB widerspricht Art 103 GG (Analogieverbot zu Lasten des Täters)
  4. Nein, es ist ausschließlich die vollendete Erpressung erfasst
  1. Vorsatz
  2. Absicht der rechtswidrigen (stoffgleichen) Bereicherung
  3. Zueignungsabsicht
  4. Vorsatz und Aneignungsabsicht
  1. Erfolgsqualifikation
  2. Eine Qualifikation
  3. Eine Strafzumessungsregel
  4. Einen persönlichen Strafaufhebungsgrund

Dozent des Vortrages Erpresserischer Menschenraub (§ 239a I Var. 2 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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