Die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges (§ 40 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges (§ 40 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg
  • Aufdrängende Spezialzuweisung
  • Generalklausel
  • Generalklausel – Bestimmung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten
  • Generalklausel – Zuordnung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten
  • Generalklausel – Qualifikation öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten
  • Generalklausel – Nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit
  • Abdrängende Sonderzuweisung – Zuweisung an ordentliche Gerichte
  • Abdrängende Sonderzuweisung – Zuweisung an besondere Verwaltungsgerichte
  • Folgen des fehlenden Rechtswegs
  • Ein Gläschen in Ehren – Fallbeispiel
  • Ein Gläschen in Ehren – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. § 126 I BBG
  2. § 54 I BAföG
  3. § 68 OWiG
  4. § 40 II VwGO
  1. Sofortige Beschwerde
  2. Berufung
  3. Revision
  4. Gegen die Verweisung kann kein Rechtsbehelf erhoben werden.
  1. Subordinationstheorie
  2. Interessentheorie
  3. Sonderrechtstheorie
  4. Wesentlichkeitstheorie
  1. 1. Aufdrängende Spezialzuweisung, 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges nach § 40 I VwGO, 3. keine abdrängende Sonderzuweisung.
  2. 1. Keine aufdrängende Sonderzuweisung, 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges nach § 40 I VwGO, 3. aufdrängende Spezialzuweisung
  3. 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges nach § 40 I VwGO, 2 aufdrängende Spezialzuweisung, 3. keine abdrängende Spezialzuweisung
  4. 1. Aufdrängende Spezialzuweisung, 2. keine abdrängende Sonderzuweisung, 3. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges nach § 40 I VwGO

Dozent des Vortrages Die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges (§ 40 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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