Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Entziehung Minderjähriger
  • Prüfungsschema
  • Tatbestandsmerkmale
  • Fallbeispiel: Die Sandburg
  • Falllösung: Die Sandburg

Quiz zum Vortrag

  1. Das elterliche oder sonstige familienrechtliche Personensorgerecht
  2. Das betroffene Kind selbst
  3. Die Familie
  4. das körperliche Unversehrtheit des Kindes
  1. Vorenthalten oder Entziehen einer Person unter 18 Jahren mit Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List
  2. Vorenthalten oder Entziehen einer Person im Alter von 18 bis 21 Jahren
  3. Vorenthalten oder Entziehen eines Kindes mit Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List
  4. Vorenthalten oder Entziehen eines Kindes, ohne dessen Angehöriger zu sein
  1. Ein Kind entziehen, um es zu verkaufen
  2. Ein Kind entziehen, um es in das Ausland zu verbringen
  3. Ein Kind im Ausland vorenthalten, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat
  4. Ein Kind Vorenthalten oder Entziehen eines Kindes mit Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List
  1. Die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begehen, sich oder einen Dritten zu bereichern
  2. Verursachung der Gefahr des Todes oder der schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
  3. Der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang
  4. Kausalität
  1. Bei einer Person unter 14 Jahren
  2. Bei einer Person unter 16 Jahren
  3. Bei einer Person unter 12 Jahren
  4. Bei einer Person unter 18 Jahren
  1. Die leiblichen Eltern
  2. Die Adoptiveltern
  3. Die Pflege- und Stiefeltern, sofern ihnen das Sorgerecht übertragen wurde
  4. Die Großeltern

Dozent des Vortrages Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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