Abhandenkommen, Geschäftsfähigkeit und Besitzdiener von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Abhandenkommen, Geschäftsfähigkeit und Besitzdiener“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung: Abhandenkommen § 935 I
  • 1. Bei Geschäftunfähigkeit
  • 2. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit
  • 3. Durch den Besitzdiener

Quiz zum Vortrag

  1. ist natürlicher/tatsächlicher Wille entscheidend.
  2. ist auf eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung abzustellen.
  3. gelten die Vorschriften über die beschränkte Geschäftsfähigkeit gem. § 106 ff. BGB.
  4. ist auch bei unmittelbarer Gewalt abzustellen.
  1. Sind sie nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder rechtlich neutral und fallen nicht unter § 110 BGB,
  2. Sind sie lediglich rechtlich vorteilhaft und fallen nicht unter § 110 BGB,
  3. sind sie schwebend wirksam.
  4. Sie sind generell unwirksam bis zur Volljährigkeit.
  5. sind sie schwebend unwirksam.
  1. Ja, da der beschränkt Geschäftsfähige nicht so schützenswert ist wie der gutgläubige Erwerber.
  2. Nein.
  3. Ja, da auch der Geschäftsunfähige in der Lage ist, einen natürlichen Willen zu bilden, ist es erst recht der beschränkt Geschäftsfähige.
  4. Nein, Sachen können einer Person erst abhanden kommen, wenn sie volljährig ist.
  1. die tatsächliche Sachherrschaft
  2. den Gewahrsam über die Sache hat.
  3. von gewisser Tiefe und Rechtmäßigkeit hat.
  4. Besitzwillen hat.
  5. von gewisser Dauer und Festigkeit innehat.
  1. der unmittelbare Besitzer den Besitz unfreiwillig verliert.
  2. der mittelbare Besitzer wie ein Eigentümer mit der Sache verfährt.
  3. der Eigentümer den mittelbaren Besitz unfreiwillig verliert.
  4. der Eigentümer oder der Besitzer arglistig getäuscht werden.
  1. sich zum Eigenbesitzer aufschwingt.
  2. den Besitz mit Weisung des Besitzherrn einem Dritten einräumt.
  3. den Besitz ohne Weisung einem Dritten einräumt.
  4. erkennbar nicht mehr den Besitz für den Besitzherrn ausübt.
  5. die Sache verliert.

Dozent des Vortrages Abhandenkommen, Geschäftsfähigkeit und Besitzdiener

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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