Bereicherungsrecht - Fortsetzung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bereicherungsrecht - Fortsetzung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufbau §§ 812 I,1,1; 818 IV; 292, 989
  • 1. Rechtshängigkeit § 818 IV
  • 2. Allgemeine Vorschriften § 292
  • 3. Nochmals, Sinn und Zweck 812 ff.
  • 4. Verweisung § 292 auf § 989

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn die Klageschrift dem Anspruchsgegner zugestellt wurde.
  2. Wenn die Klageschrift bei Gericht eingereicht wurde.
  3. Wenn der Anspruchsgegner mit der Mahnung in Verzug gekommen ist.
  4. Wenn der Anspruchsgegner ernstlich und endgültig die Leistung verweigert.
  5. Wenn die mündliche Verhandlung vor Gericht eröffnet wird.
  1. Wenn die Klageschrift bei Gericht eingereicht wurde.
  2. Wenn die Klageschrift dem Anspruchsgegner zugestellt wurde.
  3. Wenn die mündliche Verhandlung vor Gericht eröffnet wird.
  4. Wenn ein Urteil rechtskräftig ist.
  5. Wenn das Beweisaufnahmeverfahren abgeschlossen ist.
  1. die §§ 292 II, 987 BGB auf Nutzungsersatz.
  2. die §§ 280 ff. BGB auf Schadensersatz.
  3. die Vorschriften des Schuldrechts AT: §§ 241 ff. BGB.
  4. die §§ 291, 288 I BGB auf Zinsen.
  5. die §§ 292 I, 989 BGB auf Schadensersatz.
  1. haftet der Schuldner für jedes Verschulden gem. § 989 BGB.
  2. handelt es sich immer um eine Rechtsgrundverweisung.
  3. handelt es sich immer um eine reine Rechtsfolgenverweisung.
  4. muss die Vindikationslage (= EBV) geprüft werden.

Dozent des Vortrages Bereicherungsrecht - Fortsetzung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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