Bedrohung (§ 241 StGB) von RA Stefan Koslowski

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Bedrohung (§ 241 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bedrohung
  • Die Tatbestandsmerkmale
  • Der Vortäuschungstatbestand
  • Fallbeispiel: Der Spaziergang
  • Falllösung: Der Spaziergang

Quiz zum Vortrag

  1. Bedrohungstatbestand
  2. Vortäuschungstatbestand
  3. Ausnutzungstatbestand
  4. Erpressungstatbestand
  1. Die Drohung mit einem gegen das Opfer oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechen
  2. Die Drohung mit einem gegen das Opfer oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Vergehen
  3. Die Drohung mit einem gegen das Opfer oder einen Angehörigen des Opfers gerichteten Verbrechen
  4. Die Drohung mit einer gegen das Opfer oder eine dem Opfer nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert.
  1. § 241 StGB
  2. § 240 StGB
  3. § 239 StGB
  4. § 241 b StGB
  1. Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder Einfluss zu haben vorgibt
  2. Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf das der Drohende Einfluss hat
  3. Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf das der Drohende oder eine von diesem beherrschbare Person Einfluss hat
  4. Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels
  1. Die Ankündigung bzw. Warnung muss objektiv falsch sein
  2. Es muss ein Verbrechen in Aussicht gestellt werden
  3. Der Täter muss ein Verbrechen in Aussicht stellen und vorgeben, auf dessen Verwirklichung Einfluss zu haben
  4. Auch der Hinweis auf tatsächlich bevorstehende Taten Dritter ist von § 241 II StGB erfasst

Dozent des Vortrages Bedrohung (§ 241 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0