Der Aufhebungsvertrag (§ 311 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Aufhebungsvertrag (§ 311 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erlöschen von Schuldverhältnissen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung: Der Aufhebungsvertrag
  • Wie kommt es zu einem Aufhebungsvertrag?
  • Fallbeispiel: Nachts im Kaufhaus
  • Falllösung: Nachts im Kaufhaus

Quiz zum Vortrag

  1. Arbeitsrecht
  2. Kaufrecht
  3. Es wird grundsätzlich vermieden.
  4. Immer, wenn eine Kündigung nicht möglich ist.
  1. Die Kündigung ist nicht einvernehmlich.
  2. Beide sind einvernehmlich.
  3. Es erlöschen einzelne Forderungen.
  4. Nur der Aufhebungsvertrag ist gesetzlich normiert.
  1. Das Schuldverhältnis wird beendet.
  2. Es besteht, wenn nicht anders geregelt, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  3. Das Schuldverhältnis erlöscht.
  4. Es werden nur einzelne Forderungen ausgeschlossen.

Dozent des Vortrages Der Aufhebungsvertrag (§ 311 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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