Die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung: Kanzlerprinzip (Art. 65 S. 1 GG), Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) und Kollegialprinzip (Art. 65 S. 3 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung: Kanzlerprinzip (Art. 65 S. 1 GG), Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) und Kollegialprinzip (Art. 65 S. 3 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufgabenverteilung
  • Kanzlerprinzip
  • Ressortprinzip
  • Kollegialprinzip
  • Fallbeispiel: Öffentlichkeitsarbeit
  • Falllösung: Öffentlichkeitsarbeit

Quiz zum Vortrag

  1. Die Bundesregierung als Kollegialorgan
  2. Der Bundespräsident
  3. Der Bundeskanzler
  4. Der gesamte Bundestag
  1. Richtlinienkompetenz
  2. Ressortprinzip
  3. Kollegialprinzip
  4. Ressortkompetenz
  1. Ja, können sie im Rahmen der Richtlinienkompetenz.
  2. Nein, sie müssen sich dem Bundeskanzler unterordnen.
  3. Ja, sie sind wie die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen.
  4. Ja, aber nur solange der Bundeskanzler von seiner übergeordneten Kompetenz keinen gebrauch macht.
  1. Bundesregierung
  2. Bundeskanzler
  3. Bundesminister
  4. Bundespräsident

Dozent des Vortrages Die Aufgabenverteilung in der Bundesregierung: Kanzlerprinzip (Art. 65 S. 1 GG), Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) und Kollegialprinzip (Art. 65 S. 3 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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