Arten von Willenserklärungen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Arten von Willenserklärungen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Verkörperte WE unter Abwesenden
  • 2. Mündliche Willenserklärung
  • 3. Schweigen im Rechtsverkehr

Quiz zum Vortrag

  1. Der Empfänger ist für längere Zeit im Urlaub.
  2. Der Erklärende weiß, dass der Empfänger für längere Zeit nicht anwesend ist und versendet einen Brief.
  3. Der Empfänger hat den Brief nicht zur Kenntnis genommen, weil ein anderer den Briefkasten geöffnet hat und der Brief dann verschwunden ist.
  4. Der Empfänger ist krank und kann den Brief nicht lesen.
  5. Der Empfänger hat den Brief ungelesen zur Seite gelegt und findet ihn nun nicht mehr.
  1. Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dies zu einem Zeitpunkt geschieht, in dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.
  2. Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist - auf den Zeitpunkt, in dem dies geschieht, kommt es nicht an.
  3. Wenn es dem Empfänger auf irgend eine Weise möglich ist, von der Willenserklärung Kenntnis zu nehmen.
  4. Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dies zu einem Zeitpunkt geschieht, in dem unter den individuellen Umständen des Einzelfalls mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.
  5. Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser von der Willenserklärung Kenntnis nimmt.
  1. Ihnen nicht zugegangen.
  2. Ihnen zugegangen.
  3. in dem Moment zugegangen, in welchem es zurückgeschickt wird, weil Sie es nicht abgeholt haben.
  4. in dem Moment zugegangen, in welchem die Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen wurde.
  1. Amtliche Zustellung
  2. Versenden eines normalen Briefes
  3. Einwurf-Einschreiben
  4. Mit einem Zeugen den Briefkasten des Empfängers beobachten und auf Einwurf warten.
  1. Wenn sie vom Empfänger vernommen und verstanden wurde.
  2. Wenn sie vom Empfänger vernommen wurde und ein objektiv Dritter sie auch verstanden hätte.
  3. Wenn sie vom Erklärenden entäußert wurde.
  4. Wenn sie vom Erklärenden so entäußert wurde, dass jeder sie verstehen würde.
  1. eine Annahme, wenn § 362 HGB eingreift.
  2. eine Annahmeerklärung.
  3. eine Annahmeerklärung, wenn bereits ein geschäftlicher Kontakt vorlag.
  4. eine Annahmeerklärung, die jedoch widerrufen werden kann.
  1. grundsätzliche keine Willenserklärung.
  2. grundsätzliche eine Willenserklärung.
  3. dann eine Willenserklärung, wenn zwischen den Parteien eine enge Vertrauensbeziehung besteht.
  4. dann eine Willenserklärung, wenn zwischen den Parteien eine enge Geschäftsbeziehung besteht.
  1. Treuhänder
  2. Bücherei
  3. Maklerbüro
  4. Sparkasse

Dozent des Vortrages Arten von Willenserklärungen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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