Archiv - 2. Arbeitsvertrag und Nichtigkeitsgründe von Prof. Dr. John Montag

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - 2. Arbeitsvertrag und Nichtigkeitsgründe“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Archiv - 1. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Arbeitsrecht 2. Teil
  • 1. Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • 1.1. Ausschreibung
  • 1.2 Geschlechtsneutral §1 AGG
  • 1.3. Schwerbehindertenquote §81 Abs. 1 SGB IX
  • 1.4. Teilzeittätigkeit
  • 2.1 Abschluss des Arbeitsvertrags
  • 2.2. Abschluss / Inahltsfreiheit
  • 2.2. Befristetes Arbeitsverhältnis 14 Abs. 2 TzBfG
  • 2.3 Nachweisgesetz
  • 2.4 Schadensersatz: Nichtaufnahme der Arbeit
  • 2.4.1 §§ 280 I und III, 283 BGB
  • 2.4.2 Fixgeschäft
  • 2.4.3 Vertragsstrafeversprechen
  • 3. Probearbeitsverhältnis § 622 III BGB
  • 4. Teilzeitarbeit und Befristung TzBfG
  • 5. Mägel des Arbeitsvertrages
  • 5.1 Geschäftsunfähigkeit
  • 5.2 Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • 5.3 Anfechtung: "Schwangerenfall"
  • 5.3.1 Anfechtungsgrund § 119 II BGB
  • 5.3.2 Anfechtungsgrund § 123 I BGB
  • 5.3.3 Unzulässige Fragen Art. 1, 2, 3 GG; 1, 3 AGG
  • 5.3.4 Zulässige Fragen/Offenbarungspflicht
  • 5.4 Sitten- Gesetzesverstoß §§ 134, 138 BGB

Quiz zum Vortrag

  1. Keiner Form (mündlicher Vertragsschluss).
  2. Der Schriftform § 126 BGB.
  3. Der Textform 126 b BGB.
  1. wird die Arbeitsleistung unmöglich § 275 I, 2 BGB
  2. handelt es sich um ein relatives Fixgeschäft § 323 II 2 BGB
  3. tritt Verzug ein § 286 I BGB
  1. ist auch über zwei Jahre möglich.
  2. bedarf eines sachlichen Grunds.
  3. ist nur bis zu zwei Jahre möglich.
  1. Alles vorstehende ist zutreffend.
  2. Einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, Art 1 und 2 GG darstellt.
  3. § 1 und § 3 AGG verstößt.
  4. Art. 23 EU-GR Charta.
  5. Art. 3 GG.
  1. 50% unter dem marktüblichen Lohn liegt und sittenwidrig ist.
  2. nicht für eine angemessene Lebensführung ausreicht.
  3. 30 % unter dem marktüblichen Lohn liegt.
  4. 50% den tariflichen Lohn unterschreitet.

Dozent des Vortrages Archiv - 2. Arbeitsvertrag und Nichtigkeitsgründe

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Betriebsintern: auf Verlangen des Betriebsrats, § 93 BetrVG; geschlechtsneutral, § 1 AGG. Schwerbehinderte: Information ...

... AGG. Vertragsform: grundsätzlich formfrei; Ausnahme: befristetes Arbeitsverhältnis, § 14 IV TzBfG. § 2 NachwG: spätestens einen Monat ...

... aufnehmen soll. A nimmt seine Arbeit nicht auf, da er eine besser dotierte Stelle gefunden hat. Kann B von A Schadensersatz fordern? §§ 280 I und III, 283 ...

... BGB 2-Wochenfrist gekündigt werden, § 622 III BGB. 2.2. Probezeit als Befristung des Arbeitsverhältnisses: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich bis zu 2 Jahren möglich, § 14 II ...

... Arbeitgeber muss mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. § 8 VII TzBfG: Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen ...

... Erwerbsgeschäfts. 3. Anfechtung: Anfechtungsgrund §§ 119 I, 119 II, 123 I BGB. 4. Verstoß gegen gesetzliches Verbot, § 1344 ...

... Kann A den Arbeitsvertrag anfechten mit der Folge, dass dieser nichtig ist? § 119 II (-), da die Schwangerschaft nur ein vorübergehender Zustand ist. § 123 I: arglistige Täuschung ...

... Fernfahrer nach Alkoholkrankheit, Bäcker nach Mehlstauballergie, Geschäftsführer nach Wettbewerbsverbot, Arzt oder Pfleger nach Infizierung (Aids, TBC),  Vermögensverhältnisse/Vorstrafen nur, wenn besonderer ...

... als Pförtner. Bk ist nicht Mitglied im Arbeitgeberverband. A unterschreibt unter „Protest“ einen Formulararbeitsvertrag ...

... unangemessene Benachteiligung. Aber § 307 III 1: Inhaltskontrolle nur bei abweichenden oder ergänzenden Regelungen. Entgelt ist Hauptleistung (Vertragsfreiheit). Folge: ...

... Unterschreitung des marktüblichen Tariflohns um 50% Inhalt, Beweggrund und Zweck. Ergebnis: Lohnvereinbarung unwirksam. Folge: Keine ...

Quizübersicht
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richtig
offen
Kapitel dieses Vortrages