Die Anfechtung von Willenserklärungen von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Anfechtung von Willenserklärungen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Fall: Vertragsschluss
  • 1.1 Grundsatz: Pacta sunt servanda
  • 2. Anfechtungsgrund § 119 I
  • 2.1 Motivationsirrtum
  • Wille / Erklärung

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, es handelt sich um eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).
  2. Ja.
  3. Nein, es handelt sich um ein stellvertretendes commodum.
  4. Nein, es handelt sich um die Annahme des vom Besteller abgeschickten Antrags in Form des Bestellformulars.
  5. Ja, denn es handelt sich um eine offerta ad incertas personas.
  1. § 133 BGB
  2. § 242 BGB
  3. § 131 BGB
  4. § 311 I BGB
  5. § 157 BGB
  1. dass bei beiden Parteien ein Handlungswille vorliegt.
  2. dass die Parteien solvent sind.
  3. dass die Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben wurden.
  4. ein konkretes Angebot.
  5. dass die Willenserklärungen sich objektiv decken.
  1. Den Gewinn
  2. Die Rechtsfolge
  3. Den Gegenstand des Geschäfts
  4. Die Person des Geschäftspartners
  5. Den Geschäftstyp
  1. denkt, bei "Haakjöringsköd" handele es sich statt Haifischfleisch um Walfleisch.
  2. denkt, das erworbene Gemälde wäre von Picasso gemalt worden, obwohl es das nicht ist.
  3. erklärt Miete, meint aber Leihe.
  4. möchte 6 kg Tomaten bestellen. Weil er denkt, ein Dutzend entspräche 6, bestellt er ein Dutzend kg Tomaten.
  1. Erklärungsirrtum
  2. Inhaltsirrtum
  3. Eigenschaftsirrtum
  4. Scheinerklärung

Dozent des Vortrages Die Anfechtung von Willenserklärungen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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