Lecturio Jura-Magazin

Juristisches Wissen, klar strukturiert: fundierte Fachtexte und klausurrelevante Inhalte für Studium und Staatsexamen

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Erfolg im Jurastudium beginnt hier: Entdecke unsere Online-Repetitorien – von den Grundlagen bis zum Staatsexamen.

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Alle Artikel im Überblick

Vertretung ohne Vertretungsmacht

Vertretung ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB

Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist - sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist - dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert, § 179 Abs. 1 BGB. Dieser Beitrag enthält die examensrelevante Rechtsfolge und Haftung einer Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB).
Versuch der Beteiligung

Versuch der Beteiligung, §§ 30 f. StGB

Im Gegensatz zu Vergehen ist es bei Verbrechen bereits im Vorfeld der Tat möglich, sich strafbar zu machen indem man mit anderen zusammenwirkt. Dies ergibt sich aus §§ 30 f. StGB.
Verleitung zur Falschaussage

Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB

Die Verleitung zur Falschaussage gemäß § 160 StGB ist hochumstritten. Dies macht sie zu einem echten Klausur-Dauerbrenner. Dieser Beitrag vermittelt einen prägnanten Überblick über den Streitstand und seine Auswirkungen auf die möglichen Fallkonstellationen.
Verbotene Rechtsgeschäfte

Verbotene Rechtsgeschäfte, § 134 BGB

Gemäß § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Es muss somit für § 134 BGB ein Verbotsgesetz vorliegen sowie gegen dieses verstoßen werden muss. Alles examensrelevante zu verbotenen Rechtsgeschäften (§ 134 BGB) sowie ein Schema zu § 134 BGB findest du in diesem Beitrag.
Kraftfahrzeugrennen

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Aufgrund des "Kudamm Raser Falls" hat der Gesetzgeber 2017 das illegale Autorennen unter Strafe gestellt. Bei dem neu ins Strafgesetzbuch eingefügtem § 315d StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Geschütztes Rechtsgut des § 315d StGB sind die Sicherheit des Straßenverkehrs, Leib und Leben sowie fremdes Eigentum. Erfahre hier mehr über das Prüfungsschema sowie die Tatbestandsmerkmale des § 315d StGB. Wie hätte sich der "Kudamm Raser" nach der heutigen Rechtslage strafbar gemacht?
Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Das echte Unterlassungsdelikt der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB genießt in der Praxis sowie in der Klausur überragende Bedeutung. Im Folgenden werden daher das Schema sowie die  einzelnen, examensrelevanten Tatbestandsmerkmale näher beleuchtet.
Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Ein Großteil der Verkehrsunfälle entsteht dadurch, dass der Fahrer Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert hat. § 316 StGB bestraft die Trunkenheit am Steuer jedoch schon bevor es zu einem konkreten Unfall kommt. Im folgenden Beitrag erfährst du anhand eines Prüfungsschemas, wie du in der Klausur vorgehen musst. 
Tötung auf Verlangen

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB

Die Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB ist im vergangenen Jahrzehnt stark in den Vordergrund gerückt. Dies ist unter anderem dem Medieninteresse um den Fall des sogenannten Kannibalen von Rotenburg, Armin Meiwes, geschuldet. Der Fall schrieb damals weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Rechtsgeschichte. Der Tatbestand ist jedoch nicht nur deshalb examensrelevant. Insbesondere bietet § 216 StGB einige Problemfelder, deren sichere Beherrschung vorausgesetzt wird, ob es nun um die Abgrenzung zu anderen Tötungsdelikten geht oder auch um Irrtumskonstellationen.
Totschlag

Totschlag, § 212 StGB

Der Totschlag gemäß § 212 StGB ist ein beliebtes Delikt, um es mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Strafrecht AT Bereich zu kombinieren. Um mit der Bewältigung der Probleme zurecht zu kommen, empfiehlt sich folgender Artikel. Er verschafft einen Überblick und reicht ein Schema zur Hand.
Sicherstellung und Beschlagnahme

Sicherstellung und Beschlagnahme, § 94 StPO

Beschlagnahme sowie Sicherstellung gemäß § 94 StPO können im ersten Staatsexamen im Rahmen der prozessualen Zusatzfrage relevant werden. In der Regel wird i.S.d. § 94 StPO ein beweglicher Gegenstand mit Beweiswert sichergestellt oder beschlagnahmt. Dieser wird in amtliche Verwahrung genommen. Der folgende Beitrag enthält alle wichtigen Informationen zu § 94 StPO.
schwere körperverletzung

Schwere Körperverletzung, §§ 223, 226 StGB

Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person beispielsweise das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen verliert so ist gemäß § 226 StGB die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation, deren Grund in dem Eintritt der schweren Folge liegt. In diesem Beitrag werden das Prüfungsschema des § 226 StGB sowie dessen einzelnen Voraussetzungen erläutert.
Schwere Brandstiftung 2

Schwere Brandstiftung, § 306a Abs. 2 StGB

Im Gegensatz zu § 306a Abs. 1 StGB handelt es sich bei § 306a Abs. 2 StGB um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Unser Beitrag erklärt das Schema sowie die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des Absatz 2.
Schwere Brandstiftung

Schwere Brandstiftung, § 306a Abs. 1 StGB

§ 306a StGB normiert zwei unterschiedliche Gefährdungsdelikte: Während § 306a Abs. 1 StGB ein abstraktes enthält, handelt es sich bei § 306a Abs. 2 StGB um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Der folgende Beitrag behandelt die schwere Brandstiftung in Gestalt des § 306a Abs. 1 StGB. Mehr über die Tatbestandsvoraussetzungen und das Schema des Absatz 1 findest du hier.
Schadensersatz im EBV

Schadensersatz im EBV, §§ 989 ff. BGB

Bei vielen Studierenden ist das Gebiet des Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), §§ 987 ff. BGB nicht besonders beliebt, obwohl die Fragen nach Nutzungs-, Aufwendungs- und Schadensersatz eine enorme Klausur- und Examensrelevanz haben. In diesem Artikel befassen wir uns deshalb mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schadensersatzes aus §§ 989 ff. BGB.
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch

Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch, § 536a BGB

A mietet bei B ein Auto. Das Auto wird übergeben, der Mietzins wird erbracht. An dem Auto entsteht ein Mangel. Was dann? Antworten hierzu liefert dieser Beitrag, welcher sich mit den wichtigsten examensrelevanten Voraussetzungen zum Schadensersatzanspruch und Aufwendungsersatzanspruch des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) im Sinne des § 536a BGB befasst.
Raub mit Todesfolge

Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

Häufig kommt es vor, dass bei einem Raubüberfall ein Mensch verstirbt. In diesem Fall ist unter Umständen der Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB einschlägig. Hierbei handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Prüfung achten müssen.
Notwehr

Notwehr, § 32 StGB

Jeder Jurastudierende kennt den Satz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Diese Aussage wurzelt in den Grundprinzipien des in § 32 StGB normierten Rechtfertigungsgrundes. Das Notwehrrecht ist außerordentlich prüfungsrelevant, sodass man hier auf keinen Fall auf Lücken setzen sollte. Dieser Artikel verschafft einen detaillierten Überblick über § 32 StGB und veranschaulicht die Tatbestandmerkmale Anhand von prüfungsrelevanten Beispielen.
Mangel und Minderung im Mietrecht

Mangel und Minderung im Mietrecht, § 536 BGB

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Mangel und der Minderung (§ 536 BGB) im Mietrecht: Es wird der Mangel definiert, die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Instandhaltungspflicht und Mängelgewährleistung werden aufgezeigt und die Prüfung des Minderungsrechts des Mieters erläutert.
Körperverletzung mit Todesfolge

Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

Die Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB stellt eine Erfolgsqualifikation i.S.d. § 18 StGB zu § 223 StGB dar. D.h. zusätzlich zur vorsätzlich begangenen Körperverletzung tritt der Tod des Opfers ein. Geschütztes Rechtsgut dabei ist das menschliche Leben ebenso wie die körperliche Unversehrtheit. Da gerade im Bezug auf die Prüfung einer Erfolgsqualifikation häufig Probleme auftreten und § 227 StGB zusätzlich einige Sonderprobleme beinhaltet, soll folgender Artikel mehr Klarheit schaffen.
Körperliche Untersuchung

Körperliche Untersuchung, § 81a StPO

Bei § 81a StPO handelt es sich um eine examensrelevante Kernnorm der Zwangsmaßnahmen des Strafprozessrechts. Im folgenden Beitrag wird unter anderem erläutert, was unter einer körperlichen Untersuchung i.S.d. § 81a StPO zu verstehen ist und welche Voraussetzungen für die Maßnahme gegeben sein müssen.
Haftung des Tierhalters

Haftung des Tierhalters, § 833 BGB

Das Pferd ist des Prüfers Liebling. Jedes Prüfungsamt hat in seiner Historie schon mehrfach Pferde - oder auch andere Tiere - in seinen zivilrechtlichen Klausuren untergebracht. Häufig handelt es sich dabei um Klausuren aus dem Mangelgewährleistungsrecht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch immer darauf geachtet werden muss, ob noch andere Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen. Um für die Klausur gewappnet zu sein, lohnt es sich, die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB besonders anzuschauen.
Geldwäsche

Geldwäsche, § 261 StGB

Im Verhältnis zu § 257 und § 259 StGB wird die Geldwäsche nach § 261 StGB als Auffangtatbestand gesehen. Da es – im Gegensatz zu diesen – nicht erforderlich ist, dass der Gegenstand im Sinne des § 261 StGB aus der Vortat eines anderen stammt. Viele Studierende befassen sich nicht oder kaum mit der Geldwäsche - mit diesem Beitrag wirst du deinen Kommilitonen also schon um Längen voraus sein.
Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Die Straßenverkehrsdelikte, geregelt in den §§ 315b-316a StGB, sind ein gern gewähltes Thema für die strafrechtliche Examensklausur, werden jedoch leider von den meisten Studenten nur sehr oberflächlich behandelt. Der folgende Artikel enthält das Prüfungsschema, die einzelnen Tatbestandsmerkmale sowie die wichtigsten Probleme des § 315c StGB.
Erschleichen von Leistungen

Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB

Sanktioniert wird das Erschleichen von Leistungen von Automaten, von Telekommunikationsnetzen, des Zutritts zu Veranstaltungen und der Beförderung durch Verkehrsmittel, § 265a StGB. Als wichtiger Problemfall aus dem Alltag ist das Schwarzfahren besonders zu beachten. Dieser Beitrag enthält ein Schema zu § 265a StGB sowie alle examensrelevanten Definitionen und Tatbestandsvoraussetzungen.
Erpresserische Menschenraub (§ 239a StGB) und Geiselnahme (§ 239b StGB)

Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB) und Geiselnahme (§ 239b StGB)

Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB, und Geiselnahme, § 239b StGB, werden in Klausuren extrem oft übersehen, obwohl beide Tatbestände mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren keine unbeachtliche Strafandrohung haben. Diese Delikte können vor allem im Anschluss an die Abgrenzungsproblematik Raub und räuberische Erpressung relevant werden, da die Rechtsprechung in jeder Wegnahme auch ein Dulden der Wegnahme sieht und die räuberische Erpressung bejaht. Das examensrelevante Problem stellt sich dann für das Sich-Bemächtigen im Zwei-Personen-Verhältnis im Rahmen des § 239a StGB und § 239b StGB.
Eigentumsübertragung

Eigentumsübertragung, § 929 BGB

§ 929 BGB ist als Regelung des rechtsgeschäftlichen Übergangs des Eigentums an beweglichen Sachen eine der wichtigsten Grundlagen des Mobiliarsachenrechts und sollte für Klausur und Examen sehr gut beherrscht werden. Lerne in diesem Artikel vom Schema bis zu den Problemen alles über den § 929 BGB!
Vollstreckungsabwehrklage

Die Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Nicht nur im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, sondern auch im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens kennt die Zivilprozessordnung verschiedene Rechtsbehelfe. Ein wichtiger und examensträchtiger Rechtsbehelf ist die Vollstreckungsabwehrklage (= Vollstreckungsgegenklage) in § 767 ZPO.
Unterschlagung

Die Unterschlagung, § 246 StGB

Bei der Unterschlagung handelt es sich um ein Vergehen, das nach § 246 StGB strafbar ist. Schon scheinbar harmlose Fälle wie das Einordnen eines ausgeliehenen Buches in das eigene Bücherregal können unter Umständen hierunter gefasst werden. Wir erklären in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB gegeben sein müssen und liefern ein Schema der Unterschlagung (§ 246 StGB) für die Klausur.
Schenkung

Die Schenkung, §§ 516 ff. BGB

Im Wege einer Schenkung wird dem Beschenkten durch den Schenker unentgeltlich, d.h. ohne Verpflichtung zur Gegenleistung, etwas (Sache oder Recht) zugewandt. Dieser Beitrag enthält ein Schema zum Schenkungsvertag sowie die Abrenzung von Handschenkung und Schuldversprechen. Darüberhinaus wird der Widerruf der Schenkung erläutert. Informiere dich jetzt über alles examensrelevante!
Sachbeschädigung

Die Sachbeschädigung, § 303 StGB

Die Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB kommt sowohl in der Praxis als auch in Klausursachverhalten häufig vor und sollte nicht übersehen werden. Obwohl sie zu den einfacheren Delikten gehört, sollten Sie sich ihre Voraussetzungen in der Prüfungsvorbereitung vergegenwärtigen, um Prüfungsschema und Probleme im Ernstfall schnell und souverän bewältigen zu können.
Nötigung

Die Nötigung, § 240 StGB

Der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB hat insbesondere im Zusammenhang mit Sitzblockaden bei Demonstrationen immer wieder die Aufmerksamkeit von Lehre und Rechtsprechung auf sich gezogen. Dies begründet auch seine hohe Klausurrelevanz. Der folgende Beitrag wappnet für die Prüfungssituation und erläutert das Schema der Nötigung (§ 240 StGB).

Die Nachstellung, § 238 StGB

Die Nachstellung gem. § 238 StGB stellt das umgangssprachliche "Stalking" unter Strafe und erfasst andauernde Belästigungen, die sowohl in der näheren Ausgestaltung als auch in der Auswirkungen mannigfaltig sind. Das geschützte Rechtsgut der Nachstellung ist die Handlungs- und Entschlussfreiheit des Opfers hinsichtlich seiner persönlichen Lebensgestaltung. 2017 wurde das Delikt der Nachstellung von einem Erfolgsdelikt zu einem abstrakten Gefährdungsdelikt umgestaltet. In diesem Beitrag liest du alles Wichtige zum Delikt und findest auch ein passendes Schema für deine nächste Prüfung.
Körperverletzung

Die Körperverletzung, § 223 StGB

In der strafrechtlichen Klausur spielen die Körperverletzungsdelikte oft eine entscheidende Rolle. Dabei sollte man sich als erstes mit dem Grundtatbestand nach § 223 StGB beschäftigen. Unser Beitrag vermittelt einen Überblick über das Prüfungsschema der Körperverletzung, Definitionen und mögliche Probleme.
Erpressung

Die Erpressung, § 253 StGB

Die Erpressung gemäß §§ 253, (255) StGB spielt regelmäßig eine große Rolle in strafrechtlichen Klausuren und ist damit ein wichtiges Thema für die Examensvorbereitung. Unser Beitrag bietet Ihnen einen leichten Einstieg in die Materie.
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Die Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Das Erlöschen der Ansprüche nimmt einen wichtigen Prüfungspunkt in jeder schuldrechtlichen Klausur ein. Eine Art des Erlöschens ist die Erfüllung des Anspruchs gem. §§ 362 ff. BGB. Lerne im folgenden Artikel alles über die Erfüllung (§ 362 BGB) , Erfüllung statt und weitere Möglichkeiten des Erlöschens von Ansprüchen!
Durchsuchung

Die Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO

Durchsuchen ist das gezielte Suchen nach Personen, Beweismitteln oder Gegenständen. Aber was sind die verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Arten der Durchsuchung? Welche Durchsuchungsverbote gibt es? Und was muss bei einer nächtlichen Durchsuchung (§ 104 StPO) beachtet werden? Alles examensrelevante zur Durchsuchung iSd. §§ 102 ff. StPO erläutert dieser Beitrag.
Brandstiftung

Die Brandstiftung, § 306 StGB

Die Klausursachverhalte im Examen sind gerne mit der ein oder anderen Brandstiftung gespickt, sodass die §§ 306 ff. StGB gut beherrscht werden sollten. Der folgende Beitrag erklärt, was es bei der einfachen Brandstiftung gemäß § 306 StGB zu beachten gilt. Insbesondere werden Definitionen der Brandstiftung (§ 306 StGB) sowie das Schema der Brandstiftung (§ 306 StGB) erläutert.
besonders schwere Brandstiftung2

Die besonders schwere Brandstiftung, § 306b Abs. 2 StGB

Geht es um die besonders schwere Brandstiftung, ist nicht nur § 306b Abs. 1 StGB, sondern auch § 306b Abs. 2 StGB relevant. Dieser Beitrag über die besonders schwere Brandstiftung gibt einen Überblick über das Schema des § 306b Abs. 2 StGB und die hierin enthaltenen Tatvarianten. Damit bist du optimal auf die nächste Klausur vorbereitet!
Belehrungspflicht

Die Belehrungspflicht, § 136 Abs. 1 S. 2 StPO

Ein wesentlicher Bestandteil des Ermittlungsverfahrens ist die Vernehmung des Beschuldigten (§ 136 StPO). Dabei stellen die Vorschriften der StPO über die Vernehmung des Beschuldigten (§ 136 StPO) einen der Grundpfeiler des rechtlichen Schutzes der Stellung des Beschuldigten als Verfahrenssubjekt dar. Eines der wohl häufigsten prozessualen Probleme in Examensklausuren ist dabei die unterbliebene oder fehlerhafte Belehrung im Rahmen der Vernehmung, § 136 Abs. 1 S. 2 StPO.
Aussetzung

Die Aussetzung, § 221 StGB

Eine der Straftaten gegen das Leben aus dem Strafgesetzbuch ist die Aussetzung gemäß § 221 StGB. Diese beschreibt die Folgen bei Nichtbeachtung der Obhutspflichten einer für einen anderen verantwortlichen Person. Der folgende Beitrag enthält das Prüfungsschema sowie die examensrelevanten Voraussetzungen der Norm.
Vollrausch

Der Vollrausch, § 323a StGB

Eine Schuldunfähigkeit des Täters kann sich unter anderem aus dem Konsum berauschender Mittel ergeben. Um seine Straflosigkeit in bestimmten Fällen dennoch zu vermeiden, wurde § 323a StGB geschaffen. Der folgende Beitrag enthält die wichtigen Informationen zu strafrechtlichen Konsequenzen des Vollrauschs und ein Prüfungsschema zum Vorgehen in der Klausur.
Der räuberische Diebstahl

Der räuberische Diebstahl, § 252 StGB

Der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) ist ebenso examensrelevant wie der Raub (§ 249 StGB) und sollte deshalb gut beherrscht werden. Der folgende Beitrag vermittelt einen Überblick über das Schema des § 252 StGB, die Voraussetzungen des Tatbestandes und die Besonderheiten, die hierbei zu beachten sind.
Raub

Der Raub, § 249 StGB

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen begeht einen Raub. Hierbei handelt es sich um ein Delikt, das in fast jeder zweiten Examensklausur auftaucht. Wichtig ist es daher das Prüfungsschema sowie die einzelnen Tatbestandsmerkmale zu kennen. Der Folgende Artikel gibt einen Überblick.
Ärztliche Leichenschau

Ärztliche Leichenschau, §§ 20 ff. BestattG

Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine unangenehme, aber gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Wie diese im Einzelnen durchzuführen ist und welche Fallstricke sich daraus ergeben können, erfahren Sie hier.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB: Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Der § 823 Abs. 1 BGB erwähnt ausdrücklich die „sonstigen Rechte“. Gemeint sind damit unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Was im Umgang mit dem sogenannten Rahmenrecht des APR zu beachten ist, wird nachfolgend erklärt.
Leihe

Leihe, §§ 598 ff. BGB

Umgangssprachlich werden die Begriffe der Miete und Leihe oftmals als Synonyme verwendet. Juristisch bezeichnen die Begriffe der Miete und der Leihe allerdings unterschiedliche Vertragsarten. Eine Leihe gem. §§ 598 ff. BGB liegt vor, wenn der Verleiher dem Entleiher eine Sache zum Gebrauch über längere Zeit überlässt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Abgrenzung der Leihe zu anderen Vertragsarten, den wichtigsten Voraussetzungen und den Ansprüchen, die sich aus einem Leihverhältnis gem. §§ 598 ff. ergeben können sowie dem Schema der Leihe (§ 598 BGB).
Recht-der-unerlaubte-Handlung

Recht der unerlaubten Handlung, § 823 BGB

Das Deliktsrecht (Recht der unerlaubten Handlung) regelt den Ausgleich für Schäden, die eine Person einer anderen widerrechtlich zufügt. Wichtig ist hier insbesondere die Norm des § 823 BGB, da diese in fast jeder Klausur und auch im Examen geprüft werden muss. Der Folgende Artikel verschafft einen ausführlichen Überblick über das Prüfungsschema und die Voraussetzungen von § 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB.
Sittenwidrige-Schädigung

Die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB

§ 823 BGB stellt die wohl wichtigste deliktsrechtliche Norm im Zivilrecht dar. Nicht übersehen werden darf jedoch die sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Gerade durch den großen VW Dieselskandal ist diese Norm prüfungsaktueller denn je. Im folgenden Artikel wird durch das Schema des § 826 BGB eine solide Grundlage vermittelt, die die Norm besser verstehen lässt und ihren Anwendungsbereich darstellt.
Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag, § 611a BGB

Dieser Artikel widmet sich dem Arbeitsvertrag im Individualarbeitsrecht und wird dessen Besonderheiten näher bringen. Der Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) im Individualarbeitsrecht stellt eine besondere Form des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB dar. Lese weiter, um eine arbeitsrechtliche Klausur im Examen bestmöglich abzuschließen.
Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil, §§ 330 ff. ZPO

Häufiger als man denkt, kommt es vor, dass Parteien nicht zur Verhandlung erscheinen. In dieser Situation stellt sich die Frage, wie mit dem Ausbleiben der Partei umzugehen ist. Unter gewissen Voraussetzungen ergeht gegen sie sodann ein Versäumnisurteil gemäß §§ 330 ff. ZPO. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wird in diesem Artikel aufgezeigt.
Einspruch

Der Einspruch, § 338 ZPO

Zum Standardwissen im Zivilprozessrecht sowohl für die erste Staatsprüfung und erst recht für die zweite Staatsprüfung gehört das sogenannte Versäumnisurteil. Dabei müssen nicht nur die Voraussetzungen für ein solches bekannt sein, sondern auch die dagegen bestehende Rechtsbehelfsmöglichkeit: Der sogenannte Einspruch, geregelt in den §§ 338 ff. ZPO.
der-Auftrag

Der Auftrag, §§ 662 ff. BGB

Nach herrschender Meinung wird der Auftrag als unvollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag eingeordnet. Der folgende Beitrag vermittelt einen Überblick über seine Merkmale und die Pflichten der Vertragsparteien.
Der echte Vertrag zugunsten Dritter

Der echte Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB

Bei einem Vertrag zugunsten Dritter wird zwischen den Parteien vereinbart, dass ein Dritter unmittelbar das Forderungsrecht des Gläubigers gegenüber dem Schuldner erwirbt. Grundsätzlich kann man zwischen echten und unechten Verträgen zugunsten Dritter unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt, wie beide voneinander abzugrenzen sind und was es im Hinblick auf den echten Vertrag zugunsten Dritter zu beachten gilt.
Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Die Zwangsvollstreckung richtet sich nur gegen das Vermögen des Schuldners. Werden Sachen Dritter gepfändet, müssen diese die Pfändung daher nicht hinnehmen. Ihnen steht eine besondere Klage zur Verfügung: die sogenannte Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO). Folgender Artikel erläutert die Voraussetzungen dieser Klageart.
Publizität des Handelsregisters

Publizität des Handelsregisters, § 15 HGB

§ 15 HGB regelt die Publizität des Handelsregister. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das für jeden einsehbar ist und erzeugt damit einen Rechtsschein. Je nachdem, ob eine bestimmte Tatsache im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, unterscheidet man die negative Publizität nach § 15 Abs. 1 HGB und die positive Publizität nach § 15 Abs. 3 HGB. § 15 Abs. 2 HGB regelt die Rechtslage bei richtiger Eintragung und Bekanntmachung. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick über die verschiedenen Absätze des § 15 HGB und ihre einzelnen Voraussetzungen.
Gesamtprokura

Die Gesamtprokura, § 48 Abs. 2 HGB

Die Prokura soll die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs erleichtern. Unter anderem deshalb ist grundsätzlich der Umfang der Prokura im Außenverhältnis unbeschränkbar (§ 50 Abs. 1 HGB). Eine so umfangreiche Bevollmächtigung bringt jedoch auch Gefahren mit sich. Eine Möglichkeit diese Gefahren zu minimieren ist die Erteilung einer Gesamtprokura, sodass das Handeln des Prokuristen einer Kontrolle unterzogen ist. 
Insichgeschäft

Das Insichgeschäft, § 181 BGB

Das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB schränkt sowohl die gesetzliche als auch die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht des Vertreters ein, mit der Folge, dass dieser beim Insichgeschäft (§ 181 BGB) als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. Die Thematik ist klausur- sowie examensrelevant und sollte daher beherrscht werden. Im folgenden Beitrag werden Arten, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 181 BGB erläutert. Sieh dir vorliegend auch das Schema des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) an.
Computerbetrug

Computerbetrug, § 263a StGB

Der Computerbetrug (§ 263a StGB) ist - insbesondere aufgrund seines Streits um das Merkmal "unbefugt" - beliebt in Klausuren und im Examen. Dieser Beitrag vermittelt das wichtigste Wissen über die verschiedenen Tatbestandsmerkmale des Computerbetrugs sowie den Streit um die Auslegung des Merkmals "unbefugt".
Brandstiftung mit Todesfolge

Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB

Das schwerwiegendste Brandstiftungsdelikt ist die Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c StGB. Diese zieht eine lebenslange bzw. eine Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren nach sich. Der folgende Beitrag zeigt, was es bei der Prüfung zu beachten gilt.
Besonders schwere Brandstiftung

Besonders schwere Brandstiftung, § 306b Abs. 1 StGB

Die Brandstiftung ist in zahlreichen Varianten im Strafgesetzbuch geregelt. Umso wichtiger ist es, sich die Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände bereits im Vorfeld zu vergegenwärtigen. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick über die besonders schwere Brandstiftung nach § 306b Abs. 1 StGB.
Zweckverfehlungskondiktion

Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB: Zweckverfehlungskondiktion (Condictio ob rem)

Die condictio ob rem ist ein Sonderfall der allgemeinen Leistungskondiktion und kommt zum Tragen, wenn ein mit der Leistung bezweckter Erfolg nicht eintritt, § 812 Abs. 1 S. 2 Var. 2 BGB. Der folgende Beitrag erklärt den Inhalt und die Fallgruppen des Sonderfalls der allgemeinen Leistungskondiktion.
Begünstigung

Begünstigung, § 257 StGB

Viele Studierende haben große Schwierigkeiten mit der Prüfung der Begünstigung gem. § 257 StGB. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die Norm des § 257 StGB und erklärt die gängigsten Probleme, die in der Klausur auftauchen können.
Kündigung bei Schwangerschaft

Kündigung bei Schwangerschaft, § 9 MuSchG – Ein Fallbeispiel

Auch im Arbeitsrecht gibt es Klassiker, die immer wieder geprüft werden. Diese sollte jeder Student zumindest gesehen haben, um eine Prüfung meistern zu können. Einer dieser Klassiker ist die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin.
Drittschutz im Baurecht

Drittschutz im Baurecht – ein Überblick

Wo Baurecht geprüft wird, sind oft auch die streitenden Nachbarn nicht mehr weit. Der Nachbarschutz ist ein beliebtes Thema in Baurechtsklausuren, weil er in der Zulässigkeit wie in der Begründetheit Probleme aufwirft. Doch welche Möglichkeiten hat der Nachbar überhaupt, um sich gegen ein Bauvorhaben zu wehren? Ein Überblick.
Wettlauf der Sicherungsgeber

Wettlauf der Sicherungsgeber

Der sog. Wettlauf der Sicherungsgeber ist ein absoluter Klausur-Klassiker aus dem Schuldrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, behandelt dieser Fall das Zusammentreffen mehrerer Sicherungsgeber und deren Regressmöglichkeiten.
Viktimologie

Viktimologie

Zu einem Verbrechern gehören in den meisten Fällen zwei: der Täter und das Opfer. Neben den Tätern beschäftigt sich die Wissenschaft der Kriminologie auch mit den Opfern von Straftaten. Dieser Forschungsbereich wird auch als Viktimologie (lat.: victima = das Opfer) bezeichnet. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Fakten aus diesem Forschungsbereich zusammengetragen.
Verzugszinsen

Verzugszinsen, § 288 BGB

Der Verzug des Schuldners stellt eine wichtige Unterform der Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht dar. Pflichtverletzungen des Schuldners führen gemäß § 280 Abs. 1 S. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch des Gläubigers. Nach § 280 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger Schadensersatz auch wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Für die Voraussetzungen dieses Anspruchs verweist § 280 Abs. 2 BGB auf § 286 BGB, die Leitnorm des Schuldnerverzuges.
Irrtümer bei der mittelbaren Täterschaft

Irrtümer bei der mittelbaren Täterschaft

Die mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) zeichnet sich dadurch aus, dass die Tat durch einen nicht voll deliktisch handelnden Vordermann begangen und von einem überlegenen Hintermann beherrscht wird. Kompliziert wird diese Konstellation, wenn der Hintermann einem Irrtum unterliegt. In diesem Beitrag erfährst du alles examensrelevante zu dieser Problematik.
Flugreisefall

Flugreisefall, §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB

Wer hat noch nicht davon geträumt, einfach mal davonzufliegen? Das dachte sich auch der 17-Jährige „blinde Passagier“ in dem bekannten Flugreisefall. Dieser ist seit Jahren ein Dauerbrenner in zivilrechtlichen Prüfungen und ein wahrer Punktegarant, wenn man die versteckten Probleme in diesem Klassiker kennt. Unser Beitrag macht Sie fit für die Klausur.
Falsche Versicherung an Eides Statt

Falsche Versicherung an Eides statt, § 156 StGB

Die falsche Versicherung an Eides Statt gem. § 156 StGB wird von Studierenden oftmals nur wenig beachtet, ist aber ebenso relevant wie die falsche uneidliche Aussage oder der Meineid. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über § 156 StGB und die häufigsten Fragen, die mit diesem Delikt verbunden sind.
Auslegung (§ 133 BGB) und Anfechtung (§§ 142, 2078 ff. BGB) der Verfügung von Todes wegen

Auslegung (§ 133 BGB) und Anfechtung (§§ 142, 2078 ff. BGB) der Verfügung von Todes wegen

Verfügungen von Todes wegen, insbesondere Testamente, werden meist von juristischen Laien verfasst. Dadurch ist nicht immer erkennbar, was der Erblasser tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte. Daher bedürfen die Verfügungen letztlich der Auslegung. Oft werden diese auch von Dritten angefochten, welche den Inhalt der Verfügung von Todes wegen so nicht akzeptieren wollen. Daher erklärt dieser Beitrag die hochrelevanten Themen der Auslegung und Anfechtung der Verfügung von Todes wegen.
Schuldübernahme

Schuldübernahme, §§ 414 ff. BGB & Schuldbeitritt

Die befreiende Schuldübernahme gem. §§ 414 ff. BGB bezeichnet eine personelle Änderung im Schuldverhältnis, bei der ein Schuldner an die Stelle eines anderen tritt. Die Schuldübernahme erfolgt häufig, um einen zahlungsunfähigen Schuldner durch einen zahlungskräftigen zu ersetzen. Der Alt-Schuldner wird dadurch von seiner Schuld frei. Der folgende Artikel erläutert die Voraussetzungen und Problematiken der Schuldübernahme sowie die Unterschiede zum Schuldbeitritt.
Der Sachbegriff

Der Sachbegriff, § 90 BGB – Abgrenzungsprobleme

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Sachenrecht ist das Vorliegen einer Sache. Wann dies gegeben ist, lässt sich im Einzelnen nur umständlich bestimmen. Probleme tauchen vor allem auf, wenn Gegenstände aus mehreren Teilen bestehen und gefragt ist, ob auch die Bestandteile eigene Sachqualität haben. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Abgrenzungsfragen vor.
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Im Zivilrecht gibt es Rechtskonstruktionen, die sich nicht auf den ersten Blick aus dem Gesetz ableiten lassen. Eine dieser Konstruktionen ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSzD). Da man den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht aus dem Gesetz erkennen kann, ist es umso wichtiger, dessen typische Fälle zu kennen.
Eigentumserwerb Grundstück

Eigentumserwerb an Grundstücken gemäß §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Erwerb des Eigentums an unbeweglichen Sachen, also zumeist Grundstücken, §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB. Dies gehört zu dem absoluten Grundlagenwissen im Immobiliarsachenrecht und sollte daher von allen Studierenden beherrscht werden.
Werkvertrag

Der Werkvertrag, § 631 BGB

Der Werkvertrag gemäß § 631 BGB besteht stets zwischen dem Besteller und dem Werkunternehmer, welcher das jeweilige Werk gegen Zahlung einer Vergütung herstellt. Der Werkvertrag gehört mit all seinen Regelungen neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag auch zu einem gerne gesehenen Prüfungsthema im Examen.
Mittelbarer Besitz

Der mittelbare Besitz nach § 868 BGB

Ob durch das Vermieten eines WG-Zimmers oder das Verleihen einer CD – wir alle sind dem mittelbaren Besitz schon einmal im Alltag begegnet. Dieser Beitrag erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen dieser Konstruktion zugrunde liegen und was man in der Klausur beachten muss.
Verfügung über das Vermögen im Ganzen

Verfügung über das Vermögen im Ganzen, § 1365 Abs. 1 BGB

Die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB schränkt die Privatautonomie der Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft ein. Da es zahlreiche Streitfragen rund um diese Norm gibt, gehört sie in das Repertoire eines jeden Examenskandidaten. Insbesondere in Sachenrechtsklausuren wird der § 1365 BGB gerne von den Prüfungsämtern eingebaut.
Gutgläubiger Erwerb Nichtberechtigte

Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß §§ 932 ff. BGB

Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß § 932 ff. BGB ist ein zentraler Bereich des Mobiliarsachenrechts. Der folgende Beitrag befasst sich deshalb mit dem Sinn und Zweck des gutgläubigen Erwerbs und den verschiedenen Arten, in denen er auftreten kann.
Verfahrensgrundsätze im Strafprozess

Verfahrensgrundsätze im Strafprozess

Das Strafprozessrecht ist geprägt von Verfahrensgrundsätzen. Diese Prinzipien sichern und gewährleisten die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Im ersten juristischen Staatsexamen sind sie vor allem in mündlichen Prüfungen ein Dauerthema und im zweitem Staatsexamen in der Revisionsklausur ein Muss, da es ein häufiger Revisionsgrund ist. Demnach sollte hier nicht auf Lücke gesetzt werden. Zudem sind die Verfahrensgrundsätze logisch und einfach zu verstehen.
Rücktrittsrecht

Der Rücktritt gem. §§ 346 ff. BGB

Der Anwendungsbereich der §§ 346 ff. BGB ist in theoretischer und praktischer Hinsicht enorm. Daher gehört das Rücktrittsrecht zum absoluten Grundstock an Wissen für Klausuren und Examen. In diesem Artikel werden das Schema des Rücktritts und somit die Rücktrittsgründe der §§ 323 ff. BGB sowie die Rechtsfolgen des Rücktritts umfänglich erläutert.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist in der Klausur ein häufig anzutreffendes Thema. Daher lohnt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit den verschiedenen Tatvarianten. Der Artikel verschafft dazu einen guten Überblick und liefert zudem ein Schema zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB.
Unechtes Unterlassungsdelikt

Unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 StGB

Unterlassungsdelikte begegnen einem immer wieder in der strafrechtlichen Prüfung und sollten deshalb sicher beherrscht werden. Der folgende Beitrag zeigt den Unterschied zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB) auf und befasst sich insbesondere mit dem Schema und den einzelnen Voraussetzungen des unechten Unterlassungsdelikts (§ 13 StGB).
Üble Nachrede

Üble Nachrede, § 186 StGB

Die üble Nachrede ist in § 186 StGB geregelt. Sie schützt den guten Ruf des Opfers, indem es bestimmte Tatsachenbehauptungen, die Dritten gegenüber getätigt werden, unter Strafe stellt. Der folgende Beitrag zeigt anhand des Prüfungsschemas und eines Beispielsfalls wie bei § 186 StGB richtig vorgegangen wird.
Irrtümer im Strafrecht

Übersicht: Irrtümer im Strafrecht

Die strafrechtliche Irrtumslehre stellt für viele Jurastudierende eine verwirrende Materie dar. Um das Mysterium zu lüften, bietet dieser Artikel eine Übersicht über die strafrechtlichen Irrtümer und erklärt, wann welcher Irrtum in Betracht kommt.
Haftung für Erfüllungsgehilfen

Haftung für Erfüllungsgehilfen, § 278 BGB

Hat der Schuldner bei Entstehung eines Schadens nicht selbst gehandelt, könnte man auf die Idee kommen, sein Vertretenmüssen zu verneinen und ihn nicht in Anspruch zu nehmen. Hier greift allerdings die Regelung des § 278 BGB ein, wenn der handelnde Schädiger als Erfüllungsgehilfe des Schuldners anzusehen ist. § 278 BGB regelt damit die Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte.
Strafrechtliche Irrtümer in der Schuldebene

Strafrechtliche Irrtümer in der Schuldebene

Dieser Artikel befasst sich mit diversen Irrtümern, die im Bereich der Schuld relevant sind. Da sie Jurastudent*innen in der Regel mehr als einmal während des universitären Lebens begegnen, darf man ihre Wichtigkeit nicht unterschätzen.
Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung, §§ 929 S. 1, 930 BGB

Um größere Geldsummen aufbringen zu können wird kaum ein jemand umhin kommen Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Jeder Geldgeber schützt typischerweise sein Kapital vor einem eventuellen Zahlungsausfall. Das Gesetz sieht hierfür diverse Sicherungsmittel vor, z. B. Hypothek oder Pfandrecht. In Klausuren und in der Praxis hat jedoch die Sicherungsübereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB inzwischen an erheblicher Relevanz gewonnen. Dieser Artikel gibt dir einen detaillierten Überblick samt Prüfungsschema, sodass du in der nächsten sachenrechtlichen Klausur kräftig punkten kannst.
Schwerer Raub

Schwerer Raub, §§ 249 Abs. 1, 250 StGB

Ist in der Klausur die Strafbarkeit wegen Raubes (§ 249 StGB) zu prüfen, ist der schwere Raub (§ 250 StGB) oft nicht weit. Mit seinen zahlreichen Varianten wirkt er auf den ersten Blick nicht überschaubar. Dies ist dennoch kein Grund zum Verzagen: Einen kurzen Überblick über seine wichtigsten Voraussetzungen vermittelt der folgende Beitrag.
Schenkung unter Lebenden für den Todesfall

Schenkung unter Lebenden für den Todesfall

Oft trifft der Erblasser schon zu Lebzeiten bindende Verfügungen über seinen Nachlass. Hierunter fallen vor allem die Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) und der Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall. Diese klausurrelevanten Themengebiete sollten allen Examenskandidaten bekannt sein.
Rechtfertigender Notstand

Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) ist ein Themenbereich, der immer wieder in Strafrechtsklausuren aller Niveaustufen auftaucht. Man sollte sich daher so früh wie möglich mit ihm vertraut machen. Wir erklären die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) kurz und kompakt. Die Notwehr gem. § 32 StGB wird in diesem Artikel näher erläutert.
Notwehrexzess

Notwehrexzess, § 33 StGB

In Grenzfällen kann es sein, dass der Täter die Grenzen der Notwehr überschreitet. Doch auch in diesen Fällen kann eine Bestrafung unterbleiben, wenn die Voraussetzungen des § 33 StGB vorliegen.
Mordmerkmal Heimtücke

Mordmerkmal Heimtücke, § 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB

Die Heimtücke gem. § 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB ist das klausurrelevanteste und umstrittenste Mordmerkmal. In Klausuren gehören die verschiedenen Meinungen zur Umsetzung des vom Bundesverfassungsgerichts statuierten Einschränkungserfordernis zum absoluten Pflichtwissen.
Mittelbare Täterschaft

Mittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

Häufig kommt es vor, dass hinter dem Ausführenden der Tat ein wahrer Täter steht, welcher das Geschehen beherrscht. Diese Fälle der mittelbaren Täterschaft gemäß § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB sind nicht immer leicht zu erkennen und zu behandeln. Daher sollten die hierzu geltenden Maßstäbe bekannt sein. Dieser Beitrag vermittelt unter anderem ein Schema zur mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB).
Mediation

Mediation

Egal ob Scheidungskrieg oder Bahnhofsneubau: Die Mediation kann als außergerichtliches Konfliktbewältigungsverfahren in zahlreichen Feldern Anwendung finden. Was genau der Begriff umfasst, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation gegeben sein müssen und welche Rolle der Mediator spielt, erklärt der folgende Artikel.
Verfolgungspflicht der Staatsanwaltschaft

Legalitätsprinzip: Die Verfolgungspflicht der Staatsanwaltschaft, § 152 Abs. 2 StPO

Nach dem Legalitätsprinzip aus §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes verpflichtet, Ermittlungen durchzuführen und ggf. Anklage zu erheben. Doch gilt dies auch, wenn der Staatsanwalt seine Informationen privat erlangt hat? Wie verhält es sich bei einer Straftat die von Verwandten oder Freunden begangen wurde? Die Antworten auf diese Fragen finden sich im folgenden Beitrag.
Rose-Rosahl-Fall

Klassiker des Strafrechts: Der Rose-Rosahl-Fall

Kein Studierender kommt um sie herum: die Klassiker. Sie gehören zum Grundwissen und dürfen auch in deinem Wissensrepertoire nicht fehlen. Dies ist Anlass für uns, dir den Sachverhalt und die Lösung des Rose-Rosahl-Falls im nachfolgenden Artikel darzulegen.
Kausalität

Kausalität: Definition, Äquivalenztheorie und Problemfälle

Die Prüfung der Kausalität im objektiven Straftatbestand begleitet einen ab dem ersten Semester an. Umso wichtiger ist es, die Grundlagen und Ausnahmefälle der Äquivalenztheorie sicher zu beherrschen. In verschiedenen Fällen kann sich die Kausalität nämlich als Problem entpuppen. Doch wer Ruhe bewahrt und sich an der Rechtsprechung orientiert, wird - zumindest in der Klausur - keine großen Probleme bekommen.
Rechtsfähigkeit

Ihre Rechte und Pflichten – Rechtsfähigkeit gemäß § 1 BGB

Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist in § 1 BGB genannt. Doch in diesem ersten wichtigen Paragraphen des BGB ist nicht erklärt, was die Rechtsfähigkeit genau ist und für wen sie gilt. Wir haben deshalb alles Wichtige zur Rechtsfähigkeit zusammengestellt.
Haftung des Halters

Haftung des Halters, § 7 StVG

Verkehrsunfälle sind ein Klassiker des Deliktsrechts. Neben die Haftungstatbestände der §§ 823 ff. BGB treten in solche Fällen die Tatbestände des StVG, insbesondere die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG. Fälle rund um § 7 StVG sind dabei oft ähnlich „gestrickt“. Nachfolgend wird das Prüfungsschema erläutert sowie ein klassischer Fall anhand eines Beispiels gelöst.
Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge: Das Testament, § 1937 i.V.m. §§ 2064 f., 2229 ff. BGB

Neben der gesetzlichen Erbfolge existiert die gewillkürte Erbfolge. Durch Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser somit selbst bestimmen, wer Erbe wird und zudem weitere Regelungen treffen. Die erste Form der Verfügung von Todes wegen, das Testament, wird in diesem Artikel veranschaulicht. Daneben gibt es auch noch den Erbvertrag.
Gewährleistung im Kaufrecht

Gewährleistung im Kaufrecht, §§ 434 ff. BGB

Die Mängelgewährleistung im Kaufrecht gem. §§ 434 ff. BGB zählt zum absoluten Grundlagenwissen für Jurastudium und Examen. Dabei stellt sich häufig die Frage, inwiefern diese Ansprüche zu anderen etwaigen Ansprüchen in Konkurrenz treten oder ob andere Ansprüche überhaupt angewendet werden können. Diese in Klausuren äußerst gern gestellte Frage und weiteres erklärt dieser Artikel.
Gemeinschaftliches Testament

Gemeinschaftliches Testament, §§ 2265 ff. BGB

Den Ehegatten ist es möglich, gemeinsam ein Testament zu errichten. Dieses weist jedoch hohe Bindungswirkung auf und unterfällt speziellen Regelungen. Was es mit dieser Form des gemeinschaftlichen Testamentes und insbesondere des "Berliner Testaments" auf sich hat, wird in diesem Artikel eingehend erläutert, denn Erbrecht zählt zu den Lieblingen der Prüfungsämter.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB

Die Straßenverkehrsdelikte sind in den §§ 315b-316a StGB geregelt und sind beliebter Klausurstoff. Als Teil der „Gemeingefährlichen Straftaten“ (§§ 306-323c StGB) schützen sie vordergründig nicht Individualrechtsgüter, sondern die Allgemeinheit. Dieser Beitrag beschäftigt sich näher mit § 315b StGB.
Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224 StGB

Bei der Prüfung einer gefährlicher Körperverletzung nach §§ 223, 224 StGB gilt es vielerlei Punkte zu beachten. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Tatbestandsmerkmale sowie das dazu passende Schema der gefährlichen Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) erläutert.
Ersatzfähigkeit von Abschleppkosten

Ersatzfähigkeit von Abschleppkosten [BGH Urt. v. 04.07.2014 – V ZR 229/13]

Vor Kurzem hatte auch der BGH über die Ersatzfähigkeit von Abschleppkosten zu entscheiden. Da sich Abschleppkosten sich nicht nur in verwaltungsrechtlichen Klausuren, sondern immer wieder auch in solchen des Zivilrechts wiederfinden, lohnt sich ein Blick auf dieses BGH-Urteil.
Error in persona und Aberratio ictus

Error in persona und Aberratio ictus, § 16 StGB

Der Täter hat den Falschen erschossen. Doch wie hat er sich in solch einem Fall strafbar gemacht? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, welche Konstellationen bestehen können und welche Argumentationsmöglichkeiten es gibt. Konkret erläutert der Beitrag den error in persona vel objecto und die aberratio ictus.
Entschuldigender Notstand

Entschuldigender Notstand, § 35 StGB

Der entschuldigende Notstand gem. § 35 StGB gehört zum Basiswissen im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Gerade deshalb sollte man sich bei der Prüfung möglichst keine Fehler erlauben. Doch leichter gesagt als getan – viele Studierende bringen die Voraussetzungen dieses Entschuldigungsgrundes mit denjenigen des § 34 StGB durcheinander oder differenzieren gar nicht erst zwischen den beiden Vorschriften. Ein schwerer Fehler! Damit dir dies nicht passiert, erklären wir hier den entschuldigenden Notstand gem. § 35 StGB Schritt für Schritt.
Urkundenfälschung

Die Urkundenfälschung, § 267 StGB

Betrug, § 263 StGB

§ 263 StGB bietet mannigfaltige Kombinationsmöglichkeiten, zahlreiche Probleme und versetzt viele Studenten in Angst und Schrecken. Ein Tipp von uns, arbeite dich nach und nach in dieses umfassende Thema ein. Dieser Artikel bietet einen ersten Überblick über den objektiven Tatbestand und beinhaltet wichtige Definitionen sowie kleine Übungen.
Untreue

Die Untreue, § 266 StGB

Jeder Student des Schwerpunktbereichs Kriminologie weiß, Untreue ist im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts das „Mädchen für alles“. Spätestens seit dem Siemens-ENEL-Prozess [BGHSt 52, 323] müssen auch Studenten anderer Schwerpunktbereiche vertiefte Kenntnisse im § 266 StGB vorweisen können. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die beiden Varianten der Untreue gem. § 266 StGB.
strafrechtliche Revision

Die strafrechtliche Revision, §§ 333 ff. StPO

Egel ob in Praxis oder Lehre, ein guter Jurist sollte sichere Kenntnisse im Rechtsmittelrecht besitzen. Deshalb werden auch in der Ausbildung immer wieder Klausuren aus diesem Themenbereich gestellt. Besonders beliebt bei den Prüfern sind revisionsrechtliche Klausuren, da in ihnen gleichermaßen prozessuale wie auch materiell-rechtliche Fragestellungen abgeprüft werden können. Darin liegt aber auch die Chance für den Prüfling, zu zeigen, dass er beide Teilbereiche beherrscht.
Leistungsklage

Die Leistungsklage (§§ 40, 43 II 1, 113 IV VwGO)

Die Leistungsklage verschafft dem Kläger Abhilfe, wenn er die Vornahme oder das Unterlassen eines Realakts durch die Verwaltung begehrt. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet. Die Leistungsklage ist in einer Klausur meist mit schwierigen Abgrenzungsproblemen in der Zulässigkeit verbunden. Dieses Prüfungsschema hilft in der Fallbearbeitung den Überblick zu bewahren.
lebenslange Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafe des deutschen Strafrechts und wird nur in Ausnahmefällen verhängt. Lernen Sie hier die wichtigsten Voraussetzungen, den Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe und die Folgen kennen!
Herausforderungsfälle

Die Herausforderungsfälle, § 823 Abs. 1 BGB

Das Deliktsrecht bezweckt, dass derjenige, der widerrechtlich in ein Rechtsgut eines anderen eingreift, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Problematisch wird es dann, wenn der Geschädigte den Verletzungserfolg durch eigenes Handeln verursacht hat. Die Problematik der sog. „Herausforderungsfälle“ ist daher beliebter Prüfungsgegenstand.
Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB

Die Privatautonomie ermöglicht es dem Einzelnen, Rechtsgeschäfte nach seinem eigenen Willen abzuschließen. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Handelnde die Folgen seiner rechtsgeschäftlichen Erklärungen verstehen kann. Er muss deshalb ein Mindestmaß an Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen, sprich dem Gesetz nach geschäftsfähig sein, §§ 104 ff. BGB. Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Prüfungsschema und den Problemen der Geschäftsunfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und der beschränkten Geschäftsfähigkeit.
Fortsetzungsfeststellungsklage

Die Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO

Die Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO dient dem Rechtsschutz gegen bereits erledigte Verwaltungsakte. Gerade im Polizeirecht ist diese Klageart häufig anzutreffen, da sich dringliche und grundrechtsintensive Verwaltungsakte der Polizeibehörden oft nach Klageerhebung erledigen. In diesen Fällen setzt die Fortsetzungsfeststellungsklage die ursprüngliche Anfechtungsklage fort, weshalb sie eng mit der Anfechtungsklage verwandt ist. Dementsprechend sind die Voraussetzungen der Anfechtungsklage grundsätzlich auch für die Fortsetzungsfeststellungsklage anwendbar.
Anstiftung

Die Anstiftung, § 26 StGB

Dass ein Anstifter gleich einem Täter bestraft wird, steht ausdrücklich in § 26 StGB und ist unumstritten. Doch was passiert, wenn der Täter zu einem Delikt bereits entschlossen ist und ein anderer diesen Tatentschluss durch seinen Einfluss nur verändert? Ist er dennoch als vollwertiger Anstifter zu bestrafen? Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur Anstiftung (§ 26 StGB) und erläutert danach die Sonderfälle der Anstiftung.
Anfechtung

Die Anfechtung, § 142 BGB

Die Rechtsordnung basiert auf dem Grundsatz, dass sich der Erklärende seine Erklärung so zurechnen lassen muss, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte. Daher ist aufgrund des Verkehrsschutzes eine Willenserklärung auch dann wirksam, wenn der Erklärende bei der Abgabe seiner Erklärung einem Irrtum unterlag. Jedoch ist sie möglicherweise anfechtbar und daher als von Anfang an nichtig anzusehen, § 142 Abs. 1 BGB. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den relevanten Anfechtungsgründen (§§ 119, 120, 123 BGB) sowie dem Prüfungsschema der Anfechtung, § 142 BGB.
Abstrakte Normenkontrolle

Die Abstrakte Normenkontrolle, gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

An ihr geht im Studium kein Weg vorbei: die abstrakte Normenkontrolle gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG. Neben der Verfassungsbeschwerde ist sie eine der beliebtesten Einkleidungen für verfassungsrechtliche Klausuren. Dabei ist sie ein sehr dankbares Prüfungsthema – wenn man die wichtigsten Probleme kennt.
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

Im Strafrecht wird bei Vorsatzdelikten zwischen Täterschaft (§ 25 II StGB) und Teilnahme (§§ 26,27 StGB) als Beteiligungsformen unterschieden. Dies führt mitunter dazu, dass bei mehreren Mitwirkenden an einer Tat abgegrenzt werden muss, ob diese jeweils als Täter oder Teilnehmer strafbar sind. Diese Frage ist immer wieder Gegenstand von strafrechtlichen Klausuren. Damit Sie in der Prüfungssituation gewappnet sind, erfahren Sie hier die wichtigsten Punkte zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.
Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht

Der Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht, Art. 6 GG

Art. 6 GG stellt Ehe und Familie als Anstalt sowie die familiäre Erziehung unter den besonderen Schutz des Staates und gewährleistet Grundrechte für Ehepartner sowie Eltern und deren Kinder. Für die Grundrechtsklausur ist Art. 6 GG von untergeordneter Bedeutung, allerdings nimmt Art. 6 GG in anderen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle ein (bspw. Familienrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht).
Rücktritt

Der Rücktritt, § 24 StGB

Der Rücktritt gehört zu den wichtigsten AT-Problemen, die das Strafrecht zu bieten hat. Die Problematiken des Rücktritts werden einen daher von der Anfängerübung bis zum Examen begleiten. Gleich ob du Wissen aufbauen, erneuern oder festigen möchtest, bietet dir dieser Artikel alles Wissenswerte zum Rücktritt gem. § 24 StGB.
nicht rechtsfähige Verein

Der nicht rechtsfähige Verein, § 54 BGB

Beim nicht rechtsfähigen Verein, § 54 BGB, handelt es sich meist um Personenzusammenschlüsse, welche sich aus Hobbygründen zusammenschließen. Dass die Mitgliedschaft jedoch bei Haftungsfällen nicht sonderlich vorteilhaft ist, zeigt dieser Artikel.
Leistungsort

Der Leistungsort, § 269 BGB

Die Pflicht eines Schuldners ist nicht gleich erfüllt, wenn die Leistung erbracht wurde. Vielmehr muss auch am richtigen Ort geleistet worden sein. Dem Leistungsort, § 269 BGB. Anderenfalls kann der Gläubiger die Annahme verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Hier erfährst du das Wichtigste zu Hol-, Bring- und Schickschulden im Rahmen des § 269 BGB.
Labello-Fall

Der Labello-Fall

Manche BGH-Urteile sind von solcher Bedeutung, dass die zugrunde liegenden Fälle irgendwann zu „Klassikern“ des Strafrechts wandeln. Ein solcher Fall ist der sog. „Labello-Fall“ (BGH, Beschl. v. 20.06.1996 - 4 StR 147/96). Dabei geht es um darum, ob ein Labello ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; Abs. 2 Nr. 1 StGB (schwerer Raub) sein kann.
zweite Versäumnisurteil

Das zweite Versäumnisurteil, §§ 331 ff. ZPO

Zum Standardwissen im Zivilprozessrecht für das Erste Staatsexamen gehört das sog. Versäumnisverfahren. Die verschiedenen Windungen und Varianten im Zusammenhang mit dem Versäumnisverfahren sind für viele Examenskandidaten auf den ersten Blick unverständlich. Ein damit in Zusammenhang stehendes, besonderes Problem ist der Prüfungsumfang des Gerichts bei Erlass eines sog. zweiten Versäumnisurteils.
Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht, § 355 BGB

Wie kann die Ware von Haustürgeschäften an den Unternehmer zurück geführt werden? Durch Widerruf, § 355 BGB! Das Widerrufsrecht (§ 355 BGB) gibt dem Verbraucher, unter der Beachtung von Erklärung und Frist, die Möglichkeit, sich ohne Grund von einem Vertrag mit einem Unternehmer zu lösen. Lese hier unter anderem über das Schema von § 355 BGB sowie den wichtigen Widerrufsgrund gem. § 312g BGB.
Vorverfahren

Das Vorverfahren, § 68 VwGO

Das Vorverfahren (§ 68 VwGO) ist einerseits ein gerichtliches Verfahren, andererseits ein Verwaltungsverfahren. Als gerichtliches Verfahren ist es Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. Die Kenntnis des Vorverfahrens (§ 68 VwGO) ist somit für beide Klagearten von großer Bedeutung. Das Vorverfahren (§ 68 VwGO) , auch Widerspruchsverfahren genannt, kann aber auch isoliert in einer Klausur geprüft werden. Dieser Artikel verschafft den nötigen Überblick.
Schulwesen

Das Schulwesen, Art. 7 GG

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland organisiert in Art. 7 GG das Verhältnis zwischen Schulen, ihren Trägern und den Institutionen des Staates. Zu diesen Regelungsbereichen gehören auch die Rolle der Eltern, der Schüler, des Lehrpersonals und die Bedeutung des Schulwesens für die deutsche Gesellschaft. Der nachfolgende Beitrag enthält einen Überblick zum Inhalt des Schulwesens iSd. Art. 7 GG.
Anfechtungsklage

Anfechtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO

Die Anfechtungsklage begegnet den meisten Jurastudenten als erste Klageart im Verwaltungsprozessrecht. Sie wird daher von Studenten häufig als die einfachste "Standardklage" begriffen. In einer Verwaltungsrechtsklausur ist die Zulässigkeit der Anfechtungsklage selten punkteträchtig. Vielmehr führt es zu Abzügen, wenn diese nicht vollständig beherrscht wird. Das folgende Prüfungsschema sollte daher sitzen.
Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 VwGO

Schon früh im Studienverlauf wird erwartet, dass man sie beherrscht: Die verwaltungsprozessualen Klagearten. Einen kurzen Einstieg zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO mit einem Schwerpunkt auf der Prüfung ihrer Zulässigkeit und die grundlegenden Prüfungsschemata bietet der folgende Beitrag.
Actio libera in causa

Actio libera in causa (a.l.i.c.)

§ 20 StGB regelt die Schuldunfähigkeit – derjenige, der schuldunfähig handelt, ist nicht strafbar. Doch was passiert, wenn jemand sich bewusst in diesen Zustand versetzt? Die Antwort liefert die actio libera in causa (a.l.i.c.). Nach der Lektüre dieses Beitrags wirst du diese Rechtsfigur verstehen und anwenden können.
Urkunden-, sowie Datenunterdrückung & Grenzveränderung

Urkunden-, sowie Datenunterdrückung & Grenzveränderung, § 274 StGB

Obwohl § 274 StGB in einer Vielzahl strafrechtlicher Klausuren zu erläutern ist, haben nicht alle Studierenden einen Überblick über seine verschiedenen Tatvarianten. Der folgende Beitrag bringt Licht ins Dunkel.
Vertrag über digitale Produkte

Vertrag über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB (seit 01.01.2022)

Mit der Umsetzung der neuen Warenkaufrichtlinie geht die Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen einher. Seit dem 01. Januar 2022 finden sich daher die §§ 327 ff. BGB im BGB. Der europarechtlichen Harmonisierung dieses Teilbereichs liegt die Wichtigkeit digitaler Produkte im Wirtschaftsfaktor sowie deren Eignung für den grenzüberschreitenden Handel zugrunde.
Verstümmelung weiblicher Genitalien

Verstümmelung weiblicher Genitalien, § 226a StGB

Der neue Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien stellt erstmals diese Tathandlung ausdrücklich unter Strafe. Was es damit auf sich hat, unter welchen Voraussetzungen § 226a StGB erfüllt ist und wie notwendig eine solche Regelung ist, wird in diesem Artikel erläutert.
Verbotene Eigenmacht

Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB

Verbotene Eigenmacht ist die widerrechtliche Beeinträchtigung des Besitzes ohne Willen des Besitzers, § 858 BGB. Doch wie wird die verbotene Eigenmacht geprüft und was ist deren Wirkung? Alles relevante zur verbotenen Eigenmacht für die nächste Klausur findest du in diesem Beitrag.
Ungeschriebene Beweisverwertungsverbote

Strafrecht Basiswissen: Ungeschriebene Beweisverwertungsverbote

Die StPO kennt einige Beweisverwertungsverbote, so z. B. in §§ 100c Abs. 5, 136a Abs. 3 StPO. Daneben gibt es jedoch einige Beweisverwertungsverbote, die nicht als solche gesetzlich normiert sind. Die wichtigsten dieser ungeschriebenen Verbote solltest du kennen.
Selbsthilfe

Selbsthilfe, § 229 BGB

Die Selbsthilfe gem. § 229 BGB kann sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht in Klausuren oder im Examen eine Rolle spielen. Dieser Beitrag befasst sich mit dem wichtigen Schema des § 229 BGB sowie allen erforderlichen Voraussetzungen des § 229 BGB.
Rechtsprechung zur Störung der Totenruhe

Rechtsprechung zur Störung der Totenruhe, gem. § 168 Abs. 1 StGB

In einem Revisionsverfahren musste der BGH klären, ob nach dem Verbrennungsvorgang verbleibendes Zahngold „Asche“ i.S.d. § 168 Abs. 1 StGB (Störung der Totenruhe) ist. Diese Frage beantwortete der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 30.06.2015 anhand der klassischen Auslegungsmethoden. Ein makaber, aber lehrreicher Fall, den man aufgrund seiner Examensrelevanz unbedingt kennen sollte.
Nichtanzeige geplanter Straftaten

Nichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB

Bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten gemäß § 138 StGB handelt es sich um ein echtes Unterlassungsdelikt. Obwohl der Tatbestand zunächst unübersichtlich aussieht, kann er sehr systematisch durchgeprüft werden. Der folgende Beitrag verdeutlicht, worauf bei § 138 StGB zu achten ist.8
Mordmerkmal Verdeckungsabsicht

Mordmerkmal Verdeckungsabsicht, § 211 Abs. 2 Gr. 3 Alt. 2 StGB

Die Verdeckungsabsicht ist neben der Heimtücke eines der beliebtesten Prüfungsthemen im Rahmen der Tötungsdelikte. Sie ist neben den Fällen der 1. Gruppe der Mordmerkmale ein weiterer Fall eines niedrigen Beweggrundes: Der Täter nimmt den Tod eines Menschens in Kauf, um eine Straftat zu verdecken.
Mitverschulden

Mitverschulden, § 254 BGB

Schadensmindernde Faktoren dienen der Begrenzung des Schadensersatzanspruches. Sie sind notwendig, da der Geschädigte zwar einen Ausgleich seines Schadens verlangen kann, jedoch keine Besserstellung. Am Ende der Prüfungen des Schadensersatzes ist daher auf ein mögliches Mitverschulden i.S.d. § 254 BGB einzugehen. Lies in diesem Beitrag alles wichtige für die nächste Klausur!
Mietrecht Schönheitsreparaturklausel

Mietrecht | Schönheitsreparaturklausel

Eine schöne Fallgestaltung sowohl im ersten Examen als auch in Klausur und Aktenvortrag im zweiten Examen ist die Frage nach den Ansprüchen des Mieters, der nach Auszug eine Renovierung vornimmt und erst später merkt, dass er dazu eigentlich gar nicht verpflichtet gewesen wäre, da die Schönheitsreparaturklausel unwirksam war.
Mietrecht Kündigung

Mietrecht | Kündigung, § 568 BGB

Diese Beitrag erklärt § 568 BGB etwas genauer und vor allem im Kontext. Besonders zu beachten ist, dass sich § 568 BGB Paragraph im zweiten Absatz auf weitere Paragraphen des Mietrechts bezieht.
Kartellrecht

Kartellrecht: Übersicht

Die von der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt verhängten Strafen für Kartellsünder und andere Wettbewerbsbeschränkungen werden immer drakonischer. So musste Intel 2009 eine von der EU-Kommission ausgesprochene Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung zahlen. Die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden finden in den Medien daher immer größere Beachtung. Höchste Zeit sich mit der Systematik und den wichtigsten Begriffen des Kartellrechts vertraut zu machen.
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB

Der Tatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB, wird beim Lernen neben den §§ 315a, 315b, 315c StGB oft vernachlässigt. Allerdings sollte man sich auch einmal mit dem unauffälligeren § 315 StGB beschäftigen, um das Wissen über die Straßenverkehrsdelikte zu vervollständigen und in Klausur und Examen auch auf ungewöhnliche Fälle vorbereitet zu sein.
Falsche Verdächtigung

Falsche Verdächtigung, § 164 Abs. 1 StGB

„Wer Anderen eine Grube gräbt, der fällt selbst hinein.“ Dieses alte Sprichwort gilt für den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 1 StGB ganz besonders. Denn: Wer einen Anderen wider besseren Wissens gegenüber behördlicher Seite verdächtigt, der macht sich im Zweifelsfall selbst strafbar. Welche Tatbestandsvoraussetzungen die falsche Verdächtigung genau umfasst wird anhand eines Beispielsfalls im Folgenden dargelegt.
Erweiterter Gutglaubensschutz im Handelsverkehr

Erweiterter Gutglaubensschutz im Handelsverkehr, § 366 HGB

Der Schutz des guten Glaubens durch §§ 932 ff. BGB ist ein zentraler Teil des Sachenrechts. Da dieser Schutz im Handelsrecht jedoch nicht ausreichend ist, wird er durch § 366 HGB erweitert. Der folgende Beitrag erläutert Aufbau, Prüfungsreihenfolge und Probleme dieser handelsrechtlichen Regelung.
Entziehung der Fahrerlaubnis

Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB

Die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Verhängung einer Sperrfrist gem. §§ 69, 69a StGB sind häufiger Bestandteil von Klausuren im zweiten Staatsexamen oder aber Zusatzfragen im ersten Staatsexamen und sollten daher auch beherrscht werden. Der folgende Beitrag hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen.
Vertretungsmacht der Angestellten im Laden oder Warenlager

Die Vertretungsmacht der Angestellten im Laden oder Warenlager, § 56 HGB

§ 56 HGB stellt eine wichtige Vermutungsregel für die Vertretungsmacht von Ladenangestellten auf. Diese Sondervorschrift des Handelsrechts hat ihren Sinn im für das HGB typischen Schutz des Vertragspartners. Der Dritte weiß nie genau, welcher Angestellte bevollmächtigt ist oder nicht und wie weit die Vollmacht reicht.
Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, nach § 377 HGB

Im Rahmen des Handelskaufes hat der Käufer eine Untersuchungspflicht bezüglich der Mangelhaftigkeit der Kaufware. Welche Mängel hierbei relevant sind und wie genau diese Untersuchungspflicht auszufallen hat, zeigt dieser Artikel zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB.
Klageschrift

Die Klageschrift, § 253 ZPO

Im Examen geht es hauptsächlich um die Frage der materiell-rechtlichen Würdigung eines Falles. Es soll jedoch ungeachtet dessen auch, zumindest kurz, thematisiert werden, wie sodann richtig und ordnungsgemäß Klage erhoben werden kann und soll. Dies erfolgt durch die Zustellung der Klageschrift, deren Inhalt genauestens ausgewählt werden muss. Maßgeblich ist dabei im Zivilprozess der § 253 ZPO.
Klagerücknahme

Die Klagerücknahme, § 269 ZPO

Die Klagerücknahme gemäß § 269 ZPO kommt immer dann in Betracht, wenn der Kläger seine eingereichte Klage ( § 253 ZPO) schnell und kostengünstig zurücknehmen will, ohne dass ein Urteil das Verfahren beendet. Im nachfolgenden Artikel soll in einer kurzen Übersicht alles Relevante für die Klausur im zweiten Staatsexamen aufgezeigt werden.
Haftung des Gastwirts

Die Haftung des Gastwirts nach §§ 701 ff. BGB

Schilder mit der Aufschrift "für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt der Wirt keine Haftung" liegen in der Vergangenheit. An die Stelle der „unbeschränkten, aber abdingbaren“ Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen, ist die „unabdingbare, aber beschränkte“ Haftung getreten. Was sich hinter diesem Randgebiet der Tätigkeitsverträge verbirgt, enthält der vorliegende Beitrag.
arbeitsrechtliche AGB-Kontrolle

Die arbeitsrechtliche AGB-Kontrolle

In arbeitsrechtlichen Klausuren spielt auch immer mal eine AGB-Kontrolle mit. Somit sollen zusätzlich zum Pflichtstoff des BGB AT auch die Besonderheiten des Arbeitsrechts im Rahmen einer AGB-Kontrolle beherrscht werden. In großen Teilen vollzieht sich eine arbeitsrechtliche AGB-Kontrolle ebenso wie eine „normale“ AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB. Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede.
Weiterfressermangel

Der Weiterfressermangel, § 823 Abs. 1 BGB

In berühmten Entscheidungen wie dem „Schwimmschalter-Fall“, dem „Gaszug-Fall“ oder dem „Kompressor-Fall“ entwickelte der BGH Voraussetzungen für eine Rechtsfigur, die das Vertrags- und das Deliktsrecht miteinander verknüpft – den Weiterfressermangel. Hier erfährst du, was bei der Anwendung zu beachten ist.
Katzenkönig-Fall

Der Katzenkönig-Fall: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

Die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme spielt eine große Rolle – sowohl im Jurastudium als auch später in der strafrechtlichen Praxis. Eine nicht ganz einfach zu erfassende Form der Täterschaft ist die mittelbare Täterschaft gem. § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB. Eines der besten Beispiele ist der sog. „Katzenkönig-Fall“. Wir zeigen hier, wie du mit Hilfe dieses Falls Täterschaft und Teilnahme richtig abgrenzt.
Gutachtenstil

Der Gutachtenstil

Der Gutachtenstil und der Urteilsstil sind die wichtigsten Techniken für das juristische Studium und Referendariat. In diesem Beitrag soll der Gutachtenstil erklärt werden. Um einen Überblick über den Aufbau und die Funktionsweise dieser juristischen Schlussfolgerung zu bekommen, wird im folgenden der Syllogismus, die W-Fragen & Co. aufbereitet.
erfolgsqualifizierte Versuch

Der erfolgsqualifizierte Versuch

Der Versuch ist mit seinen zahlreichen Problemen ein umfassendes und gern geprüftes Themengebiet aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Eine Sonderkonstellation ist dabei der sog. erfolgsqualifizierte Versuch, der den meisten Jurastudierenden wohl im Rahmen des § 227 StGB bekannt sein wird.
Erbvertrag

Der Erbvertrag, §§ 1941, 2274 ff. BGB

Der Erbvertrag stellt neben dem Testament und dem gemeinsamen Testament die dritte Form der gewillkürten Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen dar. Aus der Rechtspraxis ist er kaum mehr wegzudenken und erhält dadurch hohe Klausurrelevanz. Dieser Artikel klärt über diese besondere Vertragsart auf.
Drei-Radfahrerfall

Der Drei-Radfahrerfall

Der Drei-Radfahrerfall ist so alt wie seine Problemkonstellationen. Der Fall, den bereits das Reichsgericht entschieden hat, hat Rechtsgeschichte geschrieben und wird in nahezu allen Strafrecht AT-Vorlesungen besprochen. Dabei hat er nichts an seiner Aktualität verloren und erregt bis heute die Gemüter.
Sachdarlehen

Das Sachdarlehen, §§ 607 ff. BGB

Bei dem Begriff "Darlehen" denken die meisten wohl sofort an das Gelddarlehen. Daneben gibt es aber auch noch das sog. Sachdarlehen gem. §§ 607 ff. BGB. Der nachfolgende Artikel erklärt die Unterschiede zwischen den beiden Darlehensarten und weiteres wichtiges Klausurwissen.
Rechtsgeschäft

Das Rechtsgeschäft: Überblick und Abgrenzung

Schon zu Beginn des Studiums bis hin zum Examen wird der Student mit der Aussage konfrontiert, dass die klassischen Rechtsgeschäfte von den sogenannten Realakten und (rechts-) geschäftsähnlichen Handlungen abzugrenzen seien. Was es mit dem Rechtsgeschäft auf sich hat, welche Regeln für dieses gelten und wie die Abgrenzung zu Realakten und geschäftsähnlichen Handlungen erfolgt, erklärt daher dieser Artikel.
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

§ 823 Abs. 1 BGB: Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht als sonstigen Recht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gibt es auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Wir zeigen Ihnen, welche Fallen dieses Rechtsinstitut birgt und wie Sie diese meistern.
Neuerungen im Verbraucherschutz

Die Neuerungen im Verbraucherschutz, §§ 475 ff. BGB (seit 01.01.2022)

Durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie sowie der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Breitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, kam es seit dem 01.01.2022 es zu mehreren Neuerungen im Verbraucherschutz gem. §§ 475 ff. BGB. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
kumulative Klagehäufung

Die kumulative Klagehäufung, § 260 ZPO

Häufig hat ein Gläubiger mehrere Ansprüche gegen einen bestimmten Schuldner oder mehrere Gläubiger dieselben Schuldner. Da ist es naheliegend, diese Ansprüche in nur einem Verfahren gegen den oder dieselben Schuldner geltend zu machen. Diese Möglichkeit eröffnet § 260 ZPO.
Hinterlegung

Die Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB

Stehen dem leistungswilligen Schuldner Hindernisse aus dem Risikobereich des Gläubigers entgegen, eröffnet ihm das Gesetz die Möglichkeit, sich dennoch von seiner Leistungspflicht zu befreien: Durch die Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB. Der folgende Artikel erläutert Voraussetzungen und Inhalt dieser Regelung.
Fälschung technischer Aufzeichnungen

Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB

Die Fälschung technischer Aufzeichnungen gemäß § 268 StGB bildet das Pendant zur Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Trotzdem gibt es bei § 268 StGB einige wichtige Besonderheiten zu beachten. Unser Beitrag bietet Ihnen einen guten Einstieg in die Materie.
Schadensersatz

§§ 249 ff. BGB: Die verschiedenen Formen des Schadensersatzes

Die Frage, in welcher Form der Geschädigte Schadensersatz verlangen kann, spielt in zahlreichen Zivilrechtsklausuren eine wichtige Rolle. Gemäß §§ 249 ff. BGB gibt es zwei Formen des Schadensersatzes: Die Naturalrestitution und den Geldersatz. Der Beitrag gibt Ihnen einen Überblick, wann welche Ersatzform in Frage kommt.
Kaufmannsbegriff

Kaufmannsbegriff, §§ 1 ff. HGB

Das Handelsrecht ist ein besonderer Bereich des Zivilrechts, welches sich an Kaufleute richtet. Nur eine kleine Anzahl von Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar. Daher werden im HGB zuerst die verschiedenen Arten der Kaufleute definiert. Der Begriff des Kaufmanns ist für das gesamte Handels- und Gesellschaftsrecht von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel behandelt die verschiedenen Kaufmannsarten, wie den Ist- oder Formkaufmann.
Leistungsverweigerungsrecht

Leistungsverweigerungsrechte: § 273 und § 320 BGB

Die meisten Schuldverhältnisse stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. Sollte einer der beiden Schuldner nicht leisten, stellt sich die Frage, ob der andere dennoch zu leisten hat. Die Antwort ergibt sich aus §§ 273 f., 320 ff. BGB. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Leistungsverweigerungsrechten aus § 273 und § 320 BGB.
Nutzungsersatz

Nutzungsersatz im EBV, §§ 987, 990 BGB

§ 987 BGB: Der Besitzer hat dem Eigentümer die Nutzungen herauszugeben, die er nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht. Zieht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Nutzungen nicht, die er nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ziehen könnte, so ist er dem Eigentümer zum Ersatz verpflichtet, soweit ihm ein Verschulden zur Last fällt. Das unbeliebte Rechtsgebiet des Nutzungsersatzes im EBV gem. §§ 987, 990 BGB machen wir beliebt. Denn wir beschränken es auf das Wichtigste - die Rechtsfolgen. 
Verpflichtungsklage

Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 Var. 2 VwGO

Die Verpflichtungsklage ist die Klageart im Verwaltungsprozessrecht, die zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts durch die Verwaltung führen soll. Der Hauptunterschied zur Anfechtungsklage ist, dass nicht ein erlassener Verwaltungsakt angegriffen wird, sondern die Verwaltung verpflichtet werden soll, einen Verwaltungsakt zu erlassen. Im Jurastudium ist die Verpflichtungsklage von ebenso zentraler Bedeutung wie die Anfechtungsklage. Dieses Prüfungsschema hilft in der Fallbearbeitung den Überblick zu bewahren.
Prinzipien Zivilprozessordnung

Prinzipien der Zivilprozessordnung

Die Verfahrensgrundsätze der ZPO zu beherrschen gehört zum Pflichtprogramm jedes Examenskandidaten. Diese regeln die fundamentalen Fragen des Zivilprozessverfahrens und bieten daher auch bei unbekannten Sachverhalten Orientierung in der Prüfung. Weiterhin ist es bei Prüfern gern gesehen, wenn diese Grundsätze in der Darstellung von Meinungsstreits zum Untermauern der eigenen Position herangezogen werden. Folgende ZPO-Prinzipien gehören ins Repertoire aller Jurastudent*innen.
Wucher und Sittenwidrigkeit

Sittenwidrigkeit und Wucher, § 138 BGB

In § 138 BGB finden sich die Regelungen zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit und Wucher. Was hierunter konkret zu verstehen ist und welche Fallgruppen besonders relevant sind, erläutert Ihnen dieser Artikel.
Nichtleistungskondiktion

Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB: Nichtleistungskondiktionen

Nachdem wir uns einen Überblick über die §§ 812 ff. BGB und die Leistungskondiktionen des enorm klausurrelevanten § 812 BGB verschafft haben, werden in diesem Beitrag nun die Nichtleistungskondiktionen beleuchtet. Auch hier gestaltet sich eine Differenzierung und richtige Prüfung nicht immer ganz einfach. Mit dem folgenden Beitrag gewinnst du schnell den notwendigen Überblick.
Scheidung

Scheidung und Beendung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, §§ 1564 ff. BGB

Eine Scheidung gem. §§ 1564 ff. BGB oder die Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat vielfältige rechtliche Auswirkungen auf das Leben der Beteiligten. Deshalb werden sie von Prüfungsämtern in Examensklausuren gerne als Zusatzproblem eingebaut. Für Jurastudierende lohnt es sich daher die relevanten Normen, Prinzipien und Hintergründe zu kennen.
Pflichten Schuldverhältnis

Pflichten aus dem Schuldverhältnis, § 241 BGB

Im Rahmen des Leistungsstörungsrechts kann zwischen unterschiedlichen Arten von Leistungsstörungen unterschieden werden. Neben der Unmöglichkeit der Leistung gem. § 275 BGB, dem Schuldnerverzug gem. § 286 BGB oder auch der Erfüllungsverweigerung kann der Gläubiger auch Schadensersatz für die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten verlangen. Diese ergeben sich aus § 241 Abs. 2 BGB.
Schadenersatz statt Leistung

Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB

Eine Pflicht zur Leistungserbringung bedingt neben der inhaltlichen Festschreibung der Leistung auch den Zeitraum in der diese zu erfolgen hat. Im Normalfall folgt auf eine erbrachte Leistung eine festgeschriebene Gegenleistung. Wenn der Gläubiger aufgrund von Nicht- oder Schlechtleistung kein Interesse mehr an der Leistung selbst hat, so kann er gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Machen Sie sich hier mit dem erforderlichen Schema und häufigen Problemen bekannt!
Schuldnerverzug

Schuldnerverzug, gemäß § 286 BGB

Der Schadensersatz neben der Leistung, also der bereits endgültig eingetretene, durch Erfüllung nicht mehr behebbare Schaden, ist ein häufig auftretendes Klausurthema. Dieser Sekundäranspruch kann sowohl im Schuldrecht AT bei § 280 BGB als auch über Verweis aus dem Kauf- oder Werkvertragsrecht relevant werden. Die Voraussetzungen für den Verzugsschaden sind in § 286 BGB festgeschrieben. 
Unmöglichkeit der Leistung

Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB

Schließt man einen Vertrag ab, möchte man, dass dieser erfüllt wird. Jede Partei erklärt sich willens etwas zu geben und schuldet ihren Erfolg. Doch nicht immer genügt der Wille, um eine zu erbringende Leistung möglich zu machen. Kann eine Leistung hingegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen endgültig nicht erbracht werden, liegt ein Fall der Unmöglichkeit gem. § 275 BGB vor.
eventuelle Klagehäufung

Die eventuelle Klagehäufung, § 260 ZPO

Aus verschiedensten Gründen werden vor Gericht immer wieder Haupt- und Hilfsanträge gestellt. Insoweit spricht man von eventueller Klagehäufung, denn über den Hilfsantrag ist nur zu entscheiden, wenn eine bestimmte innerprozessuale Bedingung, die der Kläger aufgestellt hat, eintritt. Ein solches Vorgehen bringt aber auch prozessuale Besonderheiten mit sich. § 260 ZPO mutiert plötzlich zur Sachurteilsvoraussetzung.
Datenveränderung

Die Datenveränderung, § 303a StGB

Die Datenveränderung gemäß § 303a StGB wird in strafrechtlichen Vorlesungen oft nur am Rande behandelt. Umso stärker kannst du punkten, wenn du in der Klausur einen souveränen Umgang mit der Vorschrift zeigst. Wir erklären, worauf du in der Klausur achten musst.
Abtretung

Die Abtretung, §§ 398 ff. BGB

Bei der Abtretung handelt es sich um einen wichtigen Fall des Gläubigerwechsels, der in zivilrechtlichen Klausuren häufig zum Tragen kommt. Der folgende Beitrag erklärt die Voraussetzungen und Konsequenzen der Abtretung nach §§ 398 ff. BGB.
Herausgabeanspruch des Eigentümers

Der Herausgabeanspruch des Eigentümers, § 985 BGB

Gemäß § 903 BGB kann der Eigentümer einer Sache mit dieser nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Um die Herrschaftsmacht des Eigentümers zu gewährleisten, stehen ihm verschiedene Abwehrrechte zu. Von besonderer Relevanz ist hierbei der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
Betriebsübergang

Der Betriebsübergang, § 613a BGB

Ein wichtiges Klausurproblem im Individualarbeitsrecht kann sich im Rahmen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB stellen. Dabei ist zunächst der Betriebsübergang zu definieren und zu prüfen, ob ein Betriebsübergang vorliegt. Im folgenden Beitrag finden sich relevante Informationen zum Betriebsübergang nach § 613a BGB - wie beispielsweise das Schema des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) und der verdeckte Betriebsübergang.
Beschränkung des Klageantrages

Beschränkung des Klageantrages, § 264 Nr. 2 ZPO

In § 264 ZPO sind Klageänderungen beschrieben, die stets zulässig sind. Einen Sonderfall stellt jedoch die Klagebeschränkung nach § 264 Nr. 2 ZPO dar. Sie ist von Gesetzes wegen immer zulässig und doch kann die Zustimmung des Prozessgegners erforderlich sein. Daraus ergeben sich bestimmte prozessuale Besonderheiten.
Annahmeverzug beim Handelskauf

Annahmeverzug beim Handelskauf, § 373 HGB

Sollte bei einem Kaufvertrag zumindest einer der Beteiligten Kaufmann i.S.d. HGB sein, kommt sodann ein Handelskauf in Betracht, § 345 HGB. Dass hierbei einige Besonderheiten zu beachten sind, welche auch im Examen von Bedeutung sein können, ergibt sich fast von selbst. Der folgende Artikel enthält die Besonderheiten des Annahmeverzugs beim Handelskauf (§ 373 HGB), insbesondere das Hinterlegungsrecht und den Selbsthilfeverkauf.
Konsens und Dissens

§§ 154, 155 BGB: Konsens und Dissens

Möchten zwei oder mehr Parteien einen Vertrag abschließen, kann es zwischen ihnen zu einem Konsens oder einem Dissens kommen. Der folgende Beitrag erklärt, welche Konsequenzen dies hat.
Einstweilige Anordnung

Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO

Den vorläufigen Rechtsschutz zu beherrschen ist für die Staatsexamina unabdingbar. Er ist häufiges Prüfungsthema in der Verwaltungsrechtsklausur. Sofern es im Sachverhalt Anzeichen gibt, dass die Angelegenheit besonders eilbedürftig ist, ist der vorläufige Rechtsschutz in Betracht zu ziehen. Ist in der Hauptsache keine Anfechtungsklage statthaft, ist der Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO die richtige Wahl. Alles Wesentliche zum Antrag nach § 123 I VwGO erfahren Sie hier.
Eingriffsmaßnahmen der StPO im Vorverfahren

Eingriffsmaßnahmen der StPO im Vorverfahren

Während des Vorverfahrens, das auch Ermittlungsverfahren heißt, stehen den Ermittlungsbehörden kraft Gesetzes zahlreiche Maßnahmen - wie zum Beispiel die Durchsuchung (§ 102 StPO) - zur Sachverhaltsermittlung zur Verfügung. Da diese Maßnahmen jedoch im Einzelfall stark in die Sphäre des Beschuldigten eingreifen, sind daran strenge Rechtmäßigkeitsanforderungen geknüpft, die von den Ermittlungsbehörden einzuhalten sind.
Diebstahl (§ 242 StGB) im Selbstbedienungsladen

Diebstahl (§ 242 StGB) im Selbstbedienungsladen

Er ist einer der absoluten Klassiker im Strafrecht BT: Der Diebstahl (§ 242 StGB) im Selbstbedienungsladen. Dieser Fall fordert von Studenten alles, was den Klausurersteller freut: exakte Definition und Subsumtion unter Tatbestandsmerkmale, Reproduktion von Meinungsstreiten, saubere juristische Arbeit. Hier erfährst du, wie du die nächste Klausur vollbefriedigend meisterst!
zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge

Die zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge

Welche Anspruchsgrundlagen in zivilrechtlichen Klausuren zu prüfen sind, ist Studierenden meist klar, bei der Reihenfolge dieser kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Im folgenden Artikel haben wir die offizielle Prüfungsreihenfolge erklärt. Diese gehört zum absoluten Grundlagenwissen für jeden Juristen.
Vollmacht

Die Vollmacht, § 166 Abs. 2 BGB

Relevant für die Stellvertretung aus § 164 Abs. 1 BGB ist die sog. Vollmacht. Wenn eine Vertretungsmacht auf einem Rechtsgeschäft basiert, spricht das Gesetz in § 166 Abs. 2 BGB von einer Vollmacht. Dieser Artikel erklärt das wichtige Grundwissen aus dem BGB AT.
Verständigung

Die Verständigung, § 257c StPO

Die Verständigung im Strafverfahren wurde erst 2009 in die StPO aufgenommen. Vor dieser Zeit fanden Absprachen nach ungeschriebenen Regeln statt, die der BGH aufgestellt hatte. An diesen Regeln hat sich der Gesetzgeber orientiert - an einigen Stellen ist er aber auch deutlich darüber hinausgegangen.
Verleumdung

Die Verleumdung, § 187 StGB

Werden über jemanden falsche Tatsachen behauptet oder verbreitet, ist das für den Betroffenen besonders unangenehm. Damit er den Anschuldigungen nicht schutzlos ausgeliefert ist, schafft § 187 StGB Abhilfe. Der folgende Beitrag macht dich fit für die Klausur und das Examen!
offene Handelsgesellschaft

Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) handelt es sich um das kaufmännische Gegenstück zur GbR. Dennoch gelten auch hier einige Besonderheiten, insbesondere im Bereich der Haftung der oHG. Diese werden im folgenden Artikel näher erläutert.
Vergütungsanspruch makler

Maklervertrag: Vergütungsanspruch, § 652 BGB

Zu den Tätigkeitsverträgen gehört neben Arztvertrag, Gastwirtshaftung, Auslobung, Dienst- und Werkvertrag und Verwahrungshaftung auch der Maklervertrag. Diese von Studierenden eher schnell überflogene Thematik hat dennoch erhebliche Bedeutung. Die Prüfungsreihenfolge und die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 652 BGB erörtert der folgende Beitrag.
Leasingverträge

Leasingverträge

Bei dem Leitwort Leasing (engl.: to lease= mieten, pachten) denken die meisten sofort an Kraftfahrzeuge. Dabei ist dies nur eine von zahlreichen Möglichkeiten neben Leasing-Verträgen im Immobilienbereich, für die EDV-Ausstattung und co. Leasing liegt also im Trend und immer mehr Privatkunden entscheiden sich für eine solche Finanzierungsform. Der folgende Artikel informiert über diese wichtige Vertragsform und wie du sie in der Klausur meisterst!

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

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  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.