Der Vortrag „Gewinnermittlungszeitraum“ von Tobias Pinell ist Bestandteil des Kurses „Einkommensteuer für Finanzbuchhalter*innen“.
Nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen ermitteln ihren Gewinn gem. § 4 Abs.3 EStG.
Nur Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, können ein abweichendes Wirtschaftsjahr i. S. d. § 4a (1) Nr. 2 EStG wählen.
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wird der Gewinn in dem Kalenderjahr besteuert, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt.
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