Fallbeispiele zur Forderungsbilanzierung von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de

Über den Vortrag

Der Vortrag „Fallbeispiele zur Forderungsbilanzierung“ von Prof. Dr. Tax-Academy.de Tax-Academy.de ist Bestandteil des Kurses „Fallstudien zur Rechnungslegung nach HGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Inhaltsüberblick
  • Fallbeispiel: Warenverkauf
  • Fallbeispiel: Zinsanspruch
  • Fallbeispiel: Grundstücksverkauf
  • Fallbeispiel: Versicherungsanspruch

Quiz zum Vortrag

  1. Vorhersehbare Risiken und Verluste sind vorsichtig zu bewerten.
  2. Gewinne sind immer zu berücksichtigen.
  3. Eine Einbuchung einer Forderung setzt nicht unbedingt das Bestehen eines finanziellen Anspruchs voraus, der einseitig durchsetzbar ist.
  4. Der Anspruch einer Forderung muss dem Grunde nach so gut wie sicher sein.
  1. Das Entstehen einer durchsetzbaren Forderung kann von Dritten rechtlich oder faktisch verhindert werden.
  2. Aktivierungszeitpunkt ist die Erfüllung der Lieferungs- oder Leistungsverpflichtung.
  3. Typische Beispiele sind Versicherungsansprüche oder Dividendenansprüche.
  4. Typische Beispiele sind Forderungen aus Kauf- oder Darlehensverträgen.
  1. sind VG mit den AHK anzusetzen.
  2. gelten Nebenkosten der Anschaffung zu den AHK.
  3. sind VG mindestens mit den AHK anzusetzen.
  4. gelten nachträgliche Kosten nicht als AHK.

Dozent des Vortrages Fallbeispiele zur Forderungsbilanzierung

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Prof. Dr. Harald Kessler absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaftslehre und promovierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Er ist Certified Valuation Analyst, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der auf internationale Rechnungslegung und Bewertungsfragen spezialisierten Beratungsgesellschaft KLS Accounting & Valuation GmbH in Köln.

Prof. Dr. Harald Kessler ist außerdem Lehrbeauftragter an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Quadriga Hochschule Berlin.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... unter den Vertrag in kleinen Scheinen beglichen. Vereinbarungsgemäß soll das Fahrzeug in der ersten Märzwoche geliefert werden ...

  • ... Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind ...

  • ... Beispiele: Versicherungsansprüche, Schadenersatzansprüche, Dividendenansprüche •Aktivierungszeitpunkt -Rechtliche Entstehung des Anspruchs -Frühere wirtschaftliche Entstehung •Beurteilungskriterien -Rechtlich oder faktisch abgesicherte Position im Hinblick auf einen künftigen Mittelzufluss ...

  • ... A hat erst dann einen durchsetzbaren Anspruch auf den Kaufpreis, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Gewinn mit zahlreichen Erfüllungsrisiken aus dem ...

  • ... Dementsprechend hat er einen Zinsanspruch für sechs Monate einzubuchen. •Da die verdienten Zinsen erst im kommenden Jahr gezahlt werden, schlagen sie sich in einem erhöhten Börsenkurs der Anleihe nieder ...

  • ... alle Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises lägen vor. Daraufhin zahlt E am 15.12.01 den Kaufpreis an V. Das Amtsgericht informiert E am 10.01.02 über den Eintrag des Eigentumsübergangs am erworbenen Grundstück. Der Buchwert des Grundstücks beträgt 2.000 ...

  • ... -Das ist i.d.R. der Fall nach Übergabe des Grundstücks an den Käufer (§446 Satz 1 BGB). -Die Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch ist nicht erforderlich; BFH, 16.12.1981, BStBl. II 1982, ...

  • ... Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.Verbindlichkeiten aus L+L 4.Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Untern. Eigenkapital+1.000 Rückstellungen ...

  • ... Ohne Vollzug des Vertrags ist das Grundstück am Bilanzstichtag nicht auszubuchen. •Es kommt nicht zu einer Gewinnrealisation ...

  • ... Auf Nachfrage hat diese erklärt, die Prüfung des Sachverhalts sei noch nicht abgeschlossen ...

  • ... Einseitige Forderungen sind zu aktivieren, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach hinreichend konkretisiert sind ...

  • ... Mit der Vollentstehung des Anspruchs muss fest zu rechnen sein -Wille zur Durchsetzung der Forderung •Aktivierungsvoraussetzung -Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner -Bestätigung durch ein letztinstanzliches obsiegendes Urteil ...

  • ... Die Aktivierungsprüfung erfolgt damit nach den Grundsätzen für rechtlich noch nicht entstandene Forderungen. •Voraussetzungen für eine gewinnrealisierende Einbuchung: ...

  • ... Die lange Prüfung des Sachverhalts durch die Versicherung könnte auf Probleme bei der Durchsetzung der Forderung hindeuten ...

Quizübersicht
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Kapitel dieses Vortrages