Der Vortrag „Einkunftsermittlung bei Gewinneinkünften“ von Tobias Pinell ist Bestandteil des Kurses „Einkommensteuer für Finanzbuchhalter*innen“.
Geschenke bis 50,00 Euro brutto werden bei der Ermittlung der Einkünfte als nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzugerechnet.
Politische Spenden sind steuerlich keine Betriebsausgaben.
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 (3) EStG ist § 11 EStG zu beachten.
Ärzte ermitteln ihren Gewinn nach § 4 Abs.1 EStG.
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