Arhciv - Einführung in das Steuerrecht von DWS Steuerberater Online

Über den Vortrag

Der Vortrag „Arhciv - Einführung in das Steuerrecht“ von DWS Steuerberater Online ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Grundlagen des deutschen Steuerrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemeines Steuerrecht
  • Besonderes Steuerrecht
  • Eigenschaften des deutschen Steuersystems
  • Der Steuerbegriff
  • Einteilung der Steuern
  • Grundlegende Prinzipien des Steuerrrechts
  • Prinzipien der Verfahrens Gerechtigkeit
  • Rechtsanwendung im Steuerrecht
  • Methoden der Rechtsanwendung
  • Steuerrechtsschutz
  • Die Stellung des steuerlichen Beraters

Dozent des Vortrages Arhciv - Einführung in das Steuerrecht

 DWS  Steuerberater Online

DWS Steuerberater Online

Die DWS-Dozenten sind ausgewiesene Fachexperten mit langjähriger Erfahrung rund um die Themen Steuerrecht und anwendungsorientierte Betriebswirtschaftslehre und in der multimedialen Weiterbildung. Die Seminare von DWS-Online bieten Steuerberatern und deren Mitarbeitern ein vielfältiges Spektrum der Fortbildung. DWS-Online ist ein Tochterunternehmen des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0


Auszüge aus dem Begleitmaterial

... teuer, Haftungsbescheide, Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen. Phase 3 - Steuererhebungsverfahren: Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verwaltungsakte (Zahlung der festgesetzten ...

... Höhe und Zeitpunkt der Besteuerung in Abhängigkeit vom Sachverhalt und dessen steuerrechtlichen Wertung ...

... für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich -rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen ...

... Indirekte Steuern knüpfen nur mittelbar an ...

... Soli, GewSt, KSt, GrSt, ErbSt, Personensteuern (Subjektsteuern) erfassen unmittelbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von natürlichen und ...

... der KiSt, 4. Bei ESt-pflichtigen Gewerbetreibenden Kompensierung der GewSt in pauschalierter Form durch Steuerermäßigung bei ESt, 5. Max. zahlbare Dividende an die Anteilseigner wird bei KapGes durch gezahlte Steuern auf Ebene des Unternehmens (KSt, GewSt , SolZ ...

... Prinzipien des Steuerrechts, 4. Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit, 5. Rechtsanwendung im Steuerrecht, 6. Steuerrechtsschutz, 7. Die ...

... Bestimmung der Steuersubjekte, Bestimmung der Steuerobjekte, Vertikale Steuergerechtigkeit, Horizontale Gerechtigkeit. Insbesondere: Einzelpersonen, Ehepaar ...

... § 32 EStG: Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften von 600 € ...

... Information der für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs zuständigen Behörden (§ 31 a AO), Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Geldwäsche (§ 261 StGB) ...

... Steuerrichtlinien vernachlässigt ggf. Anspruch des Mandanten auf Steuergestaltungsberatung. Problem: Verwaltungsvorschriften können die Rechtssicherheit erhöhen, da das Verhalten der Finanzbehörden voraussehbar wird ...

... aus dem Wortlaut. Möglichst: fachsprachlich Wortbedeutung (Verkehrsauffassung, insb. Handelsbrauch). Zuletzt: umgangssprachliche Wortbedeutung. Erscheinen mehrere Auslegungen möglich: Verfassungskonforme ...

... Eigentümer eines Hundes A hat 80 € Hundesteuer zu zahlen. ...

... Prinzipien des Steuerrechts, 4. Prinzipen der Verfahrensgerechtigkeit, 5. Rechtsanwendung im Steuerrecht, 6. Steuerrechtsschutz, 7. Die ...

... bei Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (Vorlage durch BVerfG) Europarechtlicher Rechtsschutz = Verf.-gerichtlicher Rechtsbehelf, Gerichtlicher Rechtsbehelf = Rechtsmittel, Stpfl. = Außergerichtlicher Rechtsbehelf ...

... und Jahresabschlüssen, Erstellung der Buchführung. Steuerdurchsetzungsberatung: Vertretung des Mandanten vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten, Beratung und Vertretung in Steuerstrafsachen, Beratung ...

... entscheidend für das Finanzverfassungsrecht ist dabei der Steuerbegriff, der in § 3 Abs. 1 AO geregelt ist. Das Finanzverfassungsrecht regelt in den Art. 105 – 108 GG die Aufteilung der steuerlichen Staatsgewalten und der Steuerhoheiten zwischen Bund und Ländern. ...

... Gleichwohl stellt das Steuerschuldrecht öffentliches Recht dar. Besonders hinzuweisen ist auf die strenge Gesetzmäßigkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 38 AO). Beispiel: Wenn z.B. eine Steuerschuld abweichend vom Gesetz festgesetzt worden ist, so wird dadurch der materiellrechtliche Bestand des Steueranspruchs nicht berührt. Die Ansprüche aus dem Steuerschuldrecht müssen durchgesetzt, die Gesetze des materiellen Steuerrechts in einem rechtstaatlichen Verfahren vollzogen werden. Insoweit regelt das Steuerverfahrensrecht die einzelnen Phasen des Steuerverfahrens: Phase 1: Steuerermittlungsverfahren: Vorbereitung der Steuerfestsetzung (Erfassung der Stpfl., Mitwirkung, Abgabe von Steuererklärungen, Beweiserhebung, ...

... Generell wird nur das Handeln von Bundes- und Landesfinanzbehörden überprüft, es sei denn die Länder haben für Gemeinde- oder Kirchensteuerangelegenheiten ausdrücklich den Finanzrechtsweg angeordnet. 1.2 Besonderes Steuerrecht: Das besondere Steuerrecht regelt die Steuerschuldverhältnisse der einzelnen Steuerarten und ist ...

... als Teil des Zielsystems eines Unternehmens Steuern als Bestandteil des Zielsystems. Internes Unternehmensziel: Einkommenserwerb,Produktziel, Erfolgsziel, Liquiditätsziel Externe Zielsysteme u.a. ...

... Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungsplicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein Geldleistung: Nicht erfasst werden Naturalleistungen, Hand- und Spanndienste, Wehrdienstersatz, Feuerwehrdienst und andere Mitwirkungspflichten des Steuerbürgers (z.B. Schöffenpflicht). Keine Gegenleistung für eine besondere Leistung: Steuern sind zu unterscheiden von Gebühren und Beiträgen, die mit staatlichen konkreten Gegenleistungen verbunden sind. ...

... Aber auch bestimmte Steuerentlastungstatbestände wie Steuerbefreiungen oder günstigere Steuersätze (z.B. ermäßigter USt-Satz) gehören dazu. Ökologischen Zwecken dienen die Mineralöl- oder Stromsteuer. Sozialpolitische Zwecke i.e.S. werden z.B. mit der Erhebung von Branntwein-, Tabak- oder Hundesteuern verfolgt. Es gilt aber als unbestritten, dass diese Steuern – zumindest sekundär – dem Fiskalzweck dienen. Beispielhaft zu nennen ist die Schaumweinsteuer, die ursprünglich zur Finanzierung der Flotte des deutschen ...

... Hund. Abb.: Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung. 2.2 Verfassungsrechtliche Kompetenzen. 2.2.1 Gesetzgebungskompetenz: Artikel 105 des Grundgesetzes regelt die Möglichkeit des Bundes und der Länder zur Einführung und Abschaffung von Steuern, die so genannte Gesetzgebungskompetenz. Es gibt einerseits die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes (bei Zöllen und beim Branntweinmonopol) und andererseits die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern. ...

... Grundgesetzes, welche Verwaltungsebene (Bundesfinanzbehörden, Landesfinanzbehörden und Gemeinde) die einzelnen Steuern verwaltet. BMF = Bundesministerium für Finanzen; HZA = Hauptzollamt, FM = Finanzministerium; FA = Finanzamt ...

... bei den indirekten fallen Steuerschuldner und Steuerträger auseinander. Begriff Steuerschuldner: Steuerschuldner ist derjenige, der die Steuern schuldet. Begriff Steuerträger: Steuerträger ist derjenige, der durch die Steuern wirtschaftlich belastet wird. ...

... Verkehrs-, Verbrauchsteuern und Zölle Besitzsteuern Besitzsteuern erfassen das Einkommen oder das Vermögen. Verkehrsteuern Verkehrsteuern sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen. ...

... dagegen auch in Verlustjahren, also in Jahren, in denen keine steuerliche Leistungsfähigkeit vorliegt. Für den Unternehmer ist es sehr bedeutsam, ob er eine Steuerentlastung als Betriebsausgabe behandeln darf (damit mindert sie seinen Gewinn und die Ertragsteuern) oder ob ...

... einzelnen Steuerarten. Eine übliche Darstellungsform stellt die Steuerspirale dar. Interessante Feststellung: 7 Steuerarten erbringen ca. 90 % des Steueraufkommens! Die Steuern mit einem geringen Aufkommen nennt man Bagatellsteuern. Eine häufig erhobene Forderung im Rahmen der Steuervereinfachung ...

... ESt und KSt 4. Bemessungsgrundlage der ESt wird durch gezahlte KiSt (als Sonderausgabe) gemindert und dadurch mittelbar wiederum Bemessungsgrundlage der KiSt 5. Bei ESt-pflichtigen Gewerbetreibenden Kompensierung der GewSt in pauschalierter Form durch Steuerermäßigung ...

... Übermaßverbot oder das sozialstaatliche Prinzip einer sozial gerechten Besteuerung zu nennen. Eine steuerspezifische Konkretisierung erfolgt durch das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Wenn das Leistungsfähigkeitsprinzip auch nicht ausdrücklich in der Verfassung normiert ist, so wird es gleichwohl durch die Anwendung des Gleichheitssatzes und anderer Verfassungsnormen verfassungsrechtlich verbindlich. Daneben sind steuerrechtliche Subprinzipien bedeutsam, die für einzelne Normgruppen gelten. So z.B. das Universalitätsprinzip, das Prinzip der Individualbesteuerung oder das objektive bzw. subjektive Nettoprinzip in der ...

... eine Haushaltsbesteuerung existiert dagegen nicht. In sachlicher Hinsicht bestehen zur Messung der Leistungsfähigkeit mit dem Einkommen, dem Vermögen und dem Konsum drei mögliche Bemessungsgrundlagen als Indikatoren der steuerlichen Leistungsfähigkeit. 3.2.2 Praktische Probleme der Umsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips. Das geltende deutsche Einkommensteuerrecht hat sich für eine Erfassung von Erwerbseinkommen, d. i. die Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige durch eine mit Gewinn- bzw. Überschussabsicht ausgeübte Erwerbstätigkeit er-wirtschaftet hat, entschieden. ...

... Die im Kern erforderliche vollständige Besteuerung aller Einkünfte aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Erwerbsvermögens ist auch im internationalen Rechtsvergleich sehr uneinheitlich geregelt. In Österreich ist die Besteuerung dieser Vorgänge nahezu identisch mit der deutschen Regelung. Frankreich differenziert zwischen Immobilien- und Wertpapiergeschäften einerseits, Veräußerungen bestimmter Kunstgegenstände, Metall, Antiquitäten und Sammlerobjekten andererseits. Die Schweiz klammert Kapitalgewinne aus beweglichem Privatvermögen auf der Bundesebene ganz aus. Das britische und das US-amerikanische Einkommensteuerrecht besteuern dagegen „capital gains“ umfassend. ...

... Verbot st. begründeter bzw. verschärfender Analogiebildung keine unbefugte Offenbarung bzw. Auswertung von Kenntnissen über steuerliche und sonstige Verhältnisse. Legalitätsprinzip "echte" Rückwirkung "unechte" Rückwirkung, Bezug auf abgeschlossene Zeiträume, Sachverhalte, Rechtsbeziehungen, Bezug auf noch nicht abgeschlossene Zeiträume, Sachverhalte, ...

...2. Rechtsverordnungen und Verwaltungsakte dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen (sog. Vorrang des Gesetzes). Die Steuerbürger, Steuerbeamte und Steuerrichter sind an das Gesetz gebunden. Der Grundsatz „keine Steuer ohne Gesetz“ (nullum tributum sine lege) legitimiert in einem demokratischen Rechtsstaat das durch das Parlament vertretene Volk, selbst zu bestimmen, mit welchen Steuern es sich belasten will (Art. 20 GG). Das steuerrechtliche Legalitätsprinzip verlangt außerdem, dass neben dem Tatbestand auch die Rechtsfolge im Gesetz festzulegen ist. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Steuer aus dem Gesetz ergeben muss. Der Grundsatz gilt auch für Steuervergünstigungen, sodass die Gewährung von Freibeträgen durch die ...

... Rückwirkung liegt danach vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgeschlossene Sachverhalte in der Vergangenheit belastend eingreift. Dies ist unzulässig. Unechte Rückwirkung dagegen liegt vor, wenn die belastende Gesetzesänderung noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft betrifft. Dies ist grundsätzlich nicht unzulässig. Allerdings hat das BVerfG in jüngster Zeit entschieden, dass der Gesetzgeber, soweit er für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpft, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz angemessen Rechnung tragen muss. Diese Beschlüsse, die sich mit der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken sowie mit der Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen nach § ...

... Beispiel: Der BFH musste 1990 entscheiden, ob das im § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG enthaltene Angemessenheitsprinzip für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben analog auf Werbungskosten anzuwenden ist. Bis dahin war im § 9 EStG keine entsprechende Regelung enthalten. Der BFH bejahte die Zulässigkeit steuerverschärfender Analogie, verneinte jedoch ein übergreifendes Angemessenheitsprinzip. Dies wiederum führte zur Ergänzung im § 9 Abs. 5 EStG. Ich bin mit Tipke der Meinung, dass im Steuerrecht das im Strafrecht verankerte Analogieverbot nicht greift. Im Steuerrecht sind zahlreiche Regelungsdefizite vorhanden, ...

... zu lässigen Offenbarungsbefugnissen durch finanzbehördliche Mitteilungspflichten zunehmend durchbrochen. Information der Sozialversicherungsträger, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Künstlersozialkasse (§ 31 AO). Information der für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs zuständigen Behörden (§ 31 a AO). Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Geldwäsche (§261 StGB), (§ 31 b AO) . Offenbarung bei zwingendem öffentlichen Interesse, z.B. bei der Verfolgung bestimmter Delikte der Schwerkriminalität oder bei bestimmten Wirtschaftsstraftaten (§ 30 ...

... so steht die Verfassung quasi als Überbau über den einfachen (formellen) Gesetzen, die wiederum über den Rechtsverordnungen stehen. Außerdem bricht Bundesrecht Landesrecht (Problem einer konkurrierenden Gesetzeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 a GG). Konkurrieren Gesetze gleichen Ranges so gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung: Jüngere Gesetze gehen älteren Vorschriften vor und speziellere Gesetzesvorschriften gehen generelleren vor. Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zu Stande kommen, sondern von der Exekutive erlassen ...

... Urteile der Finanzgerichte binden nur die Beteiligten (§ 110 Abs. 1 FG) und bewirken keine allgemeine rechtliche Bindung. Von daher ist die Finanzverwaltung an die Entscheidungen des BFH nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus gebunden. Gleichwohl sind Urteile des BFH von grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) und da sie ja auch von der Finanzverwaltung in einem großen Umfang in die Richtlinien aufgenommen werden, erzielen sie eine große Breitenwirkung. Verneint die Finanzverwaltung diese grundsätzliche Bedeutung der Rechtsprechung, kann sie sog. Nichtanwendungserlasse herausgeben, mit denen die Anwendung ...

... Besteuerung, insbesondere die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Gesetzesbestimmtheit werden für den Empfänger einer Rechtsentscheidung – z.B. in Form eines Steuerbescheides – nur einsichtig und rational nachvollziehbar, wenn nicht der Eindruck entsteht, das Gesetz sei nach dem subjektiven Rechtsgefühl angewendet worden. ...

... Zuletzt: umgangssprachliche Wortbedeutung erscheinen mehrere Auslegungen möglich: verfassungskonforme Auslegung Abb.: Methoden der Gesetzesauslegung Gesetzesauslegung bedeutet die Subsumtion eines realisierten Sachverhalts unter einen gesetzlichen Tatbestand und Angabe der Rechtsfolge: ...

... sein, dass die verbale Gesetzesauslegung für den zu entscheidenden Sachverhalt ausreicht. Gesetze enthalten aber auch Worte und Begriffe in ihrer fachsprachlichen Ausprägung, die ggf. zu interpretieren, also einer Wertung zu unterziehen sind. Zu nennen sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie z. B. Angemessenheit, Billigkeit, Zumutbarkeit, Ordnungsmäßigkeit etc., die nach dem jeweiligen Gesetzeszweck von der Rechtsprechung zu konkretisieren sind. Das Steuerrecht beinhaltet häufig empirische Begriffe, wie z.B. die Einkünfte im EStG, die nach historisch-empirischen Begriffen differenziert werden. ...

... Deshalb erfordert effektiver Rechtsschutz die Möglichkeit eines vorläufigen Rechtsschutzes, z.B. durch Aussetzung der Vollziehung (§§ 361, Abs. 2 AO, 69 Abs. 2 FGO). Dies ist auch erforderlich, da ein Finanzgerichtsverfahren durchschnittlich etwa 18 Monate bei den Finanzgerichten und durchschnittlich weitere 20 Monate beim BFH dauert. Unter Einbeziehung des obligatorischen außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens dürften nicht selten bis zur letztinstanzlichen ...

... Ausnahmen bestehen nur für die Erstattung von wissenschaftlichen Gutachten, die unentgeltliche Hilfeleistung für Angehörige und für die Tätigkeit der Bilanzbuchhalter (§ 6 StBerG). Voraussetzung für die Berufsausübung ist die bestandene Steuerberaterprüfung. Zu Einzelheiten und möglichen Befreiungen vgl. die §§ 35 ff. StBerG. 7.2 Der Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege Steuerberater üben einen freien Beruf aus und sind Organ der Steuerrechtspflege. Sie sind dem Gesetz verpflichtet und werden als Parteivertreter ihrer Mandanten tätig. Sie üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung aus (§ 57 StBerG). Neben diesen allgemeinen Berufspflichten ist ausdrücklich ...

...12. Was ist der qualitative Unterschied zwischen dem EStG und der EStDV? 13. In welcher Gesetzeshierarchie stehen die DBA gegenüber Einzelsteuergesetzen? 14. Gibt es eine Verbindlichkeit von Verwaltungsanordnungen? 15. Welche Bedeutung haben Richtlinien für den Steuerbürger bzw. den Steuerberater? 16. Was bedeutet in der Rechtsanwendung die „teleologische“ Auslegung? ...

Kapitel dieses Vortrages