Aufgabe 10 - Umsetzung der IFRS in der Bundesrepublik Deutschland von Knud Rosenboom

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Aufgabe 10 - Umsetzung der IFRS in der Bundesrepublik Deutschland“ von Knud Rosenboom ist Bestandteil des Kurses „Internationale Rechnungslegung“.


Quiz zum Vortrag

  1. Die X-AG muss ihren Konzernabschluss nach den von der EU übernommenen IFRS aufstellen, sofern die Voraussetzungen des § 315e Abs. 1 HGB erfüllt sind.
  2. Die X-AG muss ihren Konzernabschluss ausschließlich nach den Vorschriften des HGB aufstellen.
  3. Die X-AG darf ausschließlich die vom IASB veröffentlichten, aber noch nicht von der EU übernommenen IFRS anwenden.
  4. Die X-AG muss ihren Einzelabschluss nach IFRS erstellen.
  1. § 315e HGB ermöglicht bzw. verlangt unter bestimmten Voraussetzungen die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards.
  2. § 315e HGB verpflichtet grundsätzlich alle deutschen Unternehmen dazu, ihren Jahresabschluss nach IFRS aufzustellen.
  3. § 315e HGB gilt ausschließlich für Einzelunternehmen und nicht für Kapitalgesellschaften.
  4. § 315e HGB schreibt vor, dass deutsche Unternehmen ihre Steuerbilanz nach IFRS aufstellen müssen.
  1. Eine freiwillige IFRS-Aufstellung des Konzernabschlusses ist nach § 315e HGB grundsätzlich möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
  2. Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen dürfen in Deutschland grundsätzlich keinen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen.
  3. Eine IFRS-Aufstellung ist nur zulässig, wenn das Unternehmen zusätzlich seinen Einzelabschluss nach IFRS aufstellt.
  4. Die Anwendung der IFRS ist nur möglich, wenn das Unternehmen vollständig auf die Anwendung des HGB verzichtet.
  1. Die X-AG muss ihren Konzernabschluss nach den von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen, soweit die Voraussetzungen des § 315e Abs. 1 HGB erfüllt sind.
  2. Die X-AG kann zwischen HGB und IFRS wählen, da die IFRS in Deutschland grundsätzlich nur freiwillig angewendet werden.
  3. Die X-AG muss sowohl einen HGB-Konzernabschluss als auch einen IFRS-Konzernabschluss erstellen und veröffentlichen.
  4. Die X-AG darf ausschließlich die vom IASB veröffentlichten IFRS anwenden, unabhängig davon, ob diese bereits in EU-Recht übernommen wurden.

Dozent des Vortrages Aufgabe 10 - Umsetzung der IFRS in der Bundesrepublik Deutschland

 Knud Rosenboom

Knud Rosenboom

Herr Rosenboom hat an der Universität des Saarlandes ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht absolviert. Im Anschluss arbeitete er mehrere Jahre in der Konzernzentrale eines Frankfurter Großkonzerns und wirkte bei der Erstellung von Konzernabschlüssen nach US-GAAP mit. Daraufhin war er als Prüfer in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Seit vielen Jahren arbeitet er als Lehrer und Dozent auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und des internationalen und nationalen Rechnungswesens.

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