Archiv 2018 - §238: Buchführungspflicht nach Handels-(HR) und Steuerrecht (StR) von Dr. Gerd Hesel

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2018 - §238: Buchführungspflicht nach Handels-(HR) und Steuerrecht (StR)“ von Dr. Gerd Hesel ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2018 - Zertifizierte Debitoren- & Kreditorenbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen.
  2. Kaufmann ist, wer ein Gewerbe betreibt.
  3. Jeder der einen Handel betreibt ist automatisch ein Kaufmann.
  4. Gesellschaften sind auch Kaufleute.
  1. AG
  2. GmbH
  3. OHG
  4. GbR
  1. ein Formkaufmann gemäß § 6 HGB
  2. immer buchführungspflichtig
  3. ein Kleingewerbetreibender
  4. niemals buchführungspflichtig
  1. Personengesellschaft
  2. Kapitalgesellschaft
  3. gewerblich geprägte Personengesellschaft
  4. Organschaft
  1. Ein Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen.
  2. Nicht jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, ist auch Kaufmann.
  3. Nicht jeder Kaufmann betreibt auch ein Handelsgewerbe
  4. Ein Kommanditist haftet mit seinem gesamten Vermögen.
  1. Wer nach Handelsgesetzbuch buchführungspflichtig ist, ist auch steuerpflichtig.
  2. Wer ein Kleingewerbe betreibt, ist ein Kaufmann.
  3. Wer ein Kleingewerbe betreibt, ist nicht steuerpflichtig.
  4. Freie Berufe sind buchführungspflichtig.
  1. Gewinn > 60.000 €
  2. Umsatz > 600.000 €
  3. Umsatz < 50.000 €
  4. Gewinn < 5.000 €
  1. …nie buchführungspflichtig.
  2. ... buchführungspflichtig.
  3. …nie umsatzsteuerpflichtig.
  4. …nicht gewerbesteuerpflichtig.

Dozent des Vortrages Archiv 2018 - §238: Buchführungspflicht nach Handels-(HR) und Steuerrecht (StR)

Dr. Gerd Hesel

Dr. Gerd Hesel

Dr. Gerd Hesel absolvierte sein Jurastudium in München und ist seither in der Rechtsberatung tätig. Überdies unterrichtet er den Finanzbuchhalterkurs der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in München.

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