Archiv 2017 - Jahresabschluss: Beispielfall zu § 6b EStG von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2017 - Jahresabschluss: Beispielfall zu § 6b EStG“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2017 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. von einem veräußerten Gebäude auf ein angeschafftes Gebäude erfolgen.
  2. von veräußertem Grund und Boden auf ein angeschafftes Gebäude erfolgen.
  3. von einem veräußerten Gebäude auf angeschafften Grund und Boden erfolgen.
  1. dass der Unternehmer vor Ablauf der Vierjahresfrist mit dem Neubau eines Gebäudes begonnen hat.
  2. dass der Unternehmer vor Ablauf der Sechsjahresfrist mit dem Neubau eines Gebäudes begonnen hat.
  3. dass der Unternehmer vor Ablauf der Vierjahresfrist den Entschluss gefasst hat, innerhalb der nachfolgenden zwei Jahre einen Neubau zu errichten.
  1. muss die Erweiterungsmaßnahme innerhalb der Vierjahresfreist beendet sein.
  2. muss die Erweiterungsmaßnahme innerhalb der Sechsjahresfrist beendet sein.
  3. muss nur der Beginn der Erweiterungsmaßnahme innerhalb der Vierjahresfrist liegen.
  1. erst besteuert, wenn der Grund und Boden, auf den der Gewinn übertragen worden ist, später veräußert wird.
  2. wegen fehlender planmäßiger Abschreibungen nicht besteuert.
  3. erst besteuert, wenn der neu beschaffte Grund und Boden bebaut wird.
  1. erfolgt innerhalb des Abschreibungszeitraums für den Neubau durch geringere AfA – Beträge.
  2. kann teilweise auch bei Veräußerung des Neubaus erfolgen.
  3. erfolgt immer erst im Zeitpunkt der Veräußerung des Neubaus.
  1. nach den Anschaffungskosten vermindert um den Betrag der übertragenen stillen Reserven.
  2. nach den Anschaffungskosten.
  3. nach dem Teilwert zu Beginn des Abschreibungszeitraums.
  1. handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG und der Betrag von 400 € kann gfs. als Aufwand behandelt werden.
  2. handelt es sich um ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG und der Betrag von 400 € kann gfs. in einen Sammelposten eingestellt werden.
  3. handelt es sich nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut und die 400 € müssen zwingend auf die betriebsgewöhnlich Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  1. erhöht sich der Gewinn innerhalb der Steuerbilanz um den aufgelösten Betrag und zusätzlich um einen außerbilanziellen Zuschlag.
  2. erhöht sich der Gewinn nur innerbilanziell in der Steuerbilanz um den Betrag der aufgelösten Rücklage.
  3. erhöht sich der steuerliche Gewinn nur außerbilanziell um einen Zuschlag.
  1. ist der Gewinn außerhalb der Steuerbilanz um 36 v.H. des aufgelösten Betrags zu erhöhen.
  2. ist der Gewinn innerhalb der Steuerbilanz um 36 v.H. des aufgelösten Betrags zu erhöhen.
  3. ist der Gewinn außerhalb der Steuerbilanz um 24 v.H. des aufgelösten Betrags zu erhöhen.
  1. um den der Veräußerungserlös den Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung und die Veräußerungskosten übersteigt.
  2. um den der Veräußerungserlös den Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt.
  3. um den der Veräußerungspreis den Buchwert des veräußerten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung und die Veräußerungskosten übersteigt.

Dozent des Vortrages Archiv 2017 - Jahresabschluss: Beispielfall zu § 6b EStG

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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