Archiv 2017 - Gewinnverwendungsbeschluss von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2017 - Gewinnverwendungsbeschluss“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2017 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“.


Quiz zum Vortrag

  1. der Summe aller Stammeinlagen.
  2. der Summe aller Einlagen.
  3. der Summe aller Einlagen und der erwirtschafteten Gewinne.
  1. stets mit dem Nennbetrag.
  2. nur mit der Summe der am Bilanzstichtag bereits eingezahlten Stammeinlagen.
  3. mit dem Betrag, der dem tatsächlichen Wert aller Stammeinlagen entspricht.
  1. Einzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital außerhalb des gezeichneten Kapitals.
  2. alle Einzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.
  3. ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital.
  1. durch Verwendung des Jahresüberschusses.
  2. durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage.
  3. durch Entnahmen aus dem gezeichneten Kapital.
  1. die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses erstellt wird.
  2. feststeht, dass die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung eine Gewinnausschüttung beschließen werden.
  3. feststeht, dass die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung beschließen werden, den Gewinn in eine Gewinnrücklage einzustellen.
  1. Jahresüberschuss und Gewinnvortrag einzubeziehen.
  2. die Kapitalrücklage einzubeziehen.
  3. nur der Jahresüberschuss einzubeziehen.
  1. für Ausschüttungen verwendet werden.
  2. in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.
  3. in die Kapitalrücklage eingestellt werden.
  1. ist das gezeichnete Kapital dennoch mit seinem Nennbetrag auszuweisen.
  2. sind die ausstehenden Einlagen stets als Forderung zu erfassen und das gezeichnete Kapital stets mit dem Nennbetrag auszuweisen.
  3. sind die ausstehenden Einlagen stets vom Nennbetrag abzuziehen.
  1. so sind die ausstehenden Einlagen auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung auszuweisen.
  2. so sind die ausstehenden Einlagen offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.
  3. wird dieser Vorgang bis zum Eingang der ausstehenden Einlagen nicht erfasst.
  1. so sind sie bei dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen.
  2. so ist in der Hauptspalte der Passivseite der Posten „Eingefordertes Kapital“ auszuweisen.
  3. so können sie als Forderung ausgewiesen werden.
  1. das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital mit seinem Nennbetrag ausgewiesen.
  2. das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital abzüglich aller ausstehenden Einlagen ausgewiesen.
  3. das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital abzüglich der eingeforderten Einlagen ausgewiesen.

Dozent des Vortrages Archiv 2017 - Gewinnverwendungsbeschluss

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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