Verkehrsmedizin von Dr. med. Lars Ormandy

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Über den Vortrag

Mit ca. 4.000 Todesfällen jährlich stellt das Kraftfahrzeug wohl die gefährlichste legale „Waffe“ dar. Um so bedeutender ist es, dass diese Maschine mit den zur Verfügung stehenden Sinnen unbeeinflusst geführt wird. Welche Auswirkungen legale und illegale Drogen in diesem Zusammenhang haben und welche juristischen Folgen durch einen Verstoß zu erwarten sind, werden in diesem Beitrag behandelt.

Der Vortrag „Verkehrsmedizin“ von Dr. med. Lars Ormandy ist Bestandteil des Kurses „Gerichtsmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verkehrsmedizin
  • Ordnungswidrigkeit
  • Straftat
  • Fahrunsicherheit
  • Vollrausch
  • Fahreignung
  • Alkohol
  • Cannabis
  • Amphetamine
  • Heroin
  • Kokain
  • Medikamente
  • Krankheiten
  • Verkehrsunfall

Quiz zum Vortrag

  1. Benzodiazepine
  2. Cannabis
  3. Heroin
  4. Morphin
  5. Kokain
  1. Eine Straftat nach § 316 StGB im Sinne einer Trunkenheitsfahrt begeht, wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille zum Vorfallszeitpunkt aufweist.
  2. Eine Straftat nach § 316 StGB im Sinne einer Trunkenheitsfahrt begeht, wer eine Blutalkoholkonzentration von > = 1,1 Promille zum Vorfallszeitpunkt aufweist.
  3. Eine Straftat nach § 316 StGB im Sinne einer Trunkenheitsfahrt begeht, wer aufgrund von Medikamentennebenwirkungen sein Fahrzeug nicht sicher führen kann.
  4. Eine Straftat nach § 316 StGB im Sinne einer Trunkenheitsfahrt begeht nicht, wer eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 bis 1,1 Promille zum Vorfallszeitpunkt aufweist.
  5. Eine Straftat nach § 315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs" begeht, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
  1. Hierzu existieren keine festgelegten Grenzwerte
  2. Ab 0,2 mg/Mikroliter
  3. Ab 0,4 mg/Mikroliter
  4. Ab 1 mg/Mikroliter
  5. Ab 5 mg/Mikroliter
  1. Fahrunsicherheit: Für Medikamente und Drogen müssen die Blutkonzentrationen festgestellt werden, um festzustellen, ob die entsprechenden Grenzwerte überschritten sind.
  2. Fahrunsicherheit: Eine relative Fahruntüchtigkeit besteht bei 0,3 bis < 1,1 Promille.
  3. Fahrunsicherheit: Eine absolute Fahruntüchtigkeit besteht bei > = 1,1 Promille.
  4. Vollrausch: Wird im Vollrausch eine Straftat begangen, wird derjenige nicht für die Tat bestraft.
  5. Vollrausch: Wird im Vollrausch eine Straftat begangen, wird derjenige dafür bestraft, dass er sich in den Zustand des Vollrausches begeben hat.
  1. Medikamentös behandelte Personen mit Epilepsie und einem längeren anfallsfreien Intervall werden als fahrungeeignet eingestuft.
  2. Alkoholkranke Personen, die bereits mehrfach eine Straftat im Sinne einer Trunkenheitsfahrt begangen haben, werden als fahrungeeignet eingestuft.
  3. Nicht medikamentös behandelte Personen mit Epilepsie werden als fahrungeeignet eingestuft.
  4. Eine (Blut-) Probenentnahme/Beweissicherung erfolgt auf richterliche Anordnung.
  5. Eine Blutentnahme stellt eine Körperverletzung im Sinne des StGB dar.
  1. Alkoholabusus ca. 3 Millionen
  2. Todesfälle ca. 10.000/Jahr
  3. Ca. 30 l reiner Alkohol/Kopf/Jahr
  4. Wirtschaftlicher Gesamtschaden minimal
  5. Gesellschaftlich wenig tolerierte legale Droge
  1. 1,6 Promille absolute Fahruntüchtigkeit
  2. 0,0 Promille Fahranfänger 24 Monate
  3. 0,3 Promille relative Fahruntüchtigkeit mgl.
  4. 0,5 Promille Ordnungswidrigkeitengrenze
  5. 3,0 Promille Möglichkeit Schuldunfähigkeit
  1. Die Geschwindigkeit ist unabhängig von der Magenfüllung.
  2. Sie beginnt durch Diffusion über die Schleimhäute des Magen-Darm-Trakts.
  3. Sie beginnt in dem Moment der Alkoholzufuhr.
  4. Die Dauer geht, in Anhängigkeit von der Menge, von Minuten bis ca. 2 Stunden nach dem Trinkende.
  5. Durch den First-pass-Effekt kommt es zu einem Resorptionsdefizit von 10-30%.
  1. Stündlich werden ca. 0,8 - 0,9 Promille abgebaut.
  2. Der Reduktionsfaktor für Männer ist 0,7.
  3. Der Reduktionsfaktor für Frauen ist 0,6.
  4. An der Alkohol-Elimination ist zu 90% die Alkoholdehydrogenase beteiligt.
  5. Es findet eine extrahepatische Ausscheidung z.B. über den Urin, die Atemluft und den Schweiß statt.
  1. r steht für den Reduktionsfaktor, der den Abbau in der Leber berücksichtigt.
  2. Angewendet wird die Widmark-Formel: A = c x p x r.
  3. A steht für die aufgenommene Alkoholmenge in Gramm.
  4. c steht für die Blutalkoholkonzentration in Promille.
  5. p steht für das Körpergewicht in Kg.
  1. Lallende, verwaschene Sprache
  2. Aufmerksamkeits-/Konzentrationsstörungen
  3. Distanzlosigkeit
  4. Gestörter Denkablauf
  5. Risikobereitschaft
  1. MCH (Mean Corpuscular Hemoglobin)
  2. CDT (Carbohydrat-Deficient-Transferin)
  3. g-GT (Gamma-Glutamyltransferase)
  4. MCV (Mean Corpuscular Volume)
  5. EtG (Ethylglukuronid)
  1. Bier
  2. Wein
  3. Sekt
  4. Spirituosen
  5. Alkopops
  1. Weil Frauen im Allgemeinen mehr Unterhautfettgewebe besitzen.
  2. Weil Frauen im Allgemeinen eine geringere Körperoberfläche haben.
  3. Weil der Mageninhalt bei Frauen länger dort verweilt und so die Resorption verzögert wird.
  4. Weil sie einen größeren First-Pass-Effekt aufweisen als Männer.
  5. Weil Frauen mehr Enzyme zum schnelleren Alkoholabbau haben.
  1. Die Wirkdauer beschränkt sich auf 3-4 h, so dass danach nicht mehr mit relevanten Rauschwirkungen gerechnet werden muss.
  2. Cannabis kann inhalativ oder oral konsumiert werden.
  3. Nach Inhalation wird das Maximum der Rauschwirkung bereits nach wenigen Minuten erreicht.
  4. Zu den typischen Symptomen zählen gerötete Augen, Trägheit, Mydriasis und Konzentrationsschwäche.
  5. Synonym verwendet werden die Begriffe Haschisch und Marihuana.
  1. Durch regelmäßige Anwendung kommt es zu einer Toleranzentwicklung.
  2. Es handelt sich um Naturstoffe.
  3. Die Verabreichung erfolgt in der Regel intravenös.
  4. Die Rauschdauer beträgt ca. 4-8 Min.
  5. Aufgrund der kurzen Rauschwirkung handelt es sich nicht um verkehrsrelevante Drogen.
  1. Mydriasis
  2. i.v., inhalativ
  3. Sekunden bis Minuten Flash
  4. Ca. 4 h Euphorie
  5. Zentrale Dämpfung, Nervosität, Unruhe, Zittern, Konzentrationsschwäche
  1. Synthetische Droge
  2. Nasal, i.v.
  3. Mydriasis
  4. Erhebliche Selbstüberschätzung, fehlende Kritikfähigkeit, Realitätsverlust
  5. Bei nachlassender Wirkung schwere Erschöpfung
  1. Antazida
  2. Antihistaminika
  3. Antihypertonika
  4. Ophtalmika
  5. Psychopharmaka
  1. Führen von Kraftfahrzeugen sicher möglich bei Schlafapnoe-Syndrom
  2. Brechen der ärztlichen Schweigepflicht ist möglich, höheres Rechtsgut abwägen
  3. Führen von Kraftfahrzeugen nicht sicher möglich nach frischem Myokardinfarkt
  4. Führen von Kraftfahrzeugen nicht sicher möglich bei Anfallsleiden
  5. Führen von Kraftfahrzeugen kurzfristig nicht sicher möglich bei schwerem grippalen Infekt
  1. Der typische Ablauf ist: Aufladen, anstoßen, abwerfen.
  2. Typische Verletzungen sind Schürfungen, Hämatome und Decollément.
  3. Ein Messerer-Keil z.B. der Tibia lässt erkennen, aus welcher Richtung der Pkw den Fußgänger getroffen hat.
  4. Bei hoher Geschwindigkeit des Pkw kommt es beim Fußgänger durch das Aufladen auf die Motorhaube zu schweren Schädel-Hirn-Traumata.
  5. Der Verlauf des Unfalls ist abhängig von der Höhe, in der der Fußgänger getroffen wird.
  1. Oftmals finden sich beim sogenannten Schleudertrauma (whiplash injury) deutlich sichtbare HWS-Verletzungen im Röntgenbild.
  2. Frontalunfälle sind bei Pkw-Pkw-Kollisionen am häufigsten zu finden.
  3. Bei Frontalunfällen von Pkws führen hauptsächlich Dezelerationskräfte zu den maßgeblichen Verletzungen.
  4. Häufig kommt es bei Zweirad-Pkw-Unfällen zu "Pkw mit Front seitlich in Zweirad"- und "Zweirad mit Front seitlich in Pkw"- Unfällen.
  5. Zweirad mit Front seitlich in Pkw- Unfälle enden sehr oft tödlich für den Zweiradfahrer.

Dozent des Vortrages Verkehrsmedizin

Dr. med. Lars Ormandy

Dr. med. Lars Ormandy

Dr. med. Lars Ormandy arbeitet als Facharzt in der Abteilung Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Göttingen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Verkehr ... ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke ...

  • ... Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ... und dadurch Leib und Leben eines anderen oder fremde ...

  • ... wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht, weil er infolge des Rauschzustandes schuldunfähig ...

  • ... körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel ...

  • ... Vergleiche Kokain, jedoch erhebliche Gewöhnung möglich ...

  • ... Rausches nicht fahrtüchtig. Erhebliche Selbstüberschätzung, fehlende Kritikfähigkeit, Realitätsverlust, Verwirrtheit, Orientierungsstörungen, ...

  • ... Decollément, Aufreißungen, Messerer-Keil; Aufladen auf Motorhaube, Kopfanstoß geschwindigkeitsabhängig ...