Grundlagen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes von Dr. med. Gerd Enderle

Über den Vortrag

Alle reden von beruflichem Stress und von Burnout. Sie brauchen dennoch Motivation für die Beschäftigung mit der Arbeitsmedizin? Hier werden die Gründe genannt, warum es sich für den Medizinstudenten lohnt, die Arbeitsmedizin kennenzulernen. Es folgen grundlegende Zusammenhänge zum Thema „Arbeit und Menschliche Gesundheit“. Es wird z. B. erklärt, warum nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung eine Berufskrankheit ist. Wichtig hierbei: jeder Arzt hat die Pflicht zur Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige bei begründetem Verdacht. Anschließend lernen wir die Aufgaben des Betriebsarztes kennen.

Der Vortrag „Grundlagen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes “ von Dr. med. Gerd Enderle ist Bestandteil des Kurses „2. und 3. Staatsexamen (M2/M3) Komplettkurs“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Arbeit und Menschliche Gesundheit
  • Berufskrankheiten - Einführung
  • Arbeitsschutz - Grundlagen

Quiz zum Vortrag

  1. Es ist Ziel der Ergonomie, den Menschen bei seiner Arbeit optimal (menschengerecht) zu beanspruchen.
  2. Ergonomie ist abgeleitet von den beiden griechischen Wörtern “ergon” für Arbeit und “nomos” für Gesetz oder Regel.
  3. Ein ergonomischer Mangel ist z.B. langanhaltende Überkopfarbeit.
  4. Eine Grundfrage der Ergonomie lautet: ist die Arbeit ausführbar, erträglich, zumutbar?
  5. Unter Ergonomie wird das interdisziplinäre Wissenschaftsgebiet verstanden, das sich mit dem Zusammenwirken von Mensch, Arbeit und Technik beschäftigt.
  1. Belastung ist äußere Arbeitsanforderung, Beanspruchung die entsprechende Reaktion des Organismus.
  2. Belastung und Beanspruchung bedeuten beide dasselbe (sind synonym), nämlich „äußere Arbeitsanforderung“.
  3. Belastung und Beanspruchung bedeuten beide dasselbe (sind synonym), nämlich „Reaktion des Organismus auf Arbeitsanforderung“.
  4. Belastung und Beanspruchung sind keine seriösen, klar definierten Begriffe. Sie sollten vermieden werden.
  5. Beanspruchung ist unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit an
  1. Berufsanamnese
  2. Gefährdung
  3. Anforderungsprofil der Tätigkeiten
  4. Leistungsfähigkeit des Beschäftigten
  5. Vorerkrankungen des Beschäftigten
  1. Bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit besteht Anzeigepflicht.
  2. Eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige gegen den Willen des Patienten ist unzulässig.
  3. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob er bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit eine Anzeige stellt.
  4. Es besteht keine Pflicht auf Anzeige einer Berufskrankheit.
  5. Schon beim geringsten, vagen Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit besteht Anzeigepflicht.
  1. Eine Krankheit, die ausschließlich bei Berufstätigen auftritt. Diese Krankheit wird außerhalb des exponierten Beschäftigtenkollektivs sonst nicht beobachtet.
  2. Eine Krankheit, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit überhäufig erleiden.
  3. Eine Krankheit, die durch Rechtsverordnung von der Bundesregierung als Listenkrankheit der Berufskrankheitenverordnung festgelegt wird.
  4. Eine Krankheit, die durch berufstypische Einwirkungen verursacht ist.
  5. Eine Krankheit, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.
  1. Wird durch Asbest verursacht.
  2. Zeigt sich symptomatisch an der Haut.
  3. Ist die Lärmschwerhörigkeit.
  4. Zum Schutz eignet sich das Tragen von Handschuhe.
  5. Gehört zu den allergischverursachten Erkrankungen.
  1. Der D-Arzt darf keine Behandlungen durchführen, sondern fungiert nur in überwachender Funktion.
  2. "D" steht für Durchgang.
  3. Der D-Arzt ist Vertragsarzt bei der DGVU
  4. Der D-Arzt ist nur für Arbeitsunfälle jedoch nicht für Berufskrankheiten zuständig.
  5. Die Vorstellung beim D-Arzt erfolgt, wenn die Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinausgeht.
  1. Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  2. Beratung der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers
  3. Regelmäßige Begehung und Beurteilung der Arbeitsplätze
  4. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  5. Mithilfe bei der Organisation der „Ersten Hilfe“
  1. Einstellung gesunder Mitarbeiter
  2. systematischen Gefährdungsbeurteilung
  3. Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  4. Überprüfung des Erfolges der Arbeitsschutzmaßnahmen
  5. schriftlichen Dokumentation
  1. Rentenversicherung
  2. Berufsgenossenschaften
  3. Unfallkassen
  4. Gewerbeaufsicht
  5. Staatlicher Gewerbearzt

Dozent des Vortrages Grundlagen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Dipl.-Chem. Gerd Enderle war von 1994 bis 2003 als Betriebsarzt an Universität & Universitätsklinikum Ulm und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Ulm tätig. Er ist seit 1996 bei der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg e.V. (SAMA) zuständig für den Fachbereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin und unterhält eine umfangreiche Lehrtätigkeit im Bereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin. Im Jahr 2019 wurde ihm der Innovationspreis der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) verliehen.

Die SAMA ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der satzungsmäßig mit der Universität Ulm in Verbindung steht. Aufgabe der SAMA ist u. a. die Fort- und Weiterbildung in den Fachgebieten Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Präventivmedizin und Rehabilitation.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Grundlagen der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes ...

  • ... Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschine  ...

  • ... Thema : Wechselbeziehungen zwischen Arbeit/Beruf und Gesundheit/Krankheit Aufgaben : Vorbeugung von Erkrankungen; Früherkennung, Begutachtung und ...

  • ... Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung (Leistungen: Therapie, Rehabilitation,   s - Rehabilitation, Entschädigung). ...

  • ... von Schutzmaßnahmen; Ableitung von Schutzmaßnahmen ...

  • ... Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind förmlich zu bestellen. ...

  • ... Überprüfung der AU! Keine Überprüfung der AU! I.d.R. keine kurativen Maßnahmen, außer Notfälle ...

  • ... Vorsorgeuntersuchungen (VSU) – anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin ...

  • ... Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch an den Arbeitsstätten aufzuklären. ...

Quizübersicht
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Kapitel dieses Vortrages