Die wiederholte Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Die wiederholte Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Auch im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens kennt die Zivilprozessordnung verschiedene Rechtsbehelfe. Ein wichtiger und examensträchtiger Rechtsbehelf ist die Vollstreckungsabwehrklage (auch: Vollstreckungsgegenklage) in § 767 ZPO. Einige zusätzliche Besonderheiten sind dabei bei der sog. wiederholten Vollstreckungsabwehrklage zu beachten.
wiederholte vollstreckungsabwehrklage
Lecturio Redaktion

·

26.01.2024

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Grundsätzliches zur Vollstreckungsabwehrklage

Die Vollstreckungsgegenklage, geregelt in § 767 ZPO, ist eine prozessuale Gestaltungsklage, die dem Vollstreckungsschuldner als Rechtsbehelfsmöglichkeit zur Verfügung steht. Dabei beseitigt eine erfolgreiche Klage nur die Vollstreckbarkeit des Titels (z.B. erstinstanzliches Endurteil), nicht hingegen den Titel selbst.

Die Vollstreckungsabwehrklage ist statthaft, wenn dem Unterlegenen im Zivilprozess und Vollstreckungsschuldner gegen den titulierten Anspruch materiell-rechtliche Einwendungen zustehen, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind, § 767 Abs. 1, 2 ZPO. Die geltend gemachten Einwendungen müssen zwingend erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sein, da andernfalls gegen den Grundsatz der materiellen Rechtskraft (§ 322 ZPO) verstoßen werden würde. Die anfechtbaren Titel sind in den §§ 704, 794 ZPO aufgelistet. In der Vollstreckungsabwehrklage ist der Vollstreckungsschuldner nunmehr der Kläger, der Vollstreckungsgläubiger indes der Beklagte.


Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Tipp: Falls die Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr ganz so präsent ist, lies hier!

II. Besonderheiten bei der wiederholten Vollstreckungsabwehrklage

Wird eine erste Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen, so steht dem Vollstreckungsschuldner frei erneut Klage zu erheben. Eine solche „wiederholte Vollstreckungsabwehrklage“ ist grundsätzlich zulässig und nicht etwa durch die Präklusion nach § 767 Abs.2 oder Abs.3 ZPO ausgeschlossen – diese beziehen sich ausdrücklich nämlich nur auf Einwendungen.

Bei der wiederholten Vollstreckungsklage sind jedoch hinsichtlich der Einwendungen, die der Vollstreckungsschuldner geltend macht, gewisse Besonderheiten zu beachten.

1. Entgegenstehende Rechtskraft der Einwendungen

Macht der Vollstreckungsschuldner im Rahmen der zweiten Vollstreckungsabwehrklage Einwendungen geltend, die er bereits im Rahmen der ersten Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht hatte und wurde dabei über diese Einwendungen rechtskräftig entschieden, dass sie nicht bestehen, so darf über diese Einwendungen in der zweiten Klage nicht mehr entschieden werden.

Einer erneuten gerichtlichen Entscheidung steht die materielle Rechtskraft des ersten Urteils entgegen, § 322 ZPO. Der Vollstreckungsschuldner muss seine zweite Klage daher auf andere Einwendungen stützen, wenn diese Aussicht auf Erfolg haben soll.

2. Präklusion der Einwendungen, § 767 Abs. 3 ZPO

Dabei muss der Vollstreckungsschuldner auch noch eine weitere Besonderheit beachten.

Nach § 767 Abs.3 ZPO muss der Schuldner in der von ihm zu erhebenden Klage alle Einwendungen geltend machen, die er zur Zeit der Erhebung der Klage geltend zu machen imstande war.

§ 767 Abs. 3 ZPO:

Der Schuldner muss in der von ihm zu erhebenden Klage alle Einwendungen geltend machen, die er zur Zeit der Erhebung der Klage geltend zu machen imstande war.

Anders als der Wortlaut dieser Regelung vermuten lässt, nimmt die h.M. an, dass diese Vorschrift nur für die wiederholte Vollstreckungsabwehrklage gilt.

Diese Regelung knüpft dabei konsequent an die Präklusionsvorschift in § 767 Abs.2 ZPO an und präkludiert für eine wiederholte Vollstreckungsabwehrklage solche Einwendungen, die schon im Rahmen der ersten Vollstreckungsabwehrklage vom Vollstreckungsschuldner hätten geltend gemacht werden können. Durch § 767 Abs.3 ZPO soll damit grundsätzlich eine erneute Vollstreckungsabwehrklage verhindern.

Umstritten ist nicht nur der Geltungsbereich des § 767 Abs.3 ZPO, sondern auch die Auslegung des „im Stande sein“. Dabei geht es um die Frage, welche Anforderungen an die Möglichkeit der Geltendmachung von Einwendungen zu stellen sind. Die h.M. beantwortet diese Frage ebenso wie bei § 767 Abs.2 ZPO und stellt allein auf die objektive Möglichkeit der Geltendmachung ab. Für diese Auffassung sprechen vor allem Gründe der Rechtssicherheit.

Demgegenüber vertritt eine Mindermeinung in der Literatur die Auffassung einer subjektiven Auslegung, da in dem Wortlaut des § 767 Abs.3 ZPO („zu machen im Stande war“) ein Verschuldenselement zum Ausdruck kommen.

Quelle

  • Thomas/Putzo, ZPO Komm., § 767 Rn. 27 ff.

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

Möchte ein Gläubiger seine Ansprüche gegen einen Schuldner zwangsweise durchsetzen, hilft ihm das Zwangsvollstreckungsrecht. Eine besondere Rolle spielt dabei die ...

Kostenloses eBook

BGB AT Prüfungswissen kompakt, einfach und verständlich. 

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.