Ein Szenario, das keiner mag... Stunden in der Universitätsbibliothek verbracht und am Ende stehen wieder nicht die gewünschten Punkte unter der Klausur. Dies dürfte vielen Jurastudierenden bekannt sein. Dabei mangelt es meist nicht am Wissen, sondern daran dieses klausurbezogen anzuwenden und darzustellen. Übung macht den Meister, doch wer von Anfang an die häufigsten Fehler vermeidet, kommt noch schneller an ein „Vollbefriedigend“ unter der Klausur.
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Bild: “Examen” von Josué Goge. Lizenz: CC BY-SA 2.0


I. Allgemeines

Nicht jede gescheiterte Klausur ist aus dem Grund gescheitert, dass das juristische Wissen nicht vorhanden oder das Ergebnis unvertretbar war. Häufig liegen die Fehler im Detail. Um es zu vermeiden trotz ausreichend Wissen und Lernen an einer Klausur zu scheitern sollten sich die folgenden häufig gemachten Fehler nochmal bewusst gemacht werden, damit diese vermieden werden können. Dann wird die nächste Klausur auch sicherlich eine gute Klausur.

II. Typische Fehlerquellen

1. Unvollständige Klausur

Zugegeben, oft ist die Zeit in juristischen Klausuren sehr knapp bemessen, ganz besonders im Strafrecht. Schon deshalb ist es entscheidend, die wichtigsten Definitionen und Aufbauschemata in sofern auswendig zu können, dass dafür keine Unmengen an Zeit aufgewandt werden müssen. Zusätzlich kommt es auf ein gelungenes Zeitmanagement an. Nur wer ein vollständiges Gutachten abgibt, hat die Chance auf eine wirklich gute Note!

Oft wird der erste Teil der Klausur sehr ausführlich bearbeitet und es verbleibt nicht ausreichend Zeit für den Rest der Klausur. Dabei sind die punkteträchtigen Probleme oft am Ende einer Klausur zu finden, wie beispielsweise die Verhältnismäßigkeitsprüfung in einer Grundrechteklausur (Mit steigender Zeit steigen auch die Punkte).

Gerade im öffentlichen Recht wiegen fehlende Ausführungen im Rahmen der Begründetheit schwer. Der Hauptanteil der Punkte lässt sich gerade im Rahmen dieses Prüfungspunktes einholen. Deshalb ist neben einer vollständigen Bearbeitung auch eine schwerpunktmäßige Bearbeitung der Klausur wichtig.

Faustformel: ca. 1/3 der Zeit für die Lösungsskizze aufwenden, 2/3 für die Reinschrift.

2. Gutachtenstil wird nicht eingehalten

Gerade Studierenden in den ersten Semestern fällt es schwer, den Gutachtenstil konsequent einzuhalten. Dabei sind die Korrektoren gerade bei den Anfängerübungen angehalten, auf den Gutachtenstil zu achten. Doch auch in höheren Semestern wird der Gutachtenstil manchmal nicht beherrscht oder ausversehen der Urteilsstil verwandt. Dies wird oft mit großen Punktabzügen bestraft.

Klausurtipp: Gutachtenstil konsequent einhalten.
Tipp: Probleme mit dem Gutachtenstil? Dann lies hier nach!

3. Mangelnde Schwerpunktsetzung

Jede Klausur enthält einige Schwerpunkte. Diese werden jedoch leider häufig verkannt. Dabei sind die Schwerpunkte die Stellen in einer Klausur, in denen es „Punkte regnen“ kann. Wird man hier ausführlicher und setzt sich mit den entscheidenden Argumenten auseinander, kann eigentlich wenig schiefgehen. An dieser Stelle sollten die bekannten Auslegungsmethoden angewendet werden. Selbst wenn man von der Lösungsskizze abweicht, wird dies vom Korrektor respektiert. Schließlich wurde die eigene Ansicht fundiert begründet und wird daher regelmäßig als „vertretbar“ eingestuft.

Ein häufiger Fehler ist auch die zu oberflächliche Bearbeitung von Streitständen. Das juristische Problem wird zwar erkannt und identifiziert, aber die unterschiedlichen Meinungen nicht ausführlich dargelegt und vor allem nicht mit Argumenten angefüttert. Manche Studierenden scheuen davor zurück Streitstände zu entscheiden, da sie keinen Fehler begehen wollen. Dann werden in der Klausurbearbeitung die Meinungen so zurechtgebogen, dass sie zum selben Ergebnis kommen. Grundsätzlich gilt: Streitstände müssen entschieden werden.

Klausurtipps: In der Lösungsskizze diejenigen Stellen markieren, an denen ein Schwerpunkt gesetzt wird und an diesen Stellen ausführlich sein.
Tipp: Probleme bei den Auslegungsmethoden? Dann lies hier nach!

4. Lehrbuchartige Ausführungen

Ein weiterer typischer Fehler ist darin zu sehen, dass teilweise zu ausführliche Ausführungen gemacht werden, wo diese gar nicht notwenig sind! Das Gutachten wird mit Informationen überfrachtet, die für den konkreten Fall ohne Bedeutung sind (sog. „Wissensprostitution“). Die Passagen in der Klausur lesen sich, als wären sie direkt aus dem Lehrbuch abgeschrieben worden. Die Intention gelerntes Wissen zu teilen mag verständlich sein, viele Punkte kann man dafür jedoch nicht erlangen. Im Gegenteil, manche Korrektoren ziehen – aufgrund mangelnder Schwerpunktsetzung – sogar Punkte ab. Denn in der Klausur soll nur für den Fall Relevantes erörtert werden.

Klausurtipp: Immer in Bezug auf den konkreten Sachverhalt argumentieren.

5. Sachverhaltsquetsche

Führt der Sachverhalt in eine unbekannte bzw. ungeliebte Richtung, wird dieser von manchen Studierenden gerne etwas „angepasst“ (sog. Sachverhaltsquetsche). So wird etwas in den Sachverhalt „hineingedichtet“, was dort eigentlich nicht steht, um die Klausur lieber in bekannten Gebieten spielen zu lassen. Auch darf man den Sachverhalt nicht blind in ein auswendig gelerntes Schema pressen, sondern muss immer die Umstände des konkreten Einzelfalls im Blick haben.

Klausurtipp: Den Sachverhalt so akzeptieren wie er ist, auch wenn es schwer fällt.

6. Fehlendes Fachvokabular

Das juristische Fachvokabular sollte weitestgehend sitzen. Werden die juristischen Fachtermini nicht genannt, wird schnell der Eindruck von Ungenauigkeit erweckt. Auf der anderen Seite sind Korrektoren auch nur Menschen. Sofern sie das entscheidende Schlüsselwort im Gutachten identifiziert haben, wird meist nicht mehr genauer hingeschaut, ein Haken an den Rand gesetzt und weiterkorrigiert. Diese Automatismen können Studierende durch die richtige Verwendung von Fachtermini ausnutzen.

Klausurtipp: Fachtermini lernen und in der Klausur gezielt verwenden.

7. Mangelnde Form

Es mag trivial anmuten, aber die Wirkung der Form einer Klausur sollte nicht unterschätzt werden. Das Hineinschreiben in den Rand, unleserliche Schrift und „wilde Durchstreichungen“ sind weit verbreitet. Ein Korrektor, der mühsam die Handschrift entziffern muss, wird dem Bearbeiter bei der Notenvergabe nicht besonders wohl gesonnen sein. Diese „psychologische Komponente“ der Klausurkorrektur sollten Studenten nicht aus den Augen verlieren. Zeitdruck ist keine Entschuldigung für eine unleserliche Schrift. Eine unleserliche Schrift allein führt vielleicht noch nicht zu Punktabzügen, zu einem erfreuten Korrektor hingegen auch nicht.

Klausurtipp: Auf eine ansprechende Form achten.

8. Knappe Subsumtion / mangelhafte Verarbeitung des SV

Hier liegt wohl der „größte“ Fehler von allen und auch der meist verbreitete. Viele Studierende sind so sehr damit beschäftigt, das auswendig gelernte Schema zu der jeweiligen Problematik „runter zu beten“, dass sie vergessen zu argumentieren. Vielen fehlt auch aufgrund der mangelnden Schwerpunktsetzung einfach die Zeit dazu. Jedoch werden gerade für gute Argumentation und v.a. Einbeziehung aller Angaben aus dem Sachverhalt viele Punkte verteilt, denn darin liegt die wirkliche juristische Arbeit.

Klausurtipp: Es gilt das „Spiegelbildprinzip“. Alle Angaben aus dem Sachverhalt sollten in der Klausur verarbeitet werden.

9. Es werden keine Probeklausuren geschrieben

Dieser Fehler, zählt wohl zu den nervenaufreibendsten, denn niemand schreibt gerne Probeklausuren. Jedoch gilt „Übung macht den Meister“. Häufiges Üben anhand von Probeklausuren wird sich auszählen. Eine Korrektur in der die eigenen Schwerpunkte und Fehlerquellen aufgezeigt werden, hilft mehr als vieles andere.

Klausurtipp: Nimm Probeklausuren in Anspruch und lerne anhand von Fallbearbeitung.

10. Sachverhalt, Aufgabenstellung und Bearbeitervermerk gründlich lesen

Zum Schluss noch eine Fehlerquelle, die einfach klingen mag, aber häufig scheitern Klausuren auch daran, dass schlichtweg nicht richtig gelesen wurde.

Gerade im Hinblick auf die Anfertigung von Hilfsgutachten gilt: Beachte den Bearbeitervermerk! Ein Hilfsgutachten ist nur dann anzufertigen, wenn dies im Bearbeitervermerk auch gefordert wird (Regelfall). Jedoch zielt eine gestellte Klausur in den wenigsten Fällen darauf ab, dass wirklich eine Prüfung im Hilfgutachten als Ergebnis herauskommt.

Zudem enthält der Bearbeitervermerk häufig wertvolle Hinweise auf anzuwendende Normen oder zu prüfende Personen.

Klausurtipp: Genügend Zeit zum Lesen von Sachverhalt, Aufgabenstellung und Bearbeitervermerk einplanen!

III. Fazit

Natürlich steht an erster Stelle immer das Lernen von juristischem Wissen. Doch dieses Wissen muss in der Klausur folgerichtig angewendet werden. Nur wer dies beherrscht, wird die Korrektoren von seinen Fähigkeiten überzeugen können. Wer in der Klausursituation diese häufigen Fehler vermeidet und sein Wissen auch ansprechend präsentiert, hat womöglich schon unter der nächsten Klausur ein „Vollbefriedigend“ stehen.

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