
Bild: “Klausur RFH Köln #Rfhws09” von berndschmitz. Lizenz: CC BY-SA 2.0
1. Unvollständige Klausur
Zugegeben, oft ist die Zeit in juristischen Klausuren sehr knapp bemessen. Schon deshalb ist es entscheidend, die wichtigsten Definitionen und Aufbauschemata auswendig zu kennen. Zusätzlich kommt es auf ein gutes Zeitmanagement an: Nur wer ein vollständiges Gutachten abgibt, hat die Chance auf eine gute Note. Die meisten Studierenden geben nur eine unvollständige Klausur ab.
Oft wird der erste Teil der Klausur sehr ausführlich bearbeitet und es verbleibt ungenügend Zeit für den Rest der Klausur. Dabei sind die punkteträchtigen Probleme oft am Ende einer Klausur zu finden, wie beispielsweise die Verhältnismäßigkeitsprüfung in einer Grundrechteklausur.
In zeitlich anspruchsvollen Klausuren mit Zusatzfrage kann es sich lohnen, die Zusatzfrage zuerst zu bearbeiten. Denn durch die vollständige Bearbeitung der Zusatzfrage kann man sich von der „grauen Masse“ von Klausuren abheben.
Gerade im öffentlichen Recht wiegen fehlende Ausführungen im Rahmen der Begründetheit schwer. Der Hauptanteil der Punkte lässt sich gerade in den Fortgeschrittenenübungen gerade im Rahmen dieses Prüfungspunktes einholen. Gerade deshalb ist neben einer vollständigen Bearbeitung der Klausur auch eine schwerpunktmäßige Bearbeitung (vgl. Punkt 3) der Klausur wichtig.
2. Gutachtenstil wird nicht eingehalten
Gerade Studierenden in den ersten Semestern fällt es schwer, den Gutachtenstil konsequent einzuhalten. Dabei sind die Korrektoren gerade bei den Anfängerübungen angehalten, auf den Gutachtenstil zu achten. Doch auch in höheren Semestern wird der Gutachtenstil manchmal nicht beherrscht oder ausversehen der Urteilsstil verwandt. Dies wird oft mit großen Punktabzügen bestraft.
3. Mangelnde Schwerpunktsetzung
Jede Juraklausur enthält einige (meist zwei bis vier) Schwerpunkte. Dies scheint von vielen Jurastudenten konsequent ignoriert zu werden. Dabei sind die Schwerpunkte die Stellen in einer Klausur, in der es „Punkte regnen“ kann. Wird man hier ausführlicher und setzt sich mit den entscheidenden Argumenten auseinander, kann eigentlich wenig schiefgehen. Selbst wenn man von der Lösungsskizze abweicht, wird dies vom Korrektor respektiert. Schließlich wurde die eigene Ansicht fundiert begründet und wird daher meist als „vertretbar“ eingestuft.
Ein häufiger Fehler ist auch die zu oberflächliche Bearbeitung von Streitständen. Das juristische Problem wird zwar identifiziert, aber die unterschiedlichen Meinungen nicht ausführlich dargelegt. Manche Studenten scheuen davor zurück Streitstände zu entscheiden, da sie keinen Fehler begehen wollen. Dann werden in der Klausurbearbeitung die Meinungen so zurechtgebogen, dass sie zum selben Ergebnis kommen. Grundsätzlich gilt: Streitstände müssen entschieden werden.
4. Lehrbuchartige Ausführungen
Leider werden einige Bearbeiter manchmal zu ausführlich. Dann wird das Gutachten mit Informationen überfrachtet, die für den konkreten Fall ohne Bedeutung sind. Die Passagen in der Klausur lesen sich, als wären sie direkt aus dem Lehrbuch abgeschrieben worden. Oft unterläuft dieser Fehler Studierenden, die nur mit Lehrbüchern und nicht mir Fallbüchern gelernt haben. Die Intention gelerntes Wissen zu teilen mag verständlich sein, viele Punkte kann man dafür jedoch nicht erwarten. Im Gegenteil, manche Korrektoren werden sogar Punkte abziehen. Denn der juristische Gutachtenstil soll eingehalten und nur für den Fall Relevantes erörtert werden.
5. Sachverhaltsumdichtung
Führt der Sachverhalt in eine unbekannte bzw. ungeliebte Richtung, wird dieser von manchen Studierenden gerne etwas „angepasst“. So wird etwas in den Sachverhalt „hineingedichtet“, was dort eigentlich nicht steht, um die Klausur lieber in bekannten Territorium spielen zu lassen. Dieses Verhalten führt leider oft zum Durchfallen. Bewertet werden kann nur die Lösung des Sachverhalts.
6. Fehlendes Fachvokabular
Das juristische Fachvokabular muss sitzen. Werden die juristischen Fachtermini nicht genannt, wird schnell der Eindruck von Unwissenheit erweckt. Auf der anderen Seite sind Korrektoren auch nur Menschen. Sofern Sie das entscheidende Schlüsselwort im Gutachten identifiziert haben, wird meist nicht mehr genauer hingeschaut, ein Haken an den Rand gesetzt und weiterkorrigiert. Diese Automatismen können Studenten durch die richtige Verwendung von Fachtermini ausnutzen.
7. Mangelnde Form
Es mag trivial anmuten, aber die Wirkung der Form einer Klausur sollte nicht unterschätzt werden. Das Hineinschreiben in den Rand, unleserliche Schrift und „wilde Durchstreichungen“ sind weit verbreitet. Ein Korrektor, der mühsam die Handschrift entziffern muss, wird dem Bearbeiter bei der Notenvergabe nicht besonders wohl gesinnt sein. Diese „psychologische Komponente“ der Klausurkorrektur sollten Studenten nicht aus den Augen verlieren. Zeitdruck ist keine Entschuldigung für eine unleserliche Schrift.
8. Knappe Subsumtion / mangelhafte Verarbeitung des SV
Viele Studenten sind so sehr damit beschäftigt, das auswendig gelernte Schema zu der jeweiligen Problematik „runter zu beten“, dass sie vergessen zu argumentieren. Vielen fehlt auch aufgrund der mangelnden Schwerpunktsetzung, vgl. oben, einfach die Zeit dazu. Jedoch werden gerade für gute Argumentation und v.a. Einbeziehung aller Angaben aus dem Sachverhalt viele Punkte verteilt.
Merke: Es gilt das „Spiegelbildprinzip“. Alle Angaben aus dem Sachverhalt müssen irgendwie in der Klausur verarbeitet werden.
9. Überflüssige Ausführungen
Überflüssige Ausführungen kosten nicht nur Zeit, sondern oft auch Punkte. Viele Korrektoren erachten Überflüssiges als Falsches.
Gerade im Hinblick auf die Anfertigung von Hilfsgutachten gilt: Beachten Sie den Bearbeitervermerk! Ein Hilfsgutachten ist nur dann anzufertigen, wenn dies im Bearbeitervermerk auch gefordert wird.
Fazit
Natürlich steht an erster Stelle immer das Lernen von juristischem Wissen. Doch dieses Wissen muss in der Klausur auch an den „Mann“ gebracht werden. Nur wer dies beherrscht, wird den Korrektor von seinen Fähigkeiten überzeugen. Wer in der Klausursituation die häufigsten Fehler vermeidet und sein Wissen auch ansprechend präsentiert, hat womöglich schon unter der nächsten Klausur ein „Vollbefriedigend“ stehen.
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