Ein Gläschen in Ehren…
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Bild: “Sekt und O-Saft” von Maik Meid. Lizenz: CC BY 2.0


Erst feiert die Kollegin Geburtstag und lässt fröhlich die Sektkorken im Büro knallen. Dann wird ein Umtrunk anlässlich der Pensionierung des geschätzten Mitarbeiters ausgerichtet. Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich verankert und begleitet viele Menschen sogar bis zur Arbeit. Die Grenzen zur Sucht können jedoch fließend verlaufen und verheerende Folgen für Unternehmen und Mitarbeiter haben. Diese 5 Tipps sollen Ihnen dabei helfen, richtig mit Alkohol am Arbeitsplatz umzugehen und dem Missbrauch vorzubeugen.

 1. Erkennen Sie die Warnsignale

Der Kollege begrüßt Sie morgens mit einer Schnapsfahne und belässt es längst nicht mehr bei einem Gläschen Sekt zum Anstoßen? Ist es auf Betriebsfeiern immer absehbar, dass es bei ihm zu einem Rausch kommen wird? Das ständige Ausreizen von Trinkanlässen ist ein offensichtliches Zeichen für eine Alkoholsucht und sollte offen angesprochen werden.

Jedoch können auch subtilere Verhaltensweisen auf ein Alkoholproblem hindeuten. Wenn die Arbeitsleistung sinkt und Arbeitsaufträge nur noch verzögert erledigt werden, sollte man aufmerksam werden. Auch steigende Fehlzeiten und eine Veränderung im sozialen Verhalten sind Warnzeichen. Unzuverlässigkeit, häufige Stimmungswechsel und plötzliche Konflikte sind dabei wichtige Indikatoren.

2. Beugen Sie dem Missbrauch vor Ort vor

Die Situation am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Faktor für das seelische Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. Schließlich verbringen Sie auch viel Zeit dort. Umso wichtiger ist es, krankmachende Arbeitsbedingungen zu vermeiden. Mobbing, Überlastung und sonstige Konflikte am Arbeitsplatz können das Arbeitsklima vergiften und konsumfördernde Bedingungen schaffen.

Selbst wenn es nicht darum geht, ihn komplett zu verbieten, lässt sich eine Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol vollziehen, indem man ihn zum Beispiel von der Kantinenliste streicht. Sofern das nicht geht, könnte man attraktive Alternativen aufzeigen, indem beispielsweise alkoholfreie Getränke günstiger angeboten werden.

3. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter

Durch umfassende Information lassen sich gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen vermeiden oder reduzieren. Eine Möglichkeit der Information ist die Verbreitung von Flyern, Broschüren und Videos. Hierzu stellen beispielsweise die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fundiertes Wissen und Materialien zur Verfügung.

Teilnahmen an Aktionen wie Gesundheits- oder Präventionsprogrammen sowie Seminare zu Stress- oder Konfliktbewältigung sind eine weitere gute Möglichkeit, die Gesundheitskompetenz von Mitarbeitern zu stärken. Auf diese Weise werden ihnen Möglichkeiten und Tipps an die Hand gegeben, Alkoholismus früh zu erkennen und zu vermeiden.

 4. Schauen Sie hin und intervenieren Sie

Bereits wenn Sie erste Anzeichen eines Alkoholproblems bei einem Kollegen erkennen, sollten Sie handeln. Frühzeitiges Ansprechen kann die Verfestigung oder Verstärkung des Problems verhindern. Falsche Scham oder Angst, den Kollegen anzuschwärzen sind hier fehl am Platz.

Gab es zuvor nur vage Vermutungen, müssen Sie spätestens bei akuter Gefährdung der Sicherheit am Arbeitsplatz oder einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten aktiv werden. Vorgesetzte müssen umgehend informiert werden und sind gesetzlich dazu verpflichtet einzuschreiten. Sie haben die Gefährdung zum Anlass für eine Intervention zu nehmen.

Bei Klärungsgesprächen und Interventionen ist es wichtig, Schuldzuweisungen zu unterlassen und sich zu vergegenwärtigen, dass es sich beim Betroffenen um jemanden mit gesundheitlichen Problemen handelt. Hierbei ist der im Rahmen eines Interventionskonzepts entwickelte Stufenplan der DHS ein hilfreicher Leitfaden, der dabei unterstützt, bei Auffälligkeiten schrittweise zu reagieren.

5. Leisten Sie Hilfestellung

Suchterkrankungen werden immer nur außerhalb eines Unternehmens behandelt. Dennoch kann die Firma im Rahmen eines betrieblichen Suchtkonzepts eine wichtige Rolle spielen. Betroffenen können mittels interner Beratung durch feste betriebliche Ansprechpersonen oder mithilfe von Kooperationen mit externen Dienstleistern Auswege aufgezeigt werden.

Nach einer Therapie kann eine betriebliche Wiedereingliederung dem Betroffenen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen und erneuten Auffälligkeiten vorbeugen. Hierbei ist auch die Hilfe zur Selbsthilfe durch Ermutigungen, eine Selbsthilfegruppe aufzusuchen, ein hilfreicher Ansatz.

Zusammenfassende Gedanken

Alkoholismus muss als Krankheit ernst genommen werden. Betroffene brauchen Hilfe und sollten nicht auf sich alleine gestellt bleiben. Es ist wichtig, nicht wegzuschauen und erste Auffälligkeiten frühzeitig anzusprechen, selbst wenn es unangenehm ist. Schuldzuweisungen oder stilles Mitleid helfen den Betroffenen nicht weiter. Wenden Sie sich direkt an sie und ihre Vorgesetzten. Holen Sie dabei zusätzlich Hilfe bei Experten ein, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS): http://www.sucht-am-arbeitsplatz.de

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