Lexikon

Ohr

Definition Ohr

Ohr Das Gehörorgan besteht aus äußerem Ohr. Mittelohr und Innenohr (Labyrinth). Zum äußeren Ohr gehören die Ohrmuschel und der beim Erwachsenen 2 1/2–3 cm lange Gehörgang. Dessen Haare stellen einen Schutz für das Trommelfell dar; zudem sondern besonders gestaltete Schweißdrüsen das Ohrenschmalz ab, das dazu dient, Schmutzpartikel zu umhüllen und aus dem Gehörgang zu befördern. Das Trommelfell – sein Durchmesser beträgt etwa 1 cm – bildet die Grenze zwischen äußerem und Mittelohr.

Das Mittelohr ist ein lufthaltiger Raum, der auch als Paukenhöhle bezeichnet wird. Die darin enthaltenen Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel übertragen die Schwingungen vom Trommelfell auf das ovale Fenster, das zum Innenohr überleitet. Die Eustachische Röhre (Ohrtrompete) verbindet das Mittelohr mit dem oberen Rachenraum. Indem sie sich beim Schlucken öffnet, ermöglicht sie einen Druckausgleich für beide Seiten des Trommelfells.

Das Innenohr (Labyrinth) ist in eine massive Knochenkapsel eingebettet. Es besteht aus 2 Sinnesorganen: dem Hör- und dem Gleichgewichtsorgan. Das Organ für die Gehörempfindung ist die mit Flüssigkeit (Endolymphe) gefüllte Schnecke (Cochlea) mit ihren 2 1/2 Windungen, in der der von außen kommende physikalische Schallreiz mit Hilfe des Cortischen Organs in physiologische Erregungen überführt wird. Das Cortische Organ besteht aus einer bandartigen Grundfläche, die in Form einer Wendeltreppe den Schneckenraum durchzieht, und über 20 000 auf ihr angeordneten »Haarzellen«, die – je nach Wellenform – durch die Flüssigkeitsweilen selektiv erregt werden. Die dadurch ausgelösten Nervenimpulse werden durch eine Nervenbahn zum Gehirn weitergeleitet. Ist die Übertragung der Schallwellen durch die Gehörknöchelchen unterbrochen, bleibt infolge direkter Schallleitung im Schädelknochen noch eine gewisse Hörempfindung bestehen.