Lexikon

Fluoridierung

Definition Fluoridierung

Fluoridierung Die Prophylaxe der Zahnfäule (Zahnkaries) durch Anwendung von Fluoridpräparaten beruht darauf, dass Fluoride eine optimale Struktur der Zahnhartsubstanz garantieren und dadurch die Zahnkariesbildung hemmen. Außerdem hemmen sie die Vermehrung der in den Zahnbelägen enthaltenen, Säure produzierenden Mikroorganismen und fördern die »Remineralisation«, die Wiedereinlagerung von Kalksalzen in von Karies oberflächlich angegriffenen Zahnschmelz. Normalerweise enthalten Nahrungsmittel und Trinkwasser nicht genug Fluorid, um kariesverhütend zu wirken. Unter den Maßnahmen der allgemeinen Fluoridprophylaxe ist die Trinkwasserfluoridierung (TWF) das unbedenklichste und wirtschaftlichste Verfahren, das in Europa jedoch nur in einzelnen Ländern bzw. Gemeinden vorgenommen wird und in Deutschland gesetzlich untersagt ist. Durch die regelmäßige Verwendung Fluoridhaitiger Zahnpasten kann bei Kindern eine deutliche Kariesverminderung erreicht werden; leider werden jedoch auf diesem Wege Säuglinge und Kleinkinder nicht erreicht. Zuverlässiger wirkt die Prophylaxe mit Fluoridtabletten, die es mit einem Wirkstoffgehalt von 0,25 mg, 0,50 mg, 0,75 mg und 1 mg gibt. Die Tablettenfluoridierung soll schon bald nach der Geburt beginnen und erst nach Durchbruch der letzten bleibenden Zähne - also etwa mit 18 Jahren - enden.

Heute wird für die ersten 2 Lebensjahre die kombinierte Vorbeugung vor Rachitis und Zahnkaries mit Fluorid-Vitamin-D-Tabletten bevorzugt. Neben diesen Maßnahmen ist das regelmäßige Auftragen von Fluoridgels oder -lacken in der zahnärztlichen Praxis sehr sinnvoll. Außerdem kann die Versorgung des Körpers mit Fluoriden durch die Verwendung fluoridierten Kochsalzes oder fluoridierter Milch verbessert werden.