Lexikon

Dysmelie

Definition Dysmelie

Dysmelie Fehlbildung einer oder mehrerer Gliedmaßen. Im Einzelnen unterscheidet man:

  • Amelie: Fehlen einer ganzen Extremität (Arm oder Bein)
  • Phokomelie: Stummelhände oder -füße direkt an Schultern bzw. Hüften
  • Ektromelie: verstümmelte Gliedmaßen durch Fehlen einzelner Knochen
  • Peromelie: wie amputiert aussehende Stumpfbildung einer Gliedmaße.

Als Ursachen der zu Grunde liegenden vorgeburtlichen Schäden kommen erbliche und äußere Faktoren in Betracht. Da die kritische Zeit für die Extremitätenentwicklung zwischen dem 29. und 46. Tag der Schwangerschaft liegt, ist für die genaue Art der Missbildung der Zeitpunkt, zu dem die äußere Schädigung auf die Frucht im Mutterleib eingewirkt hat, entscheidend.

Bekannt ist in diesem Zusammenhang die Contergan-Affäre der späten Fünfziger- und beginnenden Sechzigerjahre, bei denen Frauen, die während der Schwangerschaft das Medikament »Contergan« (Wirkstoff: Thalidomid) eingenommen hatten, Kinder zur Welt brachten, die die erwähnten Missbildungen in verheerendem Ausmaß aufwiesen.

Abbildungen

  • Dysmelie_Nick_Vujicic_speaking_in_a_church_in_Ehringshausen,_Germany_-_20110401-02.jpg

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