Lexikon

Diagnose

Definition Diagnose

Diagnose Erkennung einer Krankheit als Voraussetzung für die Behandlung und für die Stellung einer Prognose. Die Diagnose beruht auf: 

  1. der Erhebung der Lebensgeschichte und der Vorgeschichte (Anamnese)
  2. der unmittelbaren Krankenuntersuchung mit den Sinnen des Arztes (Besichtigung, Betasten, Beklopfen, Abhorchen) und mit diagnostischen Hilfsmitteln (Blutdruckmessapparat, Thermometer, Augenspiegel usw.)
  3. klinischen Methoden (Funktionsprüfungen, Endoskopie, Biopsie)
  4. technischen Methoden (Röntgenstrahlen, Ultraschalldiagnostik, Elektrokardiogramm, Isotopendiagnostik)
  5. der Laboratoriumsdiagnostik (Blutbild, chemische Untersuchungen von Blut und Harn, bakteriologische Untersuchungen, Zytodiagnostik)
  6. der Psychodiagnostik (Testpsychologie, Intelligenzprüfungen usw.).

Es gibt etwa 2000 häufige Krankheiten, die aufgrund der subjektiven Beschwerden des Patienten und der objektiven Befunde verschiedener Untersuchungsverfahren unterschieden werden können. Bei all diesen Erkrankungen strebt man eine möglichst frühe Diagnose an, um sofort die entsprechende Behandlung einleiten zu können. Denn grundsätzlich gilt die Regel "Ohne Diagnose keine Therapie". Natürlich hat diese Regel berechtigte Ausnahmen z. B. in lebensbedrohlichen Notfällen, bei Schwerkranken und Sterbenden. Schließlich kann die Diagnose auch aus dem Erfolg einer bestimmten Behandlung bzw. dem Ansprechen bestimmter Medikamente abgeleitet werden. Unter Differenzialdiagnose versteht man die Unterscheidung ähnlicher Krankheitsbilder.