Entdecken Sie, was Sie lernen können.
Mit Videokursen für Beruf, Studium und Freizeit.
Ein Klick, und die erfundene Studie steht auf Folie eins. Ein Copy-and-paste, und vierzig Kundendatensätze liegen auf einem fremden Server. Zwischen hilfreicher Unterstützung und ernstem Problem liegen im Umgang mit KI oft nur wenige Sekunden – und genau deshalb verlangt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung von Unternehmen, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit dieser Technik kompetent zu machen und das auch belegen zu können. Ab dem 2. August 2026 wachen Behörden über die Einhaltung. Diese Unterweisung liefert den erforderlichen Nachweis und zugleich das nötige Rüstzeug: Sie erklärt, wie die Verordnung KI-Systeme nach ihrem Risiko in vier Stufen einordnet, warum die Transparenzpflicht ausgerechnet die Werkzeuge des Arbeitsalltags betrifft, worin sich Anbieter und Betreiber unterscheiden und welche Anwendungen in Europa ausnahmslos verboten sind – von der Emotionserkennung am Arbeitsplatz bis zum Social Scoring.
Der Kurs vermittelt Ihnen praxisnah, wie Sie mit den vier Bausteinen Rolle, Aufgabe, Kontext und Format brauchbare Ergebnisse erzielen, ohne dabei personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder Zugangsdaten preiszugeben. Sie lernen, wie die KI-Verordnung Systeme nach ihrem Risiko einstuft, welche Praktiken in Europa ausnahmslos verboten sind und warum nicht das Werkzeug über die geltenden Regeln entscheidet, sondern der Zweck, für den Sie es einsetzen.
Ausführliche Informationen zum Thema KI und Compliance finden Sie auf unserer Angebotsseite für Unternehmen. Dort erfahren Sie, wie Sie eine individuell zugeschnittene Online Compliance Akademie als Gesamtpaket für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte Ihres Unternehmens buchen.