Zweck und Ablauf des Zwischenverfahrens (§§ 199-211 StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Zweck und Ablauf des Zwischenverfahrens (§§ 199-211 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Zwischenverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zweck und Ablauf des Zwischenverfahrens
  • Ablauf des Zwischenverfahrens
  • Zweck des Zwischenverfahrens
  • Übermittlung der Anklageschrift
  • Abschluss des Zwischenverfahrens
  • Abschlussfall: Viele kleine Klunker
  • Falllösung: Viele kleine Klunker

Quiz zum Vortrag

  1. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens.
  2. Die Staatsanwaltschaft legt dem zuständigen Gericht die Ermittlungsakte vor.
  3. Das Gericht lässt die Klage zu.
  4. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
  1. Im dem Zwischenverfahren sollen unberechtigte und oberflächliche Anklagen aussortiert werden.
  2. Das Zwischenverfahren schützt den Angeklagten vor einer unberechtigten Anklage.
  3. Das Zwischenverfahren schützt die Gericht vor zu viel Arbeit.
  4. Das Zwischenverfahren wird im Alltag meist nicht durchgeführt, da es irrelevant ist.
  1. Das Zwischenverfahren kann mit der Eröffnung des Hauptverfahrens abschließen.
  2. Das Zwischenverfahren kann mit einem Nichteröffnungsbeschluss beendet werden.
  3. Möglich ist der Abschluss des Zwischenverfahrens durch eine vorläufige Einstellung.
  4. Das Zwischenverfahren kann durch eine Verurteilung beendet werden.
  1. Die Klage wird anhängig.
  2. Das Gericht ist zuständig für die Ermittlungsanträge der Staatsanwaltschaft.
  3. Die Staatsanwaltschaft wird Herrin des Verfahrens.
  4. Der Angeschuldigte wird zum Beschuldigten.

Dozent des Vortrages Zweck und Ablauf des Zwischenverfahrens (§§ 199-211 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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