Kausalität und objektive Zurechnung (§ 823 I BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Kausalität und objektive Zurechnung (§ 823 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfung Zivilrecht (1. Ed.)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftungsbegründende Kausalität
  • Arten der Kausalität
  • Äquivalenztheorie
  • Zurechenbarkeit
  • Handlung Dritter
  • Fallbeispiel: Die missglückte Rettung

Quiz zum Vortrag

  1. Sie ist zu prüfen im haftungsbegründenden Tatbestand.
  2. Sie ist zu prüfen im Schaden.
  3. Sie gehört zur Verschuldensprüfung.
  4. Sie ist in der Rechtswidrigkeit anzusprechen.
  1. Als Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Handlung und der Rechtsgutverletzung
  2. Als Einigung zwischen Schädiger und Geschädigtem über die Höhe des Schadensersatzes
  3. Als Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Verletzungshandlung
  4. Als Verbindung zwischen der schädigenden Handlung und des Schadensersatzes
  1. Der Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutverletzung und Schaden.
  2. Das Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit
  3. Die Verbindung des Schädigers zum Geschädigten
  4. Eine andere Bezeichnung für Schadensersatz
  1. Diejenige Bedingung ist kausal, die typischerweise geeignet ist, den Erfolg in seiner konkreten Gestalt herbeizuführen.
  2. Vorsatz und Fahrlässigkeit schließen sich gegenseitig aus.
  3. Jede Bedingung ist kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
  4. Die Handlung muss im Zeitpunkt der Begehung vom Vorsatz erfasst sein.

Dozent des Vortrages Kausalität und objektive Zurechnung (§ 823 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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