Einführung Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfung Zivilrecht (1. Ed.)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundlagen Deliktsrecht
  • Deliktsfähigkeit bei Minderjährigen
  • Zentrale Anspruchsgrundlagen
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Fallbeispiel: Flotte Radtour

Quiz zum Vortrag

  1. Das Deliktsrecht regelt den Ausgleich für Schäden, die eine Person der anderen widerrechtlich zugefügt hat
  2. Das Deliktsrecht regelt die Pflichten aus Kaufverträgen.
  3. Das Deliktsrecht regelt die Ansprüche auf Preisausschreiben nach § 661 BGB.
  4. Das Deliktsrecht regelt die Pflichten des Mieter im Mietverhältnis.
  1. § 828 BGB
  2. § 823 II BGB
  3. § 433 I BGB
  4. § 105 BGB
  1. Einsicht ist die geistige Fähigkeit, die Gefährlichkeit des eigenen Handelns und die daraus resultierende Verantwortlichkeit für die Folgen zu erkennen.
  2. Die Einsicht ist die Fähigkeit, um Geschäfte des täglichen Lebens zu erkennen.
  3. Einsicht ist eine Voraussetzung, um Geschäfte rechtswirksam abschließen zu können.
  4. Die Einsicht ist die körperliche Fähigkeit, gefährliche Handlungen vornehmen zu können.
  1. § 823 I BGB, § 823 II BGB, § 826 BGB, § 831 BGB
  2. §§ 280 ff. BGB, § 631 BGB
  3. § 677 BGB, § 683 BGB, § 684 BGB, § 687 BGB
  4. § 104 BGB, § 105 BGB, § 106 BGB, § 107 BGB

Dozent des Vortrages Einführung Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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