Einführung Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfung Zivilrecht (1. Ed.)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in das Bereicherungsrecht
  • Formen der ungerechtfertigten Bereicherung
  • Leistungskondiktion
  • Nichtleistungskondiktion
  • Fallbeispiel: Der Skihelm

Quiz zum Vortrag

  1. Die rechtsgrundlosen Bereicherungen beim Bereicherten abzuschöpfen.
  2. Ausgleichung der Entreicherung auf der Seite des Geschädigten.
  3. Eine Präventionsfunktion
  4. Soll der Genugtuung des Bereicherungsgläubigers dienen.
  1. Leistungskondiktion
  2. Nichtleistungskondiktion
  3. Rückgriffskondiktion
  4. Ersatzkondiktion
  5. Verwendungskondiktion
  1. condictio indebiti
  2. condictio ob rem
  3. condictio ob causam finitam
  4. condictio in dubio
  1. Die Nichtleistungskondiktionen sind grundsätzlich subsidiär gegenüber den Leistungskondiktionen.
  2. Die Leistungskondiktionen sind grundsätzlich subsidiär gegenüber den Nichtleistungskondiktionen.
  3. Die verschiedenen Leistungskondiktionen können alle parallel zur Anwendung kommen.
  4. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion können im Zwei- Personen- Verhältnis immer parallel nebeneinander bestehen.

Dozent des Vortrages Einführung Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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