Grundwissen zu Unterlassungsdelikten: Abgrenzung echte und unechte Unterlassungsdelikte, Prüfungsaufbau unechtes Unterlassungsdelikt von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundwissen zu Unterlassungsdelikten: Abgrenzung echte und unechte Unterlassungsdelikte, Prüfungsaufbau unechtes Unterlassungsdelikt“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfung Komplettpaket“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundlagen der Unterlassungsstrafbarkeit
  • Versuchsstrafbarkeit und Rücktritt
  • Fallbeispiel: Untauglicher Versuch
  • Fallbeispiel: Wahndelikt
  • Täterschaft und Teilnahme
  • Fallbeispiel: Abgrenzung Täterschaft — Teilnahme
  • Fallbeispiel: Beteiligung am Unterlassungsdelikt
  • Unterlassungsdelikte
  • Fallbeispiel: Stress in der Kanzlei
  • Falllösung: Stress in der Kanzlei

Quiz zum Vortrag

  1. Erfolgsdelikte
  2. Abstrakte Gefährdungsdelikte
  3. Tätigkeitsdelikte
  1. Die Nichtvornahme einer aktiven Handlung lässt der Tatbestand zur Erfolgsabwendung erwarten
  2. Die Nichtvornahme einer aktiven Handlung ist im Tatbestand beschrieben
  3. Die aktive Handlung müsste dem Täter auch zumutbar sein.
  4. Die tatsächliche Möglichkeit der aktiven Handlung ist nicht von Bedeutung
  1. Beim echten Unterlassungsdelikt ist keine Garantenstellung i. S. d. § 13 StGB erforderlich
  2. Echte Unterlassungsdelikte sind eigenständige Straftatbestände
  3. Der § 13 II StGB ist bei echten Unterlassungsdelikten nicht anwendbar
  4. Bim unechten Unterlassungsdelikt spielt die tatsächliche und zumutbare Möglichkeit der aktiven Handlung keine Bedeutung
  1. § 323c I StGB
  2. § 138 I StGB
  3. §§ 212, 13 StGB
  4. § 229 StGB

Dozent des Vortrages Grundwissen zu Unterlassungsdelikten: Abgrenzung echte und unechte Unterlassungsdelikte, Prüfungsaufbau unechtes Unterlassungsdelikt

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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