Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 2) von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 2)“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • II. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung)
  • Landgerichte
  • Zuständigkeit aus Parteiverhalten

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. In der Revisionsinstanz werden ausschließlich Spruchkörper zuständig.
  3. In der Berufungsinstanz werden grundsätzlich Spruchkörper zuständig.
  4. In erster Instanz ist (bei den AG´s ausschließlich, bei den LG´s grds.) ein Einzelrichter zuständig.
  1. Sowohl erste Instanz, als auch Berufungsinstanz
  2. Ausschließlich Revisionsinstanz
  3. Ausschließlich Berufungsinstanz
  4. Ausschließlich erste Instanz
  5. Sowohl Berufungs-, als auch Revisionsinstanz
  1. AG Aachen
  2. LG Aachen
  3. AG Bremen
  4. LG Bremen
  5. A hat die Wahl und kann überall klagen
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Wenn keine Sonderzuständigkeit der Amtsgericht nach § 23 GVG gegeben ist.
  3. Bei einer Sonderzuständigkeit des Landgerichts nach § 71 GVG.
  1. Die Vereinbarung muss sich auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis beziehen.
  2. Die Vereinbarung muss eine vermögensrechtliche oder eine in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallende nichtvermögensrechtliche Streitigkeit betreffen.
  3. Es darf keine ausschließliche Zuständigkeit begründet sein.
  4. Gerichtsstandsstandsvereinbarungen sind grds. zulässig.
  5. Vereinbarungen zwischen Privatleuten nach Entstehen der Streitigkeit sind auch formlos möglich.

Dozent des Vortrages Zulässigkeitsvoraussetzungen (Fortsetzung Gericht 2)

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0