ZPO Ref: § 25 – Zurückweisung verspäteten Vortrags von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 25 – Zurückweisung verspäteten Vortrags“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Vertiefung Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 25: Zurückweisung verspäteten Vorbringens
  • 1. Beschleunigungsmaxime
  • 2. Arten von Fristversäumungen
  • 3. Umgehungsstrategien
  • 4. Voraussetzungen
  • 5. Darstellungsprobleme

Quiz zum Vortrag

  1. Die Partei lässt absichtlich ein VU gegen sich ergehen, um dann im Einspruchstermin gegen das VU noch Tatsachen vorzubringen, die sonst schon präkludiert wären.
  2. Wenn die Prozesssituation für eine Partei aussichtslos erscheint, lässt sie aus Kostengründen ein VU gegen sich ergehen.
  3. Um nicht gezwungen zu werden, in der mündlichen Verhandlung auf die Gegenpartei zu treffen, lässt man ein VU gegen sich ergehen.
  4. Der Kläger vereinbart mit dem Beklagten, dass dieser ein VU gegen sich ergehen lässt, weil nach dem darauf folgenden Einspruchstermin eine komplett neue Beweisaufnahme durchgeführt wird.
  1. Hypothetischer (bzw. relativer) und realer (bzw. absoluter) Verzögerungsbegriff
  2. Kleiner und großer Verzögerungsbegriff
  3. Günstiger und ungünstiger Verzögerungsbegriff
  4. Enger und weiter Verzögerungsbegriff
  5. Neutraler und strenger Verzögerungsbegriff
  1. Die Partei erscheint nicht zum Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung oder stellt keinen Antrag
  2. Die Partei kommt zum Termin, hat allerdings mindestens fünf Minuten Verspätung
  3. Die Partei versäumt, eine(n) ihr eigentlich zustehenden Anspruch/Einrede in der Klageschrift geltend zu machen
  4. Säumnis bedeutet ausschließlich, dass eine Partei nicht zum Termin erscheint, obwohl sie ordnungsgemäß geladen wurde
  5. Nur der Rechtsanwalt erscheint zum Termin, nicht aber die Partei
  1. Konzentrationsmaxime
  2. Beschleunigungsmaxime
  3. Prozessförderungsmaxime
  4. Geschwindigkeitsmaxime
  1. Für verzichtbare Zulässigkeitsrügen
  2. Für Angriffsmittel
  3. Für Verteidigungsmittel
  4. Für die Substatierungspflicht

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 25 – Zurückweisung verspäteten Vortrags

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Beschleunigungsmaxime Beibringungsmaxime rechtliches Gehör bei Gericht Konzentrationsmaxime ...

... § 230 Nichtbeachtung Vortrag § 296 Unheilbar Wiedereinsetzung §§ 233 ff. Entschuldigung Umgehungsstrategien § 279 I § 370 I §§ 330, 331 Güteverhandlung mündliche Verhandlung Beweisaufnahme Verkündung Entscheidung Versäumnisurteil Flucht. ...

... § 296 II § 296 I Verzichtbare Zulässigkeitsrügen Anwendbarkeit streitiges Angriffs- und Verteidigungsvorbringen Nichterhebung Rüge Verspätung Verstoß ...

... Verzögerungsbegriff: Verzögerung, da ohne Berücksichtigung verspäteten Vorbringens Rechtsstreits ohne Beweisaufnahme sofort entscheidungsreif, realer Verzögerungsbegriff, absoluter Verzögerungsbegriff. Kein Teilurteil über verspäteten Teil, absoluter Verzögerungsbegriff ...

... Im Namen des Volkes Urteil Bezeichnung Parteien Rubrum Bezeichnung Gericht Mündliche Verhandlung Unterschrift Hauptsache Tenor Kosten Vorläufige Vollstreckbarkeit ...

... von den Parteien vorgetragenen Tatsachen berücksichtigt werden. Die Beschleunigungsmaxime verpflichtet die Parteien, diese Tatsachen so früh wie möglich im Prozess vorzutragen, damit die gerichtliche Entscheidung alsbald ergehen kann. Verspätet vorgetragene Tatsachen können für ...

... verspäteten Vortrags mit einem neuen Angriff macht eine Zurückweisung durch das Gericht unmöglich. Praktisch häufigste anwaltliche Strategie ist die Flucht in die Säumnis, um den verspäteten Vortrag (zulässig) mit dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil vorzutragen. Nicht mehr möglich ist die Flucht in die Berufung. Letztlich bleibt die Möglichkeit eines neuen Prozesses nach Rücknahme der Klage. ...

... Voraussetzungen abhängig sind und zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Besondere Schwierigkeiten macht regelmäßig die Prüfung der Frage, ob die Verspätung zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt. Der absolute Verzögerungsbegriff verhindert, dass der Rechtsstreit in einen verzögerten und einen nicht verzögerten Teil ...