Der Widerruf von Verbraucherverträgen - §§ 312 ff. BGB, Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte von RA Mario Kraatz

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Widerruf von Verbraucherverträgen - §§ 312 ff. BGB, Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung: Der Widerruf von Verbraucherverträgen
  • Rechtsfolgen des Widerrufs
  • Fallbeispiel: Das neue Halsband
  • Falllösung: Das neue Halsband

Quiz zum Vortrag

  1. Schutz des Verbrauchers
  2. Schutz vor übereilt getroffenen Entscheidungen
  3. Die Übermacht des Unternehmers soll ausgeglichen werden.
  4. Den Rechtsverkehr zu vereinfachen
  1. Die wirtschaftliche Einheit von einem Verbrauchervertrag und einem Darlehensvertrag.
  2. Die Verbindung von zwei Verträgen unterschiedlicher Natur.
  3. Die Verbindung von einem Verbrauchervertrag und einem weiteren Vertrag.
  4. Die Verbindung von einem Kaufvertrag und einem Mietvertrag.
  1. Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer bleiben bestehen.
  2. Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher bleiben bestehen.
  3. Es bleiben keine Ansprüche bestehen.
  4. Es bleiben alle weiteren Ansprüche bestehen.
  1. Eine mündliche Erklärung reicht aus.
  2. Es läuft eine 14-tägige Frist mit Abschluss des Vertrages, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht nachgekommen ist.
  3. Das Zurücksenden der Ware genügt.
  4. Die Frist beginnt immer mit Abschluss des Vertrages.
  5. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

Dozent des Vortrages Der Widerruf von Verbraucherverträgen - §§ 312 ff. BGB, Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0