Grundlagen des Zivilprozesses: Ablauf und Verfahrensgrundsätze von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundlagen des Zivilprozesses: Ablauf und Verfahrensgrundsätze“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Nebengebiete 1. Staatsexamen inkl. Familien- und Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • II. Ablauf des Zivilprozesses
  • III. Verfahrensgrundsätze
  • Vorbereitungsphase
  • Durchführungsphase

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, die Parteien entscheiden über Einleitung des Verfahrens (Dispositionsmaxime).
  2. Ja, bei Ansprüchen über 5.000€ (Offizialmaxime).
  1. Nein, das Gericht ist an die Parteianträge gebunden (ne ultra petita).
  2. Ja, wenn ein materiell-rechtlicher Anspruch darauf besteht.
  1. Kläger und Beklagter müssen sich nach Beginn der mündlichen Verhandlung über eine Klagerücknahme einig sein.
  2. Der Kläger kann die Klage bis zur mündlichen Verhandlung ohne Rücksicht auf den Beklagten zurücknehmen.
  3. Der Kläger kann auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung allein entscheiden, ob er die Klage zurücknimmt.
  4. Dem Gericht obliegt die Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Wirksamkeit einer Klagerücknahme.
  1. Jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen selber in den Prozess einführen.
  2. Der Kläger ist alleine verpflichtet, alle Tatsachen in den Prozess einzubringen.
  3. Das Gericht muss die für den Prozess entscheidungserheblichen Tatsachen eigenständig ermitteln.
  1. Die Parteien haben die Pflicht, ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
  2. Das Gericht hat Aufklärungs- und Hinweispflichten.
  3. Das Gericht darf eigene Sachaufklärung betreiben.
  4. Es besteht die Möglichkeit der Prüfung von Amts wegen bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen.
  1. Dispositionsmaxime
  2. Prinzip der Waffengleichheit der Parteien
  3. Gebot des fair trial
  4. Rechtsweggarantie
  5. Beweislast
  1. Im Rahmen der Beratung des Gerichts.
  2. Bei Vernehmung minderjähriger Zeugen.
  3. Bei Verhandlung von Familiensachen.
  4. Jeder Prozess muss öffentlich geführt werden.
  5. Bei der Verkündung des Urteils.

Dozent des Vortrages Grundlagen des Zivilprozesses: Ablauf und Verfahrensgrundsätze

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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