Grundlagen des Zivilprozesses: Verfahrenseinleitung und Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundlagen des Zivilprozesses: Verfahrenseinleitung und Zulässigkeitsvoraussetzungen“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • B. Erkenntnisverfahren
  • I. Verfahrenseinleitung
  • II. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Ein Titel, mit dessen vollstreckbarer Ausfertigung der Gläubiger über den Gerichtsvollzieher die Schuld einholen kann.
  3. Der beurkundungspflichtige Verzicht auf ein Erkenntnisverfahren.
  4. Die Möglichkeit für den Gläubiger, sofort und ohne vorherige gerichtliche Prüfung seines Anspruchs die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
  1. Bei Erklärung vor Gericht.
  2. Bei Erklärung vor Notaren.
  3. Bei Erklärung gegenüber einem Gerichtsvollzieher.
  4. Jederzeit.
  1. Schnelle Titulierung von (vermutlich) unstreitigen Ansprüchen.
  2. Gerichtliche Mahnung, um einen Schuldner in Verzug zu setzen.
  3. Eigenmächtige Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger.
  1. Indem der Schuldner Widerspruch einlegt.
  2. Indem der Schuldner keinen Widerspruch, sondern nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides Einspruch einlegt.
  3. Indem der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid reagiert.
  4. Alle Antworten treffen zu.
  1. Ja, die Zulässigkeitskeitsvoraussetzungen werden von Amts wegen geprüft.
  2. Nein, die Parteien müssen sie rügen.
  3. Nur im Urkundsverfahren werden die Zulässigkeitskeitsvoraussetzungen von Amts wegen geprüft.
  1. Es ist auf die faktische Prozessbeteiligung abzustellen.
  2. Die Entscheidung, wer Partei werden soll, trifft der Kläger durch Bezeichnung der Parteien in der Klageschrift.
  3. Partei werden kann nur, wer in der Klageschrift als Kläger oder Beklagter bezeichnet ist.
  4. Um Partei zu werden, ist die wirksame Einbeziehung in das Prozessrechtsverhältnis erforderlich, d.h. der Kläger muss die Klage eingereicht, dem Beklagten muss sie zugestellt worden sein.
  5. Es ist auf die Aktiv- bzw. die Passivlegitimation abzustellen.

Dozent des Vortrages Grundlagen des Zivilprozesses: Verfahrenseinleitung und Zulässigkeitsvoraussetzungen

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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