Grundlagen des Zivilprozesses: Umsetzung der Verfahrensgrundsätze von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundlagen des Zivilprozesses: Umsetzung der Verfahrensgrundsätze“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Zivilprozessrecht für Studierende“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • IV. Umsetzung der Verfahrensgrundsätze im Zivilprozess
  • Einigungsphase
  • Einleitungsphase
  • Überprüfungsphase

Quiz zum Vortrag

  1. Der Richter, der das Verfahren auch entscheidet (Unmittelbarkeitsgrundsatz).
  2. Ein speziell ausgebildeter Rechtspfleger.
  3. Aus Verfahrensbeschleunigungsgründen gibt es in jedem Dezernat einen Richter, der alle Zeugenvernehmungen durchführt.
  1. Bei eigenem rechtlichen Interesse am Ausgang eines Rechtsstreits.
  2. Bei verwandtschaftlichen Beziehungen zu einer Partei.
  3. Bei Beteiligung am Verfahren als Parteivertreter oder Beweismittel.
  4. Bei vorläufiger Meinungsäußerungen des Richters zum Rechtsstreit.
  1. Früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren.
  2. Amtsermittlung oder Parteivernehmung
  3. Urkunds- oder Mahnverfahren.
  1. Der Prozessstoff soll an dieser Stelle so vollständig zusammengetragen werden, dass der Prozess in seiner Hauptphase ohne weitere Verzögerung erledigt werden kann (§ 272 ZPO).
  2. Es besteht hier die Möglichkeit, einen frühen ersten Termin durchzuführen (§ 275 ZPO).
  3. Es besteht hier die Möglichkeit, ein schriftliches Vorverfahren durchzuführen (§ 276 ZPO).
  4. Der Richter trifft in dieser Phase eine Entscheidung über die Art des sich anschließenden Vorverfahrens (§ 272 II ZPO).
  5. Das Gericht ermitttelt die relevanten Tatsachen in dieser Phase von Amts wegen.
  1. Berufung
  2. Revision
  3. sofortige Beschwerde
  4. Wiederaufnahme des Verfahrens
  5. Widerklage

Dozent des Vortrages Grundlagen des Zivilprozesses: Umsetzung der Verfahrensgrundsätze

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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