Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsvoraussetzungen, Ablauf, Rechtsbehelfe von Dr. Rainer Oberheim (WR)

Über den Vortrag

Der Vortrag „Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsvoraussetzungen, Ablauf, Rechtsbehelfe“ von Dr. Rainer Oberheim (WR) ist Bestandteil des Kurses „Wirtschaftsprivatrecht für Wirtschaftsjurist*innen und Bachelor of Laws (LL.B.)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • C. Zwangsvollstreckung
  • I. Vollstreckungsvoraussetzungen
  • II. Ablauf
  • III. Rechtsbehelfe

Dozent des Vortrages Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsvoraussetzungen, Ablauf, Rechtsbehelfe

Dr. Rainer Oberheim (WR)

Dr. Rainer Oberheim (WR)

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... A. Einführung. B. Erkenntnisverfahren. C. Zwangsvollstreckung. I. Definition. II. Ablauf ...

... 3. Verwertung. a) Durchsuchung: § 758. b) Inbesitznahme: § 808 - Gewahrsam: §§ 808 I, 809, ...

... Öffentlich-rechtlicher Gewahrsam an Sache § 136 StGB, §§ 135, 136 BGB. Pfandrecht für Gläubiger § 804 I ZPO. Entstehung durch: Öffentlichrechtl. Theorie aber nicht zugunsten Gläubiger an schuldnerfremden Sachen ...

... Zivilprozesses. III. Verfahrensgrundsätze. I. Verfahrenseinleitung. II. Zulässigkeitsvoraussetzungen. III. Verteidigung des Beklagten. I. Vollstreckungsvoraussetzungen ...

... I. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung ...

... I. Zulässigkeit. A. Allgemeine Voraussetzungen. Wie jede Klage. B. Besondere Voraussetzungen. 1. Statthaftigkeit. 2. Zuständigkeit Gericht (§§ 771, 802, 6). 3. Rechtsschutzbedürfnis. II. Begründetheit. 1. Interventionsrecht = Absolutes Recht, insbes. Eigentum. 2. Keine Einwendung Bekl. (z. B. § 242) § 767. I. Zulässigkeit. A. Allgemeine Voraussetzungen. Wie jede Klage B. Besondere ...

... Dritte Fahrnis, Liegenschaften, Zahlung von Geld, unvertretbare Handlung, vertretbare Handlung, Herausgabe von Sachen, Duldung, Unterlassung, Vornahme, Abgabe von Willenserklärungen, sonstige Handlungen, Antrag, Titel, Klausel, Zustellung, Gerichtsvollzieher, Prozessgericht § 867 ZPO, § 869 ZPO i. V. m. ZVG §§ 885 f. ZPO, §§ 829 ff. ZPO, §§ 808 ff. ZPO, §§ 890 ff. ZPO, §§ 894 ff. ZPO, §§ 883 f. ZPO, §§ 888 ZPO, §§ 891 ...

Kapitel dieses Vortrages