Die vorläufige Festnahme (§ 127 StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „U-Haft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme
  • Fallbeispiel: Fatales Missverständnis
  • Falllösung: Fatales Missverständnis

Quiz zum Vortrag

  1. Die vorläufige Festnahme ist möglich, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird.
  2. Die vorläufige Festnahme ist möglich, wenn die materiellen Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen.
  3. Die vorläufige Festnahme ist immer möglich, wenn eine Person sich verdächtig verhält.
  1. Jedermann ist zur Festnahme berechtigt.
  2. Amtspersonen sind zur Festnahme berechtigt.
  3. Nur Amtspersonen sind zur Festnahme berechtigt.
  1. Erforderlich ist ein auf frischer Tat betroffener oder verfolgter Täter.
  2. Es muss ein Festnahmegrund vorliegen.
  3. Es muss Fluchtgefahr bestehen oder die Identität darf nicht feststellbar sein.
  4. Es muss sich um ein schweres Delikt handeln.
  5. Es muss zuvor ein Haftbefehl erlassen worden sein,
  1. Es ist umstritten, ob der dringende Tatverdacht ausreicht.
  2. Nach der h.M. ist der dringende Tatverdacht nicht ausreichend.
  3. Nein, das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts reicht unstrittig nicht.
  4. Der dringende Tatverdacht reicht unstrittig nicht aus. Erforderlich ist das Vorliegen einer strafbaren Tat.
  5. Nach der h.M. ist der dringende Tatverdacht ausreichend.

Dozent des Vortrages Die vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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