Gesellschaftsrecht 10: Die Vor-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zusammenfassung Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesellschaftsrecht 10: Die Vor-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zusammenfassung Gesellschaftsrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Trainingsfall: Vor – GmbH
  • 1.1 Anspruch gegen die GmbH § 11 I GmbHG
  • 1.2 Anspruch gegen die Vor – GmbH
  • 1.2.1 Vor – GmbH: rechtsfähige Gesellschaft eigener Art
  • 1.2.2 Bei Falschbezeichnung: Verpflichtung des Inhabers
  • 1.2.3 Vertretung durch den zukünftigen Geschäftsführer
  • 1.2.4 Problem: Umfang der Vertretungsmacht
  • 1.3 Anspruch gegen den Handelnden § 11 II GmbHG
  • 1.3.1 Problem: Handeln im fremden Namen
  • 1.4. Anspruch gegen die Gesellschafter
  • 1.4.1 Problem: Außenhaftung oder nur Innenhaftung
  • 1.5. Zusammenfassung: Vor – GmbH
  • 2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • 2.1 Geringere Stammeinlage
  • 2.2 Vereinfachte Gründung
  • 2.3 Bei Falschbezeichnung: unbeschränkte Haftung
  • 3. Zusammenfassung des Personengesellschaftsrechts

Quiz zum Vortrag

  1. Der wahre Rechtsträger
  2. Die entsprechende GmbH, AG oder der e.V.
  3. Nach Rechtsscheingrundsätzen derjenige, für den gehandelt wurde.
  4. Niemand, da nicht im fremden Namen gehandelt wurde § 164 I BGB.
  1. Die Vorgründungsgesellschaft.
  2. Die Vor-GmbH.
  3. Die GmbH.
  4. Die Grund-GmbH.
  5. Die Entstehungs-GmbH.
  1. Durch Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages.
  2. Durch die Planung der Gründung einer GmbH und Abschluss der ersten vorbereitenden Geschäfte.
  3. Durch Eintragung ins Handelsregister.
  4. Durch Handeln eines Vertreters im Namen der GmbH.
  1. Vertretungsmacht besteht grundsätzlich nur für Geschäfte, die der Eintragung ins Handelsregister dienen.
  2. Vertretungsmacht besteht für Geschäfte, denen alle Gesellschafter zugestimmt haben.
  3. Vertretungsmacht besteht für alle Geschäfte unbeschränkt.
  4. Vertretungsmacht besteht nur für lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte und Geschäfte mit geringem Volumen.
  1. Die Vor-GmbH kann eine OHG sein.
  2. Die Vorgründungsgesellschaft kann eine OHG sein.
  3. Die Vor-GmbH ist eine Gesellschaft eigener Art.
  4. Die spätere GmbH tritt an die Stelle der Vor-GmbH.
  5. Für die Vor-GmbH haftet der Handelnde gemäß § 11 II GmbHG.
  1. Ein Anspruch gegen die GmbH.
  2. Ein Anspruch gegen die Vor-GmbH
  3. Ein Anspruch gegen den Handelnden.
  4. Ein Anspruch gegen die Gesellschafter.
  5. Ein Anspruch gegen die Vorgründungsgesellschaft.
  1. ist im GmbHG geregelt.
  2. kann einen oder mehrere Gesellschafter haben.
  3. kann vereinfacht gegründet werden.
  4. kann nur durch Eintragung entstehen.
  5. kann nur einen Geschäftsführer haben.
  1. Personengesellschaften sind geprägt von der Fremdorganschaft.
  2. Bei der GbR ist die Vertretungsmacht akzessorisch zur Geschäftsführungsbefugnis.
  3. GbR, OHG und KG können auch ohne Eintragung ins Handelsregister entstehen.
  4. GmbH und AG entstehen nur durch Eintragung ins Handelsregister.

Dozent des Vortrages Gesellschaftsrecht 10: Die Vor-GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zusammenfassung Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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