Der Vortrag „Das Versammlungsrecht (Art. 8 GG, Art. 26 LVerfBln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Besonderes Polizei- und Ordnungsrecht sowie Folgen polizei- und ordnungsbehördlichen Handelns“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo ist im Grundgesetz der Begriff der Versammlung geregelt?
Wie viele Personen sind mindestens erforderlich, um von einer Versammlung zu sprechen?
Reicht die Zusammenkunft zum Zwecke der privaten Meinungsbildung aus, um von einer Versammlung zu sprechen?
Fallen nicht öffentliche Versammlungen auch unter das BVersG?
Was bedeutet die Polizeifestigkeit einer Versammlung?
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