Der Vortrag „Die Unterscheidung der Pflichtigkeit (§ 13 ff. ASOG Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgrundlage und allgemeine Befugnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Verantwortlichkeiten kennt das Polizeirecht?
Was versteht man unter der Verhaltensverantwortlichkeit?
Was versteht man unter Zustandsverantwortlicher?
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