Schuld: Das Unrechtsbewusstsein des Täters von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Das Unrechtsbewusstsein des Täters“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schuld: Das Unrechtsbewusstsein des Täters
  • Gegenstand des Unrechtsbegriffs
  • Definition – Unrechtsbewusstsein
  • Teilbarkeit des Unrechtsbewusstseins
  • Fehlendes Unrechtsbewusstsein
  • Voraussetzungen der Vermeidbarkeit
  • Fallbeispiel: Die Weltverschwörung
  • Falllösung: Die Weltverschwörung

Quiz zum Vortrag

  1. Ich muss das geliehene Buch bis zum vereinbarten Datum zurückgeben, weil ich hierzu vertraglich verpflichtete bin.
  2. Stehlen ist strafbar.
  3. Ich darf mit dem Auto nicht schneller fahren als erlaubt, weil ich sonst geblitzt werde.
  4. Ich muss das geliehene Buch zurückgeben, weil man das so macht.
  1. Nein, der Täter befindet sich im Erlaubnistatbestandsirrtum; es fehlt gerade das Unrechtsbewusstsein.
  2. Ja, der Täter weiß ja, dass er den Tatbestand eines Strafgesetzes verletzt; das bedeutet, dass auch Unrechtsbewusstsein vorliegt.
  3. Ja, denn der Erlaubnistatbestandsirrtum berührt das Unrechtsbewusstsein nicht.
  4. Das Unrechstbewusstsein fehlt, weil der Täter die Rechtsordnung verteidigen wollte.
  1. Es liegt ein Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB vor, der bei Unvermeidbarkeit zur Entschuldigung führt. Bei Vermeidbarkeit kommt eine Strafmilderung gemäß § 49 StGB in Betracht.
  2. Fehlendes Unrechtsbewusstsein führt automatisch zur Straffreiheit.
  3. Es liegt gemäß § 16 StGB ein Tatbestandsirrtum vor, der den subjektiven Tatbestand und damit die Strafbarkeit entfallen lässt.
  4. An die Vermeidbarkeitsprüfung im Rahmen des § 17 StGB werden strenge Anforderungen gestellt.

Dozent des Vortrages Schuld: Das Unrechtsbewusstsein des Täters

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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